Außengehege im Winter?

Lotti

Kornsammler*in
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Hallo,

ich hab vor einem halben Jahr ein kleines verletztes Waldmaus-Baby gefunden und aufgezogen und jetzt bewohnt sie (bzw er) zwei große Gehege, ein Innen- und ein Außengehege (auf dem Balkon), die durch ein Rohr miteinander verbunden sind (er kann also selbst bestimmen, ob er raus will).
Nun wird es ja nachts doch schon sehr kalt draußen und ich weiß nicht, ob ich ihn weiterhin raus lassen soll, oder ob er sich da nicht verkühlt.
Generell haben die wilden Mäuse ja ein robusteres Immunsystem als beispielsweise Farbmäuse, aber ich bin mir dennoch unsicher, ob er den ganzen Winter über raus dürfen sollte.
 
Hey!
Das ist wirklich eine schwierige Frage. Auf jeden fall solltest du draußen für ausreichend Nistmaterial sorgen und evtl ein mit Styropor isoliertes Haus in den Auslauf stellen, sodass er sich auch draußen in ein warmes Nest zurückziehen kann. Ich denke mit diesen Maßnahmen kann er auch im Winter nachts raus gehen dürfen. :)

Ist er nicht ein bisschen einsam? Ich habe leider noch keine Erfahrung mit wilden Mäusen aber mein erster Gedanke wäre es, die Maus (vorausgesetzt es ist eine weibliche Maus) mit anderen Farbis zu vergesellschaften. Dann könnte die Wildmaus zwar nicht mehr raus, aber man könnte ja innen ein großes Gehege bauen.

LG Nitika
 
Vielen Dank für deine Antwort.
Ja, Häuschen hat er draußen, sogar mehrere (das Außengehege ist recht groß), aber die nutzt er kaum (im Gegensatz zu denen im Innengehege, in denen er schläft und Nüsse bunkert :-). Draußen turnt und klettert er immer rum oder gräbt sich Tunnel. Also meinst du, ich könnte ihn ruhig den Winter über rauslassen, auch bei Minustemperaturen?

Und mit Farbis vergesellschaften geht nicht, weil Waldmäuse Einzelgänger sind.

lG
 
Hallo und willkommen hier im Forum!

Wenn du das Tier schon vor einem halben Jahr aufgesammelt hast, dann ist hätte das Tier eigentlich im Hoch- oder Spätsommer ausgewildert werden sollen, und zum Herbst hin hätte es dann die idealsten Voraussetzungen gehabt, um sich gut ein zu leben und die Vorratskammern für den Winter zu füllen.

Wildtiere gehören nicht in Käfige, da die Käfighaltung ihren Bedürfnissen nicht im allergeringsten gerecht werden kann (und dürfen auch nicht in Käfigen gehalten werden, wenn für sie sie nicht durch eine körperliche Beeinträchtigung eine Überlebenschance in Freiheit absolut ausgeschlossen ist).
Das Tier gehört wieder zurück in die Freiheit!
Die Frage nach dem Innen- und/oder Außengehege ist also eigentlich hinfällig, und du solltest das Tier darauf vorbereiten, noch ausgewildert zu werden, bevor der Winter da ist.
 
Bevor du mich, statt eine sinnvolle Antwort auf meine Frage zu geben, versuchst zu belehren, hättest du ja mal nach den Gründen fragen können.
Außerdem war das gar nicht die Frage.
 
ich hatte zuerst dasselbe gedacht wie jaw ...

kleines verletztes Waldmaus-Baby gefunden und aufgezogen
verkrüppelt geblieben?

Und ich hatte dasselbe überlegt wie Nitika - abe rich glaube, die Meinungen gibt es beide, dass die Waldmaus ein Einzelgänger sei - oder nicht. (Letzteres hab ich öfter gehört)

Grundsätzlich würde ich mal dem Tier zutrauen, dass es in die richtige Temperatur geht.
Ob zurecht, weiß ich nicht. Meine Zwerg-Karnickel sind zu blöd dazu, die muss ich vom Balkon holen
 
Auch wenn dir die Antwort offensichtlich nicht gefällt, ist es auf Grund der gegebenen Fakten die einzig richtige Antwort auf deine Frage!

Wenn du allerdings jemandem vorschreiben möchtest, auf welche Art und Weise er für dich zu arbeiten hat, dann musst du einen Vertrag abschließen, und diese Person idR. auch dafür bezahlen.

Wie auch in meiner Antwort klar geschrieben wurde, dürfen Wildtiere nicht in Käfigen gehalten werden, wenn sie dazu rein körperlich in der Lage sind, in der Freiheit für sich selber sorgen zu können. Sind sie dazu nicht in der Lage, müssen sie in speziell dazu berechtigten(!) Pflegestellen artgerecht gehalten werden.
So wie du hier auftrittst hast du diese Wildtierpflegelizenz definitiv nicht. Alles Andere ist strafbar.

PS: ein freundlicher, sachlicher Tonfall bringt dir eher hilfreiche Antworten ein als wenn du hier los proletest, wie die Axt im Walde.
 
Losproletest? Ich habe auf sachliche Art meine Meinung zu deinem Beitrag gesagt. Wie das für dich losproleten sein kann, ist mir ein Rätsel.

Und das mit der Wildtierlizenz kann nur ein Scherz sein. Ich habe hier kein Wildschwein, sondern eine Maus! Man sollte die Kirche schon im Dorf lassen. Und woher willst du eigentlich wissen, dass ich das mit den entsprechenden Stellen nicht geklärt hab?
Dieses Vorverurteilen und dem Anderen den eigenen Standpunkt überhelfen, bevor man auch nur irgendetwas über die Situation weiß oder mal nachgefragt hätte, finde ich extrem kontraproduktiv und daneben.
 
Off Topic:
Und das mit der Wildtierlizenz kann nur ein Scherz sein. Ich habe hier kein Wildschwein, sondern eine Maus!

Absolut nicht! Die Waldmaus gehört zu den besonders geschützten Arten nach dem BNatSchG!


Man sollte die Kirche schon im Dorf lassen. Und woher willst du eigentlich wissen, dass ich das mit den entsprechenden Stellen nicht geklärt hab?

Dein Auftreten hier und deine Unkenntnis jeglicher Artenschutzrichtlinien beweisen, dass du mit keiner autorisierten Instanz irgend was abgeklärt hast.
 
Hallo Lotti,
also ein Waldmäuschen! Wie schön! =)
Noch ehe ich den Thread zu Ende gelesen hatte, wollte ich eigentlich etwas ähnliches schreiben. Von allen Tieren, die ich sehr liebe, gehört meine größte Liebe den hier heimischen Wildtieren.

Es sind die einzigen Geschöpfe hier, die fast keine Lobby haben.
Etwas wie der Zauber einer Freiheit umgibt diese Tiere, auch wenn der Mensch diesen Freiraum inzwischen immer weiter zurückdrängt und immer weniger Raum läßt für die darin lebende Tier- und Pflanzenwelt.

Die Wildtiere, auch die ganz kleinen, sind in Freiheit und für die Freiheit geboren. Sie finden Schutz bei uns, den "guten" Menschen, wenn sie verletzt sind oder auf andere Weise unserer Hilfe bedürfen. Dann brauchen sie unseren Schutz. Grundsätzlich jedoch bedeutet dieser "Schutz", die Hege und Pflege für das Wildtier nur eines: Es ist ein Gefängnis, für das es nicht gemacht ist.

Ein befreundeter Tierretter hier in der Gegend hält in einer Voliere einen Specht. Der war gegen ein Glasfenster geflogen und hat nun einen Hirnschaden. Er kann sich nicht orientieren und schlecht fliegen. Dieser Specht kann sicher nicht wieder in die Freiheit entlassen werden.

Wir alle hier lieben Mäuse! (Dich sicher eingeschlossen). Deshalb versteh es bitte nicht falsch, wenn hier sofort nachgehakt wird. Gibt es denn einen Grund, der dagegen spricht, dem Waldmäuslein seine Freiheit wieder zu geben?

Falls nein, würde ich es wirklich wieder frei lassen und gebe jaw hiermit vollkommen Recht. Falls ja, dann könnte man der Maus auf dem Balkon ein Außengehege naturnah einrichten. Meine Farbmäuse können aufs Fensterbrett. Da sie den Auslauf seit dem Frühjahr nutzen, hat sich das Fell inzwischen offenbar an die kühleren Temperaturen angepaßt und ist deutlich dichter geworden.

Von daher nehme ich an, daß eine wildgeborene Maus, die seit einem halben Jahr Zugang nach draußen hat und sich zudem jederzeit in die warme Wohnung zurückziehen kann, gut an die jetzt kühleren Temperaturen angepaßt ist und Du keine Bedenken haben mußt, wenn sie auch weiterhin auf den Balkon gelangen kann.
Viele Grüße
Fufu
 
Last edited:
@jaw:
Auch wenn du denkst, du könntest aus meinen wenigen Beiträgen hier herauslesen, mit wem ich etwas abgesprochen hab oder nicht: Du liegst einfach mal komplett daneben, ob dir das gefällt oder nicht. Und ich finde einen solchen "Argumentationsstil" auch extrem übergriffig und kontraproduktiv.

@Fufu:
Danke für deine Antwort, die wenigstens themenbezogen ist und einen informativen Gehalt hat. Ich denke, ich werde es so machen und das Außengehege weiterhin zugänglich lassen. Thx!

viele Grüße
S.

PS: Das Außengehege muss ich nicht naturnah einrichten, das ist es schon den ganzen Sommer über ;-)
 
Last edited:
ich weiß nicht, was du an
§44 BNatSChG said:
(Zugriffsverbote).

(2) Es ist ferner verboten,
1. Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten in Besitz oder Gewahrsam zu nehmen, in Besitz oder Gewahrsam zu haben oder zu be- oder verarbeiten
nicht verstehst, aber es ist völlig irrelevant mit wem du gesprochen hast, da Ausnahmegenehmigungen die zum 'besitzen oder in Gewahrsam halten' entgegen den Vorschriften des BNatSchG berechtigen ausschließlich schriftlich und ausschließlich vom BMELV und deren offiziell vertretungsberechtigten Organen (idR. Landratsämtern) ertreilt werden.
 
Was fehlt denn dem Waldmäuslein, daß man es nicht mehr frei lassen kann?? *traurig*
 
Hallo Lotti, was war das damals für eine Verletzung von dem Mäuschen??? Ist es jetzt vollkommen gesund oder hat es noch Probleme mit der Gesundheit oder sogar einen körperlichen Schaden der dauerhaft bleibt??

Hat dein Mäuschen noch irgendwelche Einschränkungen momentan?? Wie benimmt sich die Maus momentan bei den doch kälteren Temperaturen im Aussengehege???

Ich mu0 dir auch sagen, auch ein Mäuslein ist ein Wildtier:D
 
Hey

Nochmal dazu dass Wildmäuse Einzelgänger sind- ich habe bis jetzt beides gehört, dass sie sowohl allein, als auch in Gruppen leben.
Und da es ja keiner so genau zu wissen scheint, würde ich es glaube ich einfach mal probieren :) vielleicht ist es ja auch etwas überstürzt. ... aber ich habe nochmal gegoogelt und habe wieder beides gelesen -.- ich bin darüber gerade ein bisschen ratlos.
Lg
 
@jaw:
Auch wenn du denkst, du könntest aus meinen wenigen Beiträgen hier herauslesen, mit wem ich etwas abgesprochen hab oder nicht: Du liegst einfach mal komplett daneben, ob dir das gefällt oder nicht. Und ich finde einen solchen "Argumentationsstil" auch extrem übergriffig und kontraproduktiv.

@Fufu:
Danke für deine Antwort, die wenigstens themenbezogen ist und einen informativen Gehalt hat. Ich denke, ich werde es so machen und das Außengehege weiterhin zugänglich lassen. Thx!

Ich habe mich vielleicht etwas vorsichtiger ausgedrückt. Das darf jedoch nicht darüber hinweg täuschen, daß ich ebenso wie jaw der Meinung bin - der Maus zu Liebe und aus Liebe zur Maus - sollte man dem Tier, wenn irgendmöglich die Freiheit wieder geben. In seinem ersten Beitrag hat jaw das, in seiner trockenen Art, genau so ausgedrückt.

Möglicherweise ist Deine kleine Waldmaus aber durch eine Verletzung gar nicht mehr imstande in der freien Natur zu überleben? Diese Frage beschäftigt uns alle hier und ist bitte als Anteilnahme zu verstehen. =)
Viele Grüße
Fufu

Edit: Ich habe schon Waldmäuse (oder Gelbhalsmäuse, das kann ich nicht genau sagen) im Wald gefüttert und es waren eindeutig mehrere, mindestens aber zwei.
 
Last edited:
Du hast aber richtig gelesen, es ist so dass auf der einen Seite behauptet wird dass sie Einzelgänger sind aber dann wieder nicht.

Das verwirrt mich auch immer wieder, aber ich kenne Wildmäuse die doch mit Farbmäusen gelebt haben...
 
Für die Waldmaus gibt es Hinweise auf Paarbindung während der Fortpflanzungszeit. Beobachtet wurden zudem Großfamilien mit einem dominanten Männchen und subdominanten Männchen und Weibchen. Subdominante Männchen suchen Futterstellen auch in Gruppen auf. Im Winter gibt es gemeinsame Nester beider Geschlechter mit vier oder auch mehr Individuen. Unter Männchen ist aggressives Verhalten jahreszeitlich ausgeprägt und fällt auf die Fortpflanzungszeit, die bei uns im Frühjahr beginnt. [nach: Handbuch der Säugetiere Europas. Band 1 (1978); The Handbook of British Mammals (1977, 1991)]

Ein Verbot des Besitzes ergibt sich übrigens nicht daraus, dass es sich um ein Wildtier handelt, sondern daraus, dass es sich um eine besonders geschützte Art im Sinne des BNatSChG handelt.
 
Für die Waldmaus gibt es Hinweise auf Paarbindung während der Fortpflanzungszeit. Beobachtet wurden zudem Großfamilien mit einem dominanten Männchen und subdominanten Männchen und Weibchen. Subdominante Männchen suchen Futterstellen auch in Gruppen auf. Im Winter gibt es gemeinsame Nester beider Geschlechter mit vier oder auch mehr Individuen. Unter Männchen ist aggressives Verhalten jahreszeitlich ausgeprägt und fällt auf die Fortpflanzungszeit, die bei uns im Frühjahr beginnt. [nach: Handbuch der Säugetiere Europas. Band 1 (1978); The Handbook of British Mammals (1977, 1991)]

Das ist spannend!

Ein Verbot des Besitzes ergibt sich übrigens nicht daraus, dass es sich um ein Wildtier handelt, sondern daraus, dass es sich um eine besonders geschützte Art im Sinne des BNatSChG handelt.

ja, das ist vollkommen richtig. In Baden-Würtemberg beispielsweise zählt die Waldmaus zu diesen besonders geschützten Arten im Sinne des BNatSChG.
 
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