Experimente mit Kleintieren an Schulen?

Claude

Mäuseflüsterer*in
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Also heute morgen bin ich echt aus den Latschen gekippt:*umkipp*
Als ich meine Jungs zur hiesigen Grundschule gebracht habe, traf ich die Mutter eines Mitschülers meines Großen. Die hat noch einen älteren Sohn, der auf das örtliche Gymnasium geht. Die erzählte mir, dass sie seit ein paar Tagen 4! junge dsungarsiche Zwerghamster hätten, die ihr Sohn für den Biologieunterricht als Experiment mit nach Hause bekommen hat. Also Verhaltensexperimente, keine, die dem Tier "körperlich" schaden. Da soll herausgefunden werden, ob die Hamster sich den Weg aus einem Labyrinth merken können, wenn am Ausgang Futter liegt. Bekommen haben sie die in kleinen Transportboxen, einzeln, aber da wurde wohl nicht auf eine artgerechte Unterbringung zu Hause geachtet. Und wer möchte, kann die Hamster wohl auch behalten. Der Sohn hätte sich auch 3 Farbmäuse aussuchen können, aber die müßte man dann wieder abgeben. Aber da frage ich mich doch, wo kommen die Tiere alle her?

Gibt es da denn kein Gesetz oder eine Vorschrift, die sowas an Schulen unterbindet? Gut, es gibt ja auch keine Regelung für Privathaushalte, aber den Schülern das so zu vermitteln, dass es ja nicht so wichtig ist, wie die Viecher leben, finde ich echt daneben. Und Stress ist es ja auch, wenn die hinterher wieder den "Besitzer" wechseln müssen. Und dann werden sie evtl. nicht vernünftig gefüttert, tierärztlich versorgt, etc....*motz*

Also die Mutter hat sich schon Gedanken um die Kleinen gemacht, gibt ihnen Auslauf usw. Aber wenn die nun an eine Familie geraten, denen das egal ist...*seufz*

Ich finde das jedenfalls unverantwortlich! Habt ihr davon auch schon mal an anderen Schulen gehört?
 
hey

unbedingt mit der verantwortlichen Lehrerin reden. auf das Tierschutzgesetz hinweisen.

Wenn uneinsichtig: Rektor.
Und da dann ruhig Geschütze auffahren wie Anzeige androhen...

Verstoß gegen TSchG §1
TSchG §2
und TSchG §7
sowie ggf TSchG§8
auf jedenfall TSchG§9


diese Verhaltenstests sind absolut unnötig. Kein wissenschaftlicher Mehrwert, zum anderen wurde das schon alles einmal erforscht, eine Wiederholung v.a. durch Kinder ist nicht nötig.

Desweiteren kann man da natürlich die Eltern der Kinder anhauen: War das abgesprochen?
Wenn nein:
Werden Wirbeltiere (z.B. Katze oder Pferd) ohne Einwilligung (§ 183 S.1 BGB) des gesetzlichen Vertreters an jemanden abgegeben, der noch keine 16 Jahre alt ist, ist die Übereignung UND die Schenkung gem. § 134 i.V.m § 11c TierSchG nichtig.
 

Gibt es da denn kein Gesetz oder eine Vorschrift, die sowas an Schulen unterbindet? Gut, es gibt ja auch keine Regelung für Privathaushalte, aber den Schülern das so zu vermitteln, dass es ja nicht so wichtig ist, wie die Viecher leben, finde ich echt daneben.


Die gibt es schon, unter http://www.bmelv.de/cae/servlet/contentblob/383086/publicationFile/22242/HaltungSaeugetiere.pdf



Ausgangsbasis: verantwortliche Lehrer auf die Problematik deutlich hinweisen
Eskalationsstufe 1: Rektor und Elternbeirat alarmieren
Eskalationsstufe 2: Tierschutz informieren
Eskalationsstufe 3: Presse per Leserbrief z.B.

u.U. sind die Verstöße sogar strafrechtlich relevant, da können durchaus auch Köpfe rollen. Die Lehrer täten also gut daran, lieber das Hirn zu aktivieren. Sonst könnte es sein, dass sie demnächst stempeln gehen dürfen und das Studium für'n Arsch war.
 
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