wo darf man Mäuse begraben?

Lumi

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so, hier der Thread ;-)

Tote Tiere müssen irgendwie "versorgt" werden.
Dazu gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen:

unproblematisch scheinen zu sein:
- Vergraben im großen Blumenkübel. Wenn daraus keine Belästigung der Nachbarn entsteht (Geruchsbildung), kann da wohl kein Mensch was dagegen sagen. Theoretisch müsste das auch unter die Bestimmungen des Gartenbegräbnisses fallen - "eigener Grund" wäre in diesem Fall wohl der Blumenkübel...

- Tierfriedhof: Wenn dieser seriös geführt wird, ist dieser dem Veterinäramt gemeldet und hat die Erlaubnis, dass dort gemäß den Vorschriften ein Tier begraben wird.
Grundlage: (EG) Nr. 1069/2009 Kapitel II, Abschnitt 3, Artikel 19:
Abweichend von den Artikeln 12, 13, 14 und 21 kann die zuständige Behörde die Beseitigung zulassen:
a)
durch Vergraben toter Heimtiere und Equiden

- Tierkörperbeseitigungsanlagen. Das sind Einrichtungen, die von den Verantwortlichen beauftragt wurden, Tierkörper und tierische Nebenprodukte, die für den menschlichen Verzehr nicht geeignet sind, zu beseitigen (sprich: zu verbrennen).
Grundlage dazu:
(EG) Nr. 1069/2009 Kapitel II, Abschnitt 2, Artikel 12.

(gem. der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 Kapitel I, Abschnitt 4, Artikel 8 fallen Heimtiere unter die Kategorie I.)

Material der Kategorie 1 ist
a)
als Abfall durch Verbrennung zu beseitigen

- knifflig wird es beim Garten:
das fällt ebenfalls unter (EG) Nr. 1069/2009 Kapitel II, Abschnitt 3, Artikel 19.
es dürfen Ausnahmen gemacht werden.
Daher sollte jeder Tierhalter diese Ausnahmen prüfen.
und diese Ausnahmen sind genau definiert, z.B. schreibt die Stadt München vor:
Für das Gebiet der Landeshauptstadt München wird das Beseitigen toter Heimtiere durch Vergraben genehmigt (Quelle: Amtsblatt der Landeshauptstadt München – Nr. 11/2008 S. 408). Diese Genehmigung gilt nur unter folgenden Bedingungen:

- das betroffene Heimtier darf nicht an einer übertragbaren Tierseuche erkrankt sein
- das Vergraben hat unmittelbar nach dem Tod des Heimtieres zu erfolgen, eine Lagerung ist nicht zulässig
- das Vergraben darf nur auf eigenem Grund des Tierbesitzers erfolgen (oder auf einem Tierfriedhof s.o.). Ein Vergraben in Wasserschutzgebieten oder in unmittelbarer Nähe von öffentlichen Plätzen oder Wegen ist nicht zulässig.
- das Heimtier muss mindestens mit einer Erdschicht von 50 cm bedeckt sein
- das Heimtier darf nur in einer Umhüllung begraben werden, die den Verwesungsprozess nicht beeinträchtigt.

Da das Vergraben also im Regelfall auf das eigene Grundstück begrenzt ist (oder auf Tierfriedhöfen) und das sonstige, gesetzliche Vorgehen eben ein Verbrennen in speziellen Anlagen vorschreibt, ist im Umkehrschluss ein Vergraben in jedem anderen Gebiet unzulässig...

ich hoffe, das war nun nicht allzu wirr :D
Links zu den oben genannten Gesetzen und Verordnungen:
TierNebG - Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:054:0001:0254:DE:PDF
L_2009300DE.01000101.xml
 
Genau so kenne ich das auch bei uns *heilig*

Im anderen Thread war auch noch von "im Mülleimer entsorgen/wegwerfen" die Rede. Soweit ich weiß, ist das (zumindest bei uns) verboten.

Tierfriedhöfe und Tierkrematorien (Tiere werden verbrannt, Urne o. Ä. darf man mit heimnehmen) werden aber immer beliebter. Bei uns hat sich zumindest letzteres jetzt auch angesiedelt. Mein Vater hat mir da mal nen Flyer mitgebracht und im TV wurde auch schon darüber berichtet. Finde ich eigentlich auch eine gute Sache, insbesondere für Katzen-/Hundegröße (die hätten in unserem Garten eher bedingt Platz).
 
Also ich habe auf verschiedenen Seiten gelesen, dass Kleinsttiere (wie Mäuse, Hamster) im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Nur halt nix größeres.
 
ich hab auch irgendwo den Hinweis gelesen, dass eingeschläferte Tiere aufgrund der gespritzten Medikamente nicht begraben werden dürfen.
Evtl weiß da ja noch wer was dazu?!

zum Hausmüll: für Kleinsttiere (Mäuse) geht das wohl bzw wird toleriert - weil da der Aufwand nicht verhältnismäßig wäre, deswegen das Tier zur Verbrennungsanlage oder zu Sammelcontainern zu bringen (z.B. eine von der Katze gebrachten Maus... die begräbt ja auch nur ein mauslieber Mensch...)
 
Theoretisch müsste das [Begräbnis im Blumenkübel] auch unter die Bestimmungen des Gartenbegräbnisses fallen - "eigener Grund" wäre in diesem Fall wohl der Blumenkübel...

Das denke ich nicht. Erde in einem Topf ist kein Boden/Land und kann auch nicht im Grundbuch stehen. :D
Außerdem kann von dem Tier im Kübel nichts ins Grundwasser gelangen, was ja der entscheidende Punkt zu sein scheint. Des Weiteren ist es nicht schwer dafür zu sorgen, dass die Maus hier nicht von einem anderen Tier ausgegraben wird.
 
aber der Blumenkübel steht auf dem Balkon, der hängt an der Wohnung und DIIIIEEEE gehört einem selbst :D

theoretisch dürfte der Blumenkübel, sollte jemals jmd davon erfahren, auch nicht ok sein laut Gesetz - weil man das Tier ja nicht verbrennen hat lassen und es auch nicht im Rahmen der Ausnahmen beigesetzt wurde....
 
ich würd mal sagen, dass alle, die sich da juristisch Gedanken gemacht haben (über Equiden zB und kälbergroße Hunde) eher nicht an klitzekleine Mäuse denken, wie sie im Garten auch mal so sterben...... - sodass die Maus nicht wirklich unter diese Bestimmungen fällt??

(vgl. SuiTo u.a.)

(Ok - wenn der TA sagt, mit der Menge Gift hätt er auch ein Pferd erlegen können, frag ich mich schon, was ich da verbuddelt hab -- aber keine besonderen Vorkomnisse in der Gegend des Gräbleins (der Akazienratte, die einfach nicht selber weg, da haben wir auf Nr sicher gespritzt))
 
ich hab auch irgendwo den Hinweis gelesen, dass eingeschläferte Tiere aufgrund der gespritzten Medikamente nicht begraben werden dürfen.
Evtl weiß da ja noch wer was dazu?!

Das kommt darauf an. Die Menge an Euthanasiemittel, die der TA braucht, um eine Maus einzuschläfern, reicht sicher nicht aus, um das Grundwasser zu verseuchen. Wohl aber um anderen Tieren schaden zu können, die das tote Mäuslein ausgraben und fressen könnten. Dazu zählen z.B. Hunde und Füchse, etc. Füchse graben sehr tief (auch Stadtfüchse). Es heißt zwar, man soll das Haustier in verrottbarem Material begraben. Ich fände aber eine Metalldose besser, die vorher durchlöchert wurde. Über die Löcher können Lebewesen in die Dose, die den Körper zersetzen, aber der Körper kann nicht von andern Tieren gefressen werden, selbst wenn sie es schaffen sollten, das tote Mäuslein wieder auszugraben.
 
Aber wenn es größeren Tieren, wie Hunde, Füchse, usw, schaden soll, warum dann nicht den kleinen Tieren, die den Kadaver zersetzen? Macht für mich jetzt nicht wirklich Sinn... *grübel*

Bei uns wurden auch noch nie Tiere ausgegraben.

Off Topic:
OT, da für Ottonormalverbraucher verboten: Tiere, die im Wald vergraben werden, müssen auch in einer Mindesttiefe vergraben werden, eben damit kein anderes Tier die wieder ausbuddelt. Die dürfen im Normalfall auch nicht einfach im Wald abgelegt werden, wie es in dem anderen Thread behauptet wurde.
 
Bei uns wurden auch noch nie Tiere ausgegraben.
ich hab mal im elterlichen Garten nur 30cm tief gegraben und hatte meine große Not, Nachbarskatze davon abzuhalten, die Maus wieder auszugraben...

Habe dann den Trick bekommen, Grillasche (?) drauf zu tun. das mögen Katzen anscheinend nicht.
 
Aber wenn es größeren Tieren, wie Hunde, Füchse, usw, schaden soll, warum dann nicht den kleinen Tieren, die den Kadaver zersetzen? Macht für mich jetzt nicht wirklich Sinn... *grübel*

Bei uns wurden auch noch nie Tiere ausgegraben.

Mir hat zwei Mal ein Fuchs meine beerdigten Mäuse ausgegraben und ich hatte sogar einen großen Stein über das Grab gelegt. Da hat der einfach unten durch gebuddelt und die Mäuse dann aufgefressen. Die Mäuse waren zum Glück eines natürlichen Todes gestorben.

Mit kleinen Tieren meine ich Würmer und Käfer, Pilze und andere Kleinstlebewesen, die in einen geschlossenen Metallgehälter ohne Löcher nicht hinein kämen. Ob das den Würmern oder Käfern schaden würde, kann ich nicht sagen. Aber auf keinen Fall würde ich wollen, daß Haustiere (Katzen, Hunde) oder andere Wildtiere zu Schaden kommen.
 
@kassio:
Wenn ein Tier gestorben ist

Veröffentlicht am | Juni 24, 2011 | 1 Kommentar

Was, wenn eine Schildkröte gestorben ist?

Vergraben, präparieren, entsorgen – es gibt viele Möglichkeiten. Ein Überblick von Lutz Prauser

Die meisten Schildkröten sollten – so die Theorie – ihre Halter überleben. Aber die Wahrheit sieht natürlich anders aus. Viele Tiere sterben früh; sei es, dass sie unter katastrophalen Bedingungen gehalten werden, sei es, dass sie an schweren Krankheiten leiden (z.B. Panzererweichung). Während kranke und schwache Tiere in der freien Natur durch den hohen Selektionsdruck nur kurze Zeit leben, haben sie in menschlicher Obhut weit mehr Chancen, ein paar Jahre zu überleben.
Hinzu kommen Unfälle: Tiere, die umkippen und sich nicht mehr aufrichten konnten, Angriffe durch Ratten, Marder oder Greifvögel. Gründe, dass Tiere in menschlicher Obhut sterben, gibt es leider zu Hauf und längst nicht immer kann man einen Halter dafür verantwortlich machen.

Was aber, wenn ein Tier gestorben ist?

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, was Halter mit dem Tierkörper machen können. Die Palette reicht von der Grabstelle auf einem Tierfriedhof bis zur Entsorgung in der Mülltonne.
Wir haben hier die verschiedenen Möglichkeiten aufgelistet und möchten die wichtigsten Informationen dazu geben.

Vorab:

Halter streng geschützter Tierarten unterliegen einer Meldepflicht. Das bedeutet, dass auch der Tod des Tieres (ohne Angabe von Gründen) der Naturschutzbehörde angezeigt werden muss. Das betrifft zum Beispiel die meisten Landschildkrötenarten.
Auf Anfrage teilte uns Claudia Centner von der Pressesetelle des Landratsamts Erding mit: „Sie halten eine Griechische Landschildkröte, die besonders und streng geschützt ist (§ 7 Abs. 2 Nr. 13 Buchstabe a und Nr. 14 Buchstabe a Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) und die legal nachgezüchtet wurde. Für diese Schildkröte besitzen Sie eine EU-Bescheinigung (Vermarktungsgenehmigung für ein nachgezüchtetes Tier, Art. 48 Abs. 1 Buchstabe c DVO). Sollte diese Schildkröte versterben, ist die EU-Bescheinigung ungültig geworden (Art. 11 Abs. 2 Buchstabe a DVO). Ungültige Bescheinigungen sind unverzüglich an die ausstellende Behörde zurückzusenden und können als Grundlage für die Neuausstellung einer Bescheinigung (Art. 51 DVO) verwendet werden (Art. 11 Abs. 5 DVO).“

Was heißt das konkret?

Claudia Centner: „In der Praxis schaut das so aus, dass der Kreisverwaltungsbehörde, bei der die Schildkröte aktuell gemeldet ist, der Tod der Schildkröte gemeldet wird und die EU-Bescheinigung im Original auch an diese Kreisverwaltungsbehörde geschickt bzw. abgegeben wird. Normalerweise wird dann die Schildkröte abgemeldet und die EU-Bescheinigung ungültig gezeichnet und von der Kreisverwaltungsbehörde an die ausstellende Behörde geschickt.“ Sinnvollerweise sollte man aber eine Kopie der EU-Bescheinigung in seinen Unterlagen behalten.

1. Einsenden zur Sektion

In vielen Forendiskussionen wird sehr oft der Rat gegeben, tote Tiere an ein Untersuchungslabor zu einer Sektion einzuschicken, um die Todesursache feststellen zu lassen.
Die Kenntnis der genauen Todesursache kann aus mehreren Gründen sinnvoll sein: Wer mehrere Tiere zusammen hält, kann unter Umständen erfahren, ob ansteckende Krankheiten oder parasitärer Befall auch die anderen Tiere bedroht. Ebenfalls lassen sich Vergiftungen, Darmverschlüsse etc. erkennen, Todesursachen, die in aller Regel zeigen, dass die Haltungsbedingungen dringend geändert werden müssen.
Aber eine Sektion kann auch sinnvoll sein, weil Halter sich selbst die Schuld am Tod der Tiere geben (z.B. bei Ausfällen während oder kurz nach der Winterstarre) und denken, sie hätten etwas falsch gemacht, aber nicht wissen was es war.
Eine Sektion kann Klarheit schaffen, ob der Halter überhaupt einen Fehler gemacht hat, oder ob der Tod des Tieres vielleicht eine ganz andere Ursache haben könnte.
Oft werden auch Halter – vor allem wenn sie Erkrankung und Tod ihrer Tiere öffentlich in Foren diskutieren – mehr oder weniger sanft gedrängt, eine Sektion durchführen zu lassen, manchmal auch mit der „moralischen Verpflichtung“, das Ergebnis müsse unbedingt veröffentlicht werden, es müsse der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden. So könnten vielleicht andere davon lernen, Fehler zu vermeiden. Es liegt an jedem Halter selbst, einem solchen „Druck“ zu folgen.
Pathologische Untersuchungen führt unter anderem die Berliner Firma Exomed durch. Auf der Internetseite weist das Institut für veterinärmedizinische Betreuung niederer Wirbeltiere und Exoten darauf hin dass „Tierkörper auslaufsicher und gekühlt verschickt werden müssen. Sie sollten zuvor nicht eingefroren sein, denn Eiskristalle zerstören die Organstruktur. Eine weit vorangeschrittene Verwesung kann eine präzise Diagnose unmöglich machen“. Die Kosten für eine Sektion belaufen sich laut Online-Preisliste je nach Aufwand auf 18 bis rund 50 Euro.
Und noch etwas sollten Halter bedenken. „Sezierte Tiere werden grundsätzlich nicht an die Einsender zurückgegeben, da dies aus hygienischen und rechtlichen Gründen nicht möglich ist.“ Dies teilte uns Exomed auf Nachfrage mit. „Auch die Rückgabe von Schildkrötenpanzern ist aus diesem Grunde nicht erlaubt. Zudem würde die Präparation von ,hygienisch einwandfreien’ Panzern einen zeitlichen und arbeitstechnischen Aufwand erfordern, der nicht realisiert werden kann.“
Wer also sein Tier zu einer Sektion einsendet, sollte wissen, dass er keine Möglichkeit mehr hat, es anschließend zu beerdigen.

2. Beerdigung im eigenen Garten

Grundsätzlich erlaubt das Tierkörperbeseitigungsgesetz die Beerdigung von Tieren im eigenen Garten. In §5 TierKBG heißt es:
Das Tierkörperbeseitigungsgesetz gibt es nicht mehr.
Daher sind die Informationen auf der Seite teilweise veraltet.

Der Ersatz für das Tierkörperbeseitigungsgesetz und das tierische Nebenprodukt-Beseitigungs-Gesetz. Auf das hab ich mich im Eingangspost bezogen.

Tut der Übersicht im Allgemeinen aber keinen Abbruch
 
Und wie ist das mit Gift? Das arbeitet ja meist mit einem Blutgerinnungsmittel welches erst nach einiger Zeit zum Tode führt.... dadurch liegt das Tier dann irgendwo rum... irgendwie "praktisch" dann braucht man sich ja nicht um die Beseitigung zu kümmern.

Aber wird dadurch nicht eigentlich genau ein Zustand provoziert den das Gesetz versucht, zu unterbinden?
 
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