ja natürlich!!
ich habe nur vergessen, den ausschlussparagraphen §27d zu streichen: "In Ausnahmefällen (z.B. in Zeiten knapper Futterressourcen) ist es reproduktiv noch aktiven Farbmäusen gestattet, unfruchtbaren Männchen das Futter zu entwenden."
*heul* *heul*