Der/Die liebe Vermieter/in und die Mäusehaltung

kaioh_michiru

Doppelte Hasenbesitzerin
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Mir ist bekannt, dass Mäuse unter Kleintiere fallen und mir die Haltung von Kleintieren per Mietvertrag nicht verboten werden kann. (Wenn das noch das aktuelle Gesetz ist) Jetzt würde ich gerne von euch wissen, ob euer jeweiliger Vermieter von eurer Mäusehaltung Kenntnis hat und vorallem wie man darauf reagiert hat.
 
Mein Vermieter war mal wegen eines Wasserschadens in der Wohnung und hat sich sehr interessiert die Volieren und deren Bewohner angeschaut. Fand er gut. :D
 
Wir wohnen zwar jetzt in einem eigenen Haus, aber ich kenne das noch von früher als wir zur Miete gewohnt haben. Unsere Vermieter waren schon älter, mit Hamster und Hund hatten sie überhaupt kein Problem, aber auf die Mäuse waren sie nicht gut zu sprechen und hätten es uns am liebsten auch verboten. Wie das rein rechtlich ist weiß ich jetzt nicht genau, falls sich etwas an dem was du geschrieben hast verändert hat. Ich denke einfach, dass Mäuse bei vielen Menschen noch ganz stark auf Ablehnung stoßen und daher weniger gern gesehen sind als Hamster oder süße, kleine, "gesellschaftsfähigere" Fellknäule.
 
Ich hab bisher auf den Bewerberbogen immer drauf geschrieben, dass ich eben Nagetiere habe (Mäuse & Degus) und die ausschließlich im Käfig gehalten werden und keinen ungewöhnlichen Lärm machen. Gesagt hat bisher kein Vermieter etwas. Wenn sie denn dann doch mal in der Wohnung waren, haben sie allerdings manchmal schon recht sparsam geguckt, wegen den sehr großen Käfigen. Glaube für die ist Nagetierhaltung nen Hamsterknast und so nen 80x40cm Kaninchenstall. Aber gesagt haben sie nix.
 
Nein, daran hat sich rechtlich nichts verändert. Unser Mieter hat keine Kenntnis über die Mäuse. Dafür haben wir keinen Grund gesehen.

LG
 
Naja, meine Vermieterin würde erstmal einen leichten Schock bekommen, wenn sie schon meine geerbten Präparate an der Wand sieht. :D
Ich glaube bei den Mäusen hätte sie wahrscheinlich die Befürchtung, dass die lieben Tierchen über den Balkon abhauen und in die Backstube ihres Sohnes einfallen wie die Raubritter *umkipp*
Mal abgesehen davon, dass meine Nasen gar nicht daran denken ihr Domizil zu verlassen. Frei nach dem Motto: "Warum soll ich meinem Futter hinterherjagen, wenn das doch eh zu mir in den Käfig kommt?" (Mehlwürmer lieben sie, aber bitte nur die Getrockneten *motz*)
 
Huhu!

Mein Vermieter weiß nur von den Hamstern. Die Mäuse sind erst nach meinem Einzug gekommen und da er eh in Bayern sitzt, wird ihn das nicht groß interessieren.

Bei einem Einzug in eine neue Wohnung würd ich es trotzdem immer angeben. Es ist nur immer wieder lustig, wie die Handwerker schauen, wenn sie die Gehege sehen:D
 
Wir haben es auch gesagt. Auch den neuen Nachbarn. Einige hatten bedenken, wegen dem Geruch, auch wenn dem Vermieter klar war, das er das nicht verbieten kann. Sie hatten dann die Möglichkeit sich bei uns zu überzeugen, das da gar nichts stinkt (okay, man riecht das Tiere da sind, aber das ist bei Katzen und Hunden ja nicht anders). Und dann war gut. Die Kleinen das Nachbarin finden Mäusekino gut....nur das unser meist schlafen, wenn die Kleinen gucken wollen ;-)

Und als mit den neunen Nachbarn ein Berber Affe einzog, waren Mäuse auf einmal kein Thema mehr.....
 
Damals, bei meiner Wohnungsbesichtigung, meinte mein jetziger Vermieter, dass Tierhaltung verboten wäre.
Ich erwiderte, dass ich Farbmäuse hätte, ob die denn auch verboten wären; darauf mein Vermieter "Ne, Kleintiere zählen ja gar nicht, die dürfen Sie ruhig halten".

Ich würde vor einem Einzug schon immer angeben, dass ich Kleintiere habe. An denen stören sich Vermieter eigentlich nie; verbieten dürfen sie sie eigentlich eh nicht.
Aber wenn der Vermieter schon explizit nachfragt und man lügt ihn an, ist das sicher keine tolle Basis für ein zukünftiges Mieter-Vermieterverhältnis.
Wenn der Vermieter mitbekommt, dass man doch mit Tieren einzieht, ist das "Vertrauensverhältnis" gleich beschädigt.
 
Hey!

Also mein Vermieter weiß davon nichts, aber die Mäuschen kamen auch erst ca. 2 Jahre nach dem Einzug in die Wohnung und der Vermieter hat in der Zwischenzeit auch gewechselt.

Hab mich aber vor der Anschaffung im Mietvertrag und auf einer Gesetzesseite informiert und da eben auch gefunden, dass man Kleintiere nicht verbieten kann/darf.

Bei einem "Neueinzug" würde ich aber auch angeben dass ich Tiere halte, sonst wär das ja schon komisch wenn dann mal ein Rundgang oder sonst was wär.

lg
 
Verbieten kann er Kleintiere nicht.
In unserem Mietvertrag steht sogar drin, dass wir keine Ratten halten dürfen oder Reptilien. Wir haben drei Ratten. Rattenhaltung darf nämlich auch nicht verboten werden, außer es handelt sich um "unübliche Mengen". Ein Verbot hielte vor keinem Gericht stand.

Gesagt haben wir's dem Verwalter trotzdem (ist nur für uns zuständig, arbeitet für die GmbH, der unsere Wohnung gehört) und er hat die Eier eingezogen und gesagt, dass es ihn nicht kümmert und falls es Probleme geben solle, er davon nichts wüsste.
Da wir aber zu Dritt bei dem Gespräch dabei waren ...

Aber wie gesagt: Kleintiere können nicht verboten werden. Nicht mal Ratten, die Auslauf kriegen.
 
Bei einem Umzug würde ich das natürlich auch angeben, aber meine Kleinen sind ja erst ein halbes Jahr nach dem Wohnungswechsel bei mir eingezogen. Also habe ich meine Vermieterin auch nicht belogen.
Aber falls sich mal ein Handwerker in meine Wohnung verirren sollte, rennt sie gleich hinterher um zu kontrollieren. Und aus diesem Grund wollte ich mal hören, wie ihr euch bis jetzt so verhalten habt. Ob eure Mäuse schon vor dem Einzug oder halt erst danach bei euch gelandet sind und ob ihr das dann nachträglich gemeldet habt. Bis jetzt sind das ja durchaus "positive" Berichte.
 
Solange keinerlei Beeinträchtigung der Mietsache davon ausgeht, kann man in der gemieteten Wohnung machen, was man will und das geht den Vermieter nicht das geringste an, weil das geschützter Privatraum ist.
 
Und wenn die sich an den Tieren stört, wird sie einen anderen Grund finden um dich rauszuegeln.
Nur weil Kleintiere erlaubt sind heißt das leider nicht immer, dass sie auch akzeptiert werden.
 
Da wir in einer Einliegerwohnung und somit mehr oder weniger im Privathaus der Vermieter wohnen, ist uns ein gutes Verhältnis wichtig und ich hätte mir - Gesetz hin oder her - wohl keine Mäuse angeschafft, wenn sie das damals verboten hätten. Ursprünglich wollten sie keine Tiere, gegen Mäuse hatten sie aber nichts und mittlerweile versorgen sie die Nasen auch mal, wenn wir länger weg sind, und schauen ihnen ganz entzückt beim Rumwuseln zu :D
 
Na ja, Hund und Katze sind was komplett anderes. Deren Haltung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Über die Haltung von Kleintieren muss der Vermieter noch nicht einmal informiert werden.
 
auch bei Hund und Katze muss der Vermieter konkret dar legen, wie und wo ihm dadurch ein deutlicher Nachteil entstehen würde, pauschal sind auch diese Haltungsverbote nichtig.
 
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