Außerdem sind es eben nur Richtlinien, dran halten muss sich keiner.
Eben nicht, sie sind nach §2a im TierSchG verbindlich festgelegt. Es sind keine Empfehlungen, sondern rechtsverbindliche Ergänzungen zum TierSchG.
Außerdem sind es eben nur Richtlinien, dran halten muss sich keiner.
Eben nicht, sie sind nach §2a im TierSchG verbindlich festgelegt. Es sind keine Empfehlungen, sondern rechtsverbindliche Ergänzungen zum TierSchG.