Einschläfern

Delila

Mäusologie-Meister*in
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Hm, ich dachte das passt hier leider auch her, es kam grad durch nen Verteiler bei mir rein.

Ich bin entsetzt. Ich habe xmal vor T 61 im Verteiler gewarnt. Wie oft habe ich geschrieben, daß man aufpassen soll, wie die Verbrecher die Straßentiere ermorden und wie die Tierärzte die eigenen Tiere einschläfern. Jeder weiß heute, was für ein entsetzliches Foltermittel T 61 ist. Die Spritze wird auch noch brutal in Herz oder Lunge gejagt.



Das Einschläfern muß man mit dem Tierarzt ordentlich absprechen, damit man sicher ist, daß der auch wirklich eine Narkose gibt. Erst, wenn das Tier tief und fest schläft, darf T 61 als 2. Spritze genommen werden. Das Tier am besten im Arm halten. Niemals das Tier allein lassen, wenn der TA sagt, daß man beim Einschläfern lieber rausgehen solle! Wenn einer so etwas sagt, sein Tier sofort nehmen und weg!



Ohne Narkose sind die Tiere nur körperlich gelähmt, das Bewußtsein ist nicht ausgeschaltet, sie ersticken u. krampfen furchtbar. Es kann sogar so sein, daß nicht alle Tiere furchtbar schreien, sondern ganz still und ruhig sind. Sie sind deshalb ruhig, weil auch diese Funktionen gelähmt sind, sie leiden trotzdem! Der Besitzer denkt, sie schlafen, aber sie schlafen nicht.



Das Foltermittel T 61 schreibt seit 2004 vor, daß man erst Narkose geben soll, nicht muß. Daß der TA das auch macht, muß man verlangen und kontrollieren. Erst wenn das Tier tief schläft, die 2. Spritze erlauben.



Die Vorgabe heißt sehr verharmlosend:

"T 61 soll intrapulmonal und intrakardial nur an bewusstlose (narkotisierte) Tiere verabreicht werden, um ein unter ungünstigen Umständen mögliches Ersticken bei Bewusstsein auszuschliessen. Darüber hinaus besteht ein geringeres Risiko von Fehlinjektionen einschliesslich Selbstinjektionen, die durch Abwehrbewegungen des Tieres provoziert werden können."


Man kann auch Eutha 77 nehmen. Da genügt Überdosierung mit einer Spritze. Das nimmt man für Großtiere (Pferde) und Kleintiere, also muß es auch für Hunde und Katzen gehen.



Eine Klage gegen den Tierarzt müßte Erfolg haben, denn es ist verboten, einem Tier unnötige Schmerzen und Leiden zuzufügen. Die Leiden durch T 61 sind verboten, egal, ob die Anwendung die Narkose zwingend vorschreibt oder nicht und ob die erst seit 2004 vorgeschrieben ist. Unwissenheit (beim TA!) schützt vor Strafe nicht. Der TA weiß auch ohne Vorschrift, was für ein Foltermittel T 61 ist. Durch die Narkose sind die Schmerzen vermeidbar, also ist T 61 ohne Narkose Straftatbestand. Der u. g. TA sollte nach TSchG §§ 1 und 4, Abs. 1 und § 17, Abs. 2 angezeigt und bestraft werden.



Den TA unbedingt verklagen! Der macht das immer wieder! Sie sollten auch Schmerzensgeld verlangen über den psych. Schmerz, den SIE durch die Tierquälerei an Ihrem Tier erlitten haben, falls die Rechtslage das hergibt. Das wirkt dann noch besser (auf den TA). Auf der Seite von Gabi Lang kann man nachlesen, wie viele anständige Tierärzte sich über dieses Foltermittel beklagt haben:

www.qualvolle-einschlaeferung.de



Den Namen des TA an das örtliche Tierheim geben, damit andere gewarnt werden. So einer sollte allerdings bei dem Prozeß seine Approbation verlieren. Niemand ist ja sicher, ob der das Verbrechen nicht weiter begeht. Leider illusorisch.
 
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