Lebendverfütterung verboten?

Husky92

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Ich habe auch schon gehört, dass ein paar Schlangen kein Frostfutter annehmen, sprich nur lebendige Tiere. Aber laut Tierschutz darf man doch gar keine lebendigen Tiere mehr verfüttern, stimmt das? Und wenn ja, wie geht das mit einer Schlange die Frostfutter verweigert?
Dachte ich frage dich mal, hoffe es ist ok?!
 
AW: Meine anderen Tiere

Du kannst mich gerne fragen. Ich habe das auch gehört.
Allerdings haben wir das Problem bei unserem Marlin nicht.
Deshalb kann ich Dir da leider nicht weiter helfen. Ich befürchte,
dass es manche Menschen einfach trotzdem tun. *seufz*
 
AW: Meine anderen Tiere

Off Topic:
zum Futter: es gab auch bei Farbmäusen schon einige Exemplare, die mit ihrer Verfütterung nicht einverstanden waren, und das Reptil so schwer verletzt haben, so dass es an den Verletzungen schlussendlich zu Grunde ging.
Ein Reptilienliebhaber wird daher schon im eigenen Interesse versuchen, möglichst nicht lebend zu füttern.
Was das lebend füttern an sich an geht: Es darf NUR dann lebend gefüttert werden, wenn das Tier IM EINZELFALL (also nicht tierartbedingt pauschalisiert) kein Totfutter annimmt, und ohne Lebendfütterung nicht nur theoretisch verhungern würde.
Dass das die meisten Reptilienhalter eher nur wenig bis gar nicht interessieren dürfte, ist eine ganz andere Sache. Dass sie damit aber auch das Leben ihres geliebten Reptils gleich mit auf's Spiel setzen, ist ihnen entweder nicht bewusst oder einfach egal - beides spricht nicht wirklich für Liebe zum Tier.


Der Rattenhaufen ist aber echt klasse :D
 
AW: Meine anderen Tiere

Off Topic:
Aber laut Tierschutz darf man doch gar keine lebendigen Tiere mehr verfüttern, stimmt das?
Ich wollte auch mal fragen, ob das stimmt. Laut den Infos, die es in diesem Forum gibt, wäre es nämlich mehr Tierquälerei, Frostfutter zu verfüttern, als lebende Mäuse. Also, für die Mäuse wäre die Art des Todes mehr Quälerei. Insofern wäre das doch ein ziemlich tierschutz-unfreundliches Tierschutzgesetz *grübel*.
 
AW: Meine anderen Tiere

EDIT: Ich trenns mal ab.

Off Topic:

das dürfte eine ziemliche Gradwanderung sein.
Gehen wir doch mal das Tierschutzgesetz von oben nach unten durch:
§1: [...] Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
würde eher für eine Tote-Maus-Verfütterung sprechen.
Bei Lebendverfütterungen kann es zu Verletzungen der Schlange kommen. Das ist vermeidbar... Wobei das angeblich sehr selten vorkommt.... Und da ist eine Maus weniger gefährlich, als z.B. Kaninchen. Logisch.

Ob die Schlange die Maus schnell tötet oder eine andre angebrachte Tötungsmethode gewählt wird, macht kaum einen Unterschied. Sowohl Schlange als auch Mensch sollte ihr/sein Handwerk beherrschen.


Nach §2 Abs. 1 verpflichtet das TierSchG den Tierhalter dazu, „das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen (zu) ernähren, (zu) pflegen und verhaltensgerecht unter(zu)bringen“.
könnte man für die Lebendfütterung anführen - wenn die Schlange noch gut töten kann.


§4(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. [...] Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
Jeder Schlangenhalter darf seine Futtermäuse selbst töten, wenn er die nötigen Kenntnisse hat. Heißt: Es muss ihm irgendwer gezeigt haben, wie er schnell und unter Vermeidung von Schmerzen das Futtertier tötet.
Das muss aber "tierbezogen" sein. Ein Metzger hat z.B. die nötigen Kenntnisse, eine Kuh zu töten. Aber genaugenommen dürfte er keine Maus töten....
Werden Futtertiere tot verkauft, benötigt man dazu den "Sachkundennachweis". Für die ausschließliche private Schlangenfütterung benötigt man diesen nicht, sondern nur die "nötigen Kenntnisse".


--> Es gibt kein direktes "Lebendfütterungsverbot" im TSchG. Da kann man nur mit den allgemeinen Paragraphen argumentieren. Aber da ist es oft gegensätzlich:
Muss das Leid des Futtertiers verringert werden und vom Menschen kontrolliert und schnell getötet werden, da die Schlange das Futtertier langsamer tötet?
Oder steht die artgerechte Ernährung über diesen Aspekt und die Schlange sollte -wie in der Natur - das Futter lebend bekommen?

Ich denke, für Schlangenhalter ist die Totfütterung praktikabler. Das Futtertier wird nicht gestresst, v.a. wenn die Schlange nicht wirklich hungrig ist und sich Zeit lässt... die Schlange wird nicht gefährdet.
es liegt nun im Interesse des Schlangenhalters die Tötung des Futtertiers für dieses selbst so "angenehm" wie möglich zu gestalten.
Das schließt für mich ein, sich mit den Tötungsmethoden bei Frostfutter zu informieren und ggf auf anderes Totfutter umzusteigen (Selbst töten, beziehen von einem befreundeten Schlangenhalter etc...)

Frisst die Schlange ausschließlich Lebendfutter (oder nur Totfutter), hat man keine Wahl.

 
Also die Frostfutter-Fütterung ist definitiv einfacher. Man kann sich besser bevorraten und hat keinerlei Platzansprüche bzw Pflegeansprüche von Futtertieren. Die meisten seriösen Schlangenhalter empfehlen Fütterung mit Frostfutter. In dem Buch was ich habe steht, dass es sehr zu empfehlen ist, da es den Stress für das Futtertier und die Verletzungsgefahr für die Schlange komplett wegfällt (wenn man Futtertiere von nem gutem Futtertierhersteller kauft).

Und laut der Meinung von mehreren Schlangenbesitzern kann man fast jede Schlange an Frostfutter gewöhnen. Die Methoden sind nicht schön, aber meiner Meinung nach besser als Lebendfutter.
 
Die Lage ist IMHO eigentlich ganz einfach:

Für de:

§4 TierSchG said:
(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.

--> wichtig ist der Absatz 'Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden.'

Also darf eine betäubte Maus lebendig verfüttert werden. Allerdings darf idR*) nur ein Arzt ohne Verstoß gegen BTM/AMG eine Betäubung verabreichen. Bei einem Tier, das nicht zwingend auf Lebendfutter angewiesen ist (sprich: es MUSS andernfalls das Verhungern des Tieres drohen, wenn nur Totfutter angeboten wird), greift die Passage 'soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden' gar nicht erst, da die Vorbedingungen bereits nicht erfüllt sind.
Erst bei einem Tier, das Lebendfutter dauerhaft verweigert, kommt der Passus 'soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden' in's Spiel: Unter diesen Umständen ist das Tier unter Vermeidung von Schmerzen zu verfüttern. Wie genau das gehen soll, ist mir nicht bekannt, und gehört hier auch IMHO nicht her.
Die Schlange braucht zwar keinen Sachkundenachweis, aber schmerzfrei/-arm töten muss sie dennoch :D

für at:

§ 2

Fütterung und Betreuung
(1) Tiere sind regelmäßig und in ausreichenden Mengen mit geeignetem Futter und mit Trinkwasser zu versorgen. Die Futterbeschaffenheit und Trinkwasserqualität müssen den physiologischen Bedürfnissen der Tierart und den den Tieren abverlangten Leistungen entsprechen. Auf das artgemäße Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahmeverhalten ist Rücksicht zu nehmen. Werden Tiere in Gruppen gehalten, muss der Tierhalter dafür sorgen, dass jedes Tier genügend Futter und Wasser erhält. Lebende Tiere dürfen nur für Wildtiere und nur im unbedingt notwendigen Ausmaß als Futter verwendet werden.

*) dies auszudiskutieren würde hier zu weit führen
 
AW: Meine anderen Tiere

Ein Reptilienliebhaber wird daher schon im eigenen Interesse versuchen, möglichst nicht lebend zu füttern.

Also wer eine Maus (oder welches andere Futtertier auch immer) nimmt, sie ins Schlangenterrarium wirft und dann weggeht, der handelt auch grob fahrlassig... Bei der Fütterung sollte man mindestens dabei sein oder u.U. sogar besser noch aus der Hand füttern (dazu muss man seine Schlange aber natürlich genau kennen und natürlich sollte es keine Giftschlange sein. Meine Kollegin damals war da leider noch nicht so firm und hatte dann einen netten Schlangenzahn im Daumen *heilig*). Dann minimiert man das Verletzungsrisiko doch schon sehr sehr deutlich.
Ich bin sogar der Meinung, dass man die (Lebend)Fütterung immer begleiten sollte, im Sinne des Futtertieres und im Sinne des Fressenden. Bei meinen Farbis habe ich beispielsweise auch darauf geachtet, dass sie die Mehlwürmer vom Kopf an fressen, dann sind die Viecher wenigstens augenblicklich tot - auch wenn es "nur" Wirbellose sind. Oder meine Gottesanbeterin musste ich auch aus der Pinzette füttern, da insbesondere Heimchen GAs schwer verletzen können.
 
Normalerweise sollte man die Schlange ja aus dem Terra nehmen und in einem seperaten Behälter füttern. Also so kenne ich das.
 
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