Unabhängig davon, ob eine Art als bedroht eingestuft ist oder nicht, ist es in Deutschland generell verboten, Wildtiere in Gefangenschaft (d.h., als Haustiere) zu halten. Dazu zählen auch alle wilden Mäusearten.
Dies hat der Gesetzgeber so bestimmt. Wir machen hier keine Gesetze, aber wir leben nach ihnen und können, dürfen und werden niemanden dabei unterstützen, sie zu brechen.
Eine Ausnahme liegt vor, wenn ein Wildtier vorübergehend aufgenommen wird, um es wegen Krankheit oder Unterentwicklung (unselbständige Jungtiere) soweit aufzupäppeln, dass es in die Freiheit entlassen werden kann. Mit einer solchen Maßnahme muss dann allerdings auch eine Auswilderung verbunden sein: das Tier muss kompetent darauf vorbereitet werden, (wieder) selbständig in der Wildnis zu (über-)leben, und muss nach Abschluss der Auswilderung wieder in Freiheit entlassen werden.