Skuns die Durftdrüsen entfernt

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Seelenbrecher

Gast
Hallo ihr Lieben!

Ich war heute abend bei meinem patenonkel und seiner Frau... bzw. er war nicht da und so habe ich mich mit ihr länger unterhalten.
Auch Thema Tiere (lief grade 101 Dalmatiner im TV)

Sie erzählte mir nun, dass ein Arbeitskollege von ihr einen Skunk hat - mit entfernten Duftdrüsen.

Ich weiss genau, dass das verboten ist, aber ich weiss nicht mehr wo das verankert ist.
Sie bat mich, da besagter Kollege züchten will und dann auch die Jungen die Duftdrüsen entfernen lassen will, einen gesetzlichen Auszug zu suchen.

Weiss jemand, wo ich da ansetzen kann? Werde gleich googlen, aber vielleicht hat jemand ja durch Zufall genau das zur Hand? (sollte ein grosser Zufall sein, aber vielleicht... )

Sie erzählte, der schon vorhandene Skunk (männlich) sei aus Dänemark... ob es da verboten ist oder nicht, weiss ich nicht.
Und er will halt züchten... ich hoffe, ich kann ihn durch einen gesetzesauszug davon abbringen!
Er liebt wohl aussergewöhnliche Tiere - okay, ich auch irgendwo... aber irgendwo hört es auch auf!!! *böse*

Alles Liebe
Mona
 
Hallo Mona!

Leider kenn ich nur die Lage in der Schweiz (und die auch nur zufällig aus nem Fernseh-Bericht)

12 qm Außenfläche, 12 qm Innenfläche, Klettermöglichkeiten, Entfernen der Drüsen verboten

Aber die Schweiz ist bei solchen Sachen Deutschland eh meilenweit vorraus. Ich würd mich mal bei Veterinäramt erkundigen, wenn Du nen netten Amtsaarzt erwischt, wird Dir der auch was faxen. Das ist die sicherste Möglichkeit.

Ich kuck aber nochmal, vielleciht find ich noch was. Sugarglider haben sie mir ja schon mal auf die Schwelle gestellt, aber ein Skunk war noch ned dabei...

Liebe Grüße
inzi

Hab das grad gefunden, steht aber kein Paragraph dabei Stinktiere als Haustier
 
eigentlich gleich tierschutzgesetz.
Mhm... unter eingriffen, die nicht notwendig ist.

TierSchG § 1 Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

TierSchG § 6 (1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn 1. der Eingriff im Einzelfall a) nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
b) bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des
Tieres unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht
entgegenstehen,

hilft dir das?

lg snow
 
@snow: blöde Frage, würden da Kastrationen nicht auch drunterfallen?
 
mhm...wenn du einen notwendigen grund für ne Kastration hast, nicht.
Aber duftdrüsen entfernen ist noicht wirklich notwendig oder?

Beim kastierten übernimmsrt du ja die verantwortung, dass sich deine Tiere nicht weiter vermehren können -> was auch gt für die weibchen ist (bezug auf dauerschwangerschaft).

lg snow
 
@ snow
Stimmt, das war er, der Paragraph. Der Gleiche wie fürs Kupieren...

Duftdrüsen entfernen ist nur notwendig, wenn man der Meinung ist, halt unbedingt mit einem super exotischen "Haustier" angeben zu wollen *böse*

In Amiland entfernen sie die Drüsen schon bei 14 tage alten Tieren, was die Lebenserwartung drastisch verringert, aber ist ja egal, so hat man schneller Platz für ein noch exotischeres Tier *sauer*

Ich könnt echt ausrasten bei sowas. Die Sugarglider sind auch bei mir gelandet weil (Zitat) "Hab gar nicht gewusst, dass die so stinken. Und die Vorhänge haben sie auch kaputt gemacht." (Zitatende)

Argh argh argh!
 
Huhu ihr Lieben!

Danke für eure Tipps... hätte ich länger gewartet, hätte ich den §§ wohl stressfreier gefunden. *lol*
Habe dann das Tierschutzgesetz fast komplett durchgelesen und bin auch auf 6.1. gestoßen... aber trotzdem danke ihr Lieben! *drück*

Werde ihr das als Auszug mitgeben und dick und fett rot anmalen!

Ich hoffe, der kommt dann von seiner doofen Zuchtidee weg. *seufz*

@ snow: Schweiz und österreich sind Deutschland beide weit vorraus - leider.
 
Nicht, daß jetzt ein falscher Eindruck entsteht: Natürlich finde ich das Entfernen von Duftdrüsen grauenhaft. Ich dachte eben, daß man das Gesetz auch so auslegen kann, daß eine Kastration nicht erlaubt ist.

Generell finde ich es eh eine Sauerei, daß die Leute immer exotischere Haustiere haben müssen. Am anfang ist es dann noch hübsch und niedlich und nach einer Weile merken sie, daß sie erstens keine ahnung haben und zweitens nicht willens sind ihren Lebensablauf an die Tiere anzupassen.
 
Also ich habe nicht unbedingt was gegen die Haltung exotischer Tiere - solange die Tiere gut untergebracht sind!

Die unterbringung kann ich bei dem Typen nicht beurteilen, aber dieses "WEnn ich nen Skunk will, darf der halt keine duftdrüse haben".
Klar hätte ich keinen Bock, dass mir ein Tier die ganze Bude extrem vollstinkt, aber mal ehrlich - dann hole ich mir nicht so ein Tier ins haus!

Die Frau meines Onkels ist sehr naiv... sie brachte oben genannten Satz, als ich ihr erstmal erzählt habe, was für einen Standpunkt sie überhaupt vertritt.
Am Ende hat sie es eingesehen, aber dass sie nicht von alleine drauf kommt, ist mir ein echtes Rätsel! *böse*
 
Gegen die Haltung exotischer Haustiere bin ich auch nicht. Solange das Tier artgerecht untergebracht ist, kann da wohnen was will. Ich bezweifle aber mal ganz arg, dass die meisten Exoten so gut gehalten werden, dass es als artgerecht zu bezeichnen ist.

Ich bin halt generell gegen die Haltung von Tieren, die man sich halt anschafft, ohne vorher nachzudenken und wenn man nicht bereit ist, ihnen das Optimum zu bieten.

Und nem Skunk die Drüsen zu entfernen, weil er sonst stinken könnte, ist im Prinzip wie ner Maus Zähne ziehen, weil sie könnte ja was annagen. Immerhin sind die Drüsen in der Natur seine einzige Hoffnung zu überleben.
 
Und nem Skunk die Drüsen zu entfernen, weil er sonst stinken könnte, ist im Prinzip wie ner Maus Zähne ziehen, weil sie könnte ja was annagen. Immerhin sind die Drüsen in der Natur seine einzige Hoffnung zu überleben.

Den vergleich finde ich sehr gut... es ist passend... leider. *seufz*

Na ich werde ihr den Auszug morgen bringen und hoffen, dass es was bewirkt.

Meine TÄ habe ich schon angeschrieben, vielleicht kann sie das nochmal medizinisch unterstreichen, dann drucke ich das auch und gebe es ihr auch noch mit.

Also bitte ab Montag Daumen drücken!
 
Hi!

Ich finde Skunks auch toll, hätte ich ne riesen Wohnung oder Garten würd ich mir sofot welche zulegen *Herz* Aber nur unentdrüste. Entweder nimm ich das Tier so wie es ist oder ich lasse es =)

Das mit dem Entdrüsen wird ihn kaum abhalten zu züchten. Es ist nicht verboten mit den Tieren ins Ausland zu fahren um das dort machen zu lassen. Machen leider so gut wie alle Züchter so...

Und wie ich schon so oft geschrieben habe. Exotenhaltung ist keinesfalls schlecht, es kommt darauf an wie sie praktiziert wird!!!

Exotenliebende Grüße =)
 
Folgendes Urteil zum Kupierenvon Hunden im Ausland sollte auch auf im Ausland entdrüste Stinktiere anwendbar sein, zumindest, wenn sie in Deutschland gekauft der gezüchtet wurden.

Hier das Urteil:

Modetrend und Rasseideal kontra Tierschutz

Das Kupieren der Ohren eines Dobermanns fügt dem Tier langanhaltende Schmerzen zu, die nicht auf einem vernünftigen Grund beruhen. Die Maßnahme ist deshalb tierschutzwidrig und strafbar. Dies gilt auch dann, wenn der Eingriff an den Ohren nicht in Deutschland, sondern im Ausland vorgenommen wurde, wo dies erlaubt ist. Denn wer seinen Hund nur deshalb kurzfristig ins Ausland bringt, um dort die Ohren kupieren zu lassen, macht sich strafbar, weil der Hund die Schmerzen nicht nur unmittelbar beim Eingriff hat. Diese Schmerzen dauern vielmehr noch mehrere Wochen während der Nachbehandlung (2-4 Wochen) an. Ein vernünftiger Grund für das Kupieren der Ohren liegt im Sinne des Tierschutzgesetzes nicht vor.

Amtsgericht Neunkirchen, Az.: 19.536/93.
 
Naja, wo kein Kläger...

Da gibts nen guten Thread dazu (Achtung, heiße Diskussion - viel zu lesen ;-))
 
Ich weiß schon...

Wenn man Jemandem im Vorfeld klar macht, dass man das weiß, auch über die Gesetze informiert ist und auch seine Abneigung deutlich bekundet - und evtl. seine Bereitschafft zeigt, da einzugeifen ob gerichtlich oder anders, hilft das. Gerade wenn es wie hier im Bekanntenkreis ist. Dazu muss man auch nicht als vermummter Tierschützer nachts aus Gärten Tiere "befreien"

Was am wenigsten hilft, ist wegschauen und sagen "hilft ja eh nix"
 
also dazu muss ich leider sagen, gibts in bestimmten fällen sogar eine erlaubniss, denn in zoos werden fast 80% der stinktiere die drüsen entfernt

edit: aber gibt es nicht so zuchtbeauftragte für jede art von tier? die man hinschicken könnte?

lg eike
 
Meinst Du die Leute, die das Zuchtbuch führen bzw. die Zucht koordinieren? Das gibt es nur für bestimmte Arten, keine Ahnung, ob es da auch jemanden für Skunks gibt. Und die Leute haben auch keinerlein rechtliche Handhabe, jemandem die Zucht zu verbieten.
VG
Jennifer
 
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