futtermauszucht

Hallo,

also soweit ich weiß, wird in Deutschland nur eine Schlangenart gehalten, die Insekten frisst... (irgendeine Grasnatternart). Wenn man andere Schlangen mit Insekten füttert ist das sicherlich auch alles andere als tiergerecht. Entweder ich gebe dem Tier, was es braucht oder ich kann es eben nicht halten.

Die Einschränkung Wirbeltier finde ich schon sinnvoll. Möchtest du einen Sachkundenachweis dafür machen, wenn du 'ne Mücke tothaust? ;-) Es ist einfach davon auszugehen, dass wirbellose Tiere kein oder zumindest ein anderes Schmerzempfinden haben. Davon bin ich überzeugt, auch wenn es nicht nachweisbar ist. Das bedeutet aber nicht, dass man nicht jedem Lebewesen mit Respekt begegnen sollte. Ich persönlich erschlage zum Beispiel keine Mücken, wie ich auch kein anderes Tier töte. Mache ich nicht aus Nettigkeit, sondern ich finde das konsequent. Würde ich aber niemals von jedem erwarten, ich weiß, dass das schon (fast) ein bisschen übertrieben ist... :D

Gruß,
trulla
 
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Ich sehe es ähnlich. Obwohl ich auch Mücken erschlage wenn die mich nerven.

Aber auch wenn ich Angst vor Spinnen habe bitte ich immer meine Opfer die sie mir wegmachen müssen darum sie rauszubringen und nicht zu töten.

Und wenn es viele Schnecken hat achte ich drauf wo ich hintrete und wenn ich mal eine aus versehen erwische hab ich auch gleich ein schlechtes Gewissen.

Oder auch die Ameisenhaufen im Garten lass ich in Ruhe.

Bei den Futtertieren allerdings hab ich da keine Skrupel, ich halte sie zwar gut und füttere sie sehr gut aber schlussendlich ist es nur Futter.
 
@ amidala
die einstellung halte ich für gut und sehe das ähnlich. nur lebend muß es meiner meinung nach nicht sein weil ich so zart besaitet bin. außerdem darf es ja auch gar nicht.

LG
Sandra
 
bei spinnen würde ich auch tot füttern..da diese ihr futter auch teilweise einfach lebend fressen..(soll schon vorgekommen sein)..aber ich finde tot füttern bei schlangen macht wirklich keien sinn..mir wurde z.b. in einer zoohandlung erklärt dass man wenn man tot füttert *Tötungsmethode entfernt* ...das fand ich grausamer als lebendfüttern und wo ist denn da der sinn??? da ist der tot durch die schlange doch viel schneller??!! oder nicht?
da kann man sich wahrscheinlich dumm und dusselig diskutieren!!
 
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Ich finde das nur unlogisch, dass man für sich selbst ein Huhn töten darf, um es zu essen, aber wenn ich das soz. für den Nachbar tue und von ihm Geld für das Huhn verlange, brauche ich den Sachkundenachweis. Dem Huhn dürfte es aber wohl ziemlich egal sein, weswegen es geköpft wird *umkipp*
 
@ amidala
die einstellung halte ich für gut und sehe das ähnlich. nur lebend muß es meiner meinung nach nicht sein weil ich so zart besaitet bin. außerdem darf es ja auch gar nicht.
Sorry, ich hab eigentlich von den Futterinsekten gesprochen, also von Schaben und Grillen *g
 
@Lora

Hier sind Erläuterung zu Tötungsmethoden glaub ich nicht gerne gesehen.
Vielleicht kannst du Deinen Beitrag evtl. noch editieren?

sorry Mods, ich bin ja kein Moderator, wollts nur anmerken
 
hallo,
was sind es denn überhaupt für Schlangen?

Das man die Mäuse vor der Fütterung töten oder betäuben muss, hab ich ja noch nie gehört, man darf die Mäuse gar nicht selbst töten.
Und es ist nicht verboten lebende Tier an Schlangen zu verfüttern.

Und mit dem züchten solltest auf jeden Fall warten, bis die Schlangen groß genug sind, sonst hat das echt keinen Sinn.
 
Blümchen, bitte lies etwas genauer, denn Amidala hats erklärt:

du darfst lebend füttern wenn die Schlange kein Totfutter annimmt. Ansonsten musst du tot füttern aus Tierschutzgründen (dem Futtertier gegenüber). Das findest du im TIerschutzgesetz, das kennst du ja hoffentlich.

um ein Wirbeltier töten zu dürfen, musst du einen Sachkundenachweise erwerben.
 
@ ofmiceandmen
Off Topic:
Hm, unsere Tierschutzgesetze sind echt verwirrend. Mal kann man es so, mal so auffassen, typisch! Wieso darf ich z. B. ein Huhn schlachten, um es selbst (und mit der Familie) zu essen und ein Tier töten, um es meinem Haustier zu essen zu geben? Kapier ich nicht...


Seit wann darf ich denn ein Tier töten, um es selbst zu essen, ohne einen Sachkundenachweis dafür zu haben? Das wäre mir neu! Und genauso ist es bei der Schlange eben auch. Ich darf weder selbst töten, noch das Tier lebendig vorsetzen. Und das finde ich auch richtig so!

Wie oft kommt es vor, dass die Schlange doch keinen Hunger hat und die Maus dann eben nicht frisst? Und was dann mit der Maus? Einfahc in die Gruppe zurücksetzen? Drinenn lassen? Zurücksetzen und nach ner Woche nochmal probieren, die Maus in totale (berechtigte) Todesängste versetzen und das dann auch noch mehrmals?!

Und soooo schnell töten Schlangen nun auch wieder nicht! Es kommt immer auf die Schlange drauf an und auch auf die Maus. Viele Kleinwürgeschlangen beißen übrigens nur rein und schlingen dann. Nicht jede Würgeschlange würgt auch wirklich jedes Mal. Auch wenn sie Würgeschlange heißen. Ich hab bei beidem schon oft genug zugeschaut, wie die Schlange und wie die Spinne Mäuse tötet. Und ich find beides nicht besonders toll!

Und was ihr liebe Schlangenbesitzer auch bedenken solltet, bevor ihr der Schlange lebende Mäuse vorsetzt, wenn ihr es trotz Verbot dennoch tut, die Verletzungsgefahr für eure Schlange ist nicht gerade gering! Mäuse können ganz schön bestialisch werden, wenn sie ihr Leben in Gefahr sehen!

lg bekky
 
Ich bin mir immernoch sicher das es nicht verboten ist legend zu füttern.
vorher töten wäre verboten und auch totel bescheuert, dann könnte man genauso Frost füttern.

Ich kann jetzt nur von meinen Schlangen sprechen, die eine noch recht klein, desshalb bekommt sie frost.
Die andere bekommt lebende Mäuse und sie tötet sehr schnell. Verletzungsgefahr besteht meiner Meinung nach nur für eine junge Schlange, oder eben wenn man die Maus im Terrarium laufen lassen würde und dann aus dem Zimmer geht. Ich finde man sollte schon bei jeder Fütterung dabei sein.

Aber es ist klar das so viele Mäusefreunde gegen verfütterung von Mäusen sind. Auch ich liebe meine Kleinen Freunde, aber meine Schlange braucht auch was zum Essen.
 
Bekky, ich hab das zufällig grad in einer Sendung gesehen, wo darüber geredet wurde. Da hat einer ein Huhn geschlachtet und wurde angezeigt, bzw. sollte angezeigt werden, aber es war eben doch nicht verboten, weil er das Huhn selbst gegessen hat. Das mit dem Sachkundenachweis ist nur, wenn er das gewerblich gemacht hätte, bzw. das Huhn dann verkauft hätte. Det fand ich ja so verwirrend...
 
*Wand*

Blümchen, gerade wenn du selber Schlangen hast finde ich es ein starkes Stück dass Du dir über die Gesetzeslage nicht im Klaren bist.

Es ist VERBOTEN, lebend zu füttern, ES SEI DENN die Schlange nimmt kein Totfutter, dann darf man es, weil die Schlange ansonsten ja verhungern würde, was auch wieder nicht tierschutzgerecht ist.

Zu dem Huhn: Das hängt meine ich irgendwie mit der Tradition zusammen, da früher ja auch jeder für den Eigenbedarf schlachten durfte (noch bis Anfang des 20. Jhd. völlig normal). Daher darf man das noch. Wenn man aber gewerblich Tiere tötet (zB um Totfutter herzustellen für Schlangen oder eben um die eigenen Hühner zu verschachern) bedarf es eines Sachkundenachweises.
 
Mal ne Zwischenfrage... bezieht sich die Sache mit dem Sachkundenachweis nicht nur auf Menschen, die das gewerblich bzw beruflich machen?
 
@beere das glaube ich generell auch, was ich allerdings auch ganz und gar nicht verstehen kann. klar, der schlachter muß die tiere nach einer bestimmten norm schlachten. stressfreier tod usw allein schon, weil mans dann besser verkaufen kann (zumindest bei tieren, die der mensch essen soll). dafür muß er mindestens einen leergang machen oder es ist teil der ausbildung. in beiden fällen denke ich mir, dass man nach abgeschlossenem kurs diesen schein bekommt und auch nur mit diesem schein einen laden aufmachen bzw die geschlachteten tiere verkaufen darf.

ich will nicht wissen, wie das schlangenfutter-vorbereitungszimmer in den zooläden aussieht, wo keiner kontrolliert... wer weiß ob da nicht der praktikanten ran muß und was der macht will ich mir gar nicht vorstellen.

dass es für privatmenschen nicht verboten ist kann ich auch nicht verstehen. (ich meine das auch gehört zu haben, werde nächste woche aber auch mal meinen agragkollegen fragen, der müßte das wissen)
schafe für ein muslimisches schlachtfest darf per gesetz keiner der feiernden familie selber schlachten, sondern es wird bei einem schlachter bestellt.
das sollte doch für alle tiere gelten, nicht nur für schafe bzw für feiern einer bestimmten religion.

LG
Sandra
 
Last edited:
@Beere, genau das hab ich doch geschrieben... Leute, die das gewerblich machen...

ich kann wenn ich wieder etwas Zeit habe gern mal das TSchG wälzen, aber im Moment hab ich dafür keine Zeit über.
 
Hallo,

also ich hatte gerade erst den Sachkundenachweis gemacht. Und da haben wir gelernt, dass Tiere nur getötet werden dürfen von jemandem, der einen Sachkundenachweis besitzt! Dabei ist es egal, ob das gewerblich ist oder nicht... *grübel*

§4 Tierschutzgesetz: Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.

Und diese Kenntnisse erlangt man nur durch einen erweitereten Sachkundenachweis! Denn soviel ich weiß, reicht mir der Sachkunde nicht, dass ich ein Tier schlachten/einschläfern dürfte.

Wie gesagt, dass ist das, was ich im April darüber gelernt habe.
 
Äh, warum gibt es dann § 4 Abs. 1a Tierschutzgesetz: Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere betäuben oder töten, haben gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis zuerbringen.

Bezüglich der Lebendfütterung verweise ich auf das Gutachten der Sachverständigengruppe über die Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien (10. Januar 1997) des BMELV:
"Schlangen sind ausnahmslos carnivor und leben meist räuberisch, d. h. sie jagen lebende Beutetiere. Häufig wird das Jagdverhalten erst durch deren Bewegungen ausgelöst. Im Terrarium gelingt es daher oft nicht, Schlangen an tote Futtertiere zu gewöhnen. In solchen Fällen gehört das Verfüttern lebender Beutetiere zu einer artgemäßen Schlangenhaltung. Dies gilt insbesondere für Giftschlangen, denn beim Tötungsbiß werden auch Enzyme injiziert, die für eine optimale Verdauung erforderlich sind."
 
Ich bin mir ziemlilch sicher das es nicht ausdrücklich verboten ist, lebend zu füttern. Wenn ich die Maus vorher töten oder betäuben würde, dann wäre das verboten.
Man soll seine Tiere artgerecht halten und zur artgerechten Schlangenhaltung zählt nun mal lebend füttern. Ich kann meine Schlange ja schlecht verhungen lassen, wenn sie kein Frostfutter frisst.
 
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