Maße 100x58x77 einfach noch ne tür dran
(100*58*201* für 50 euro)
Off Topic:
Ich weiß, dass Läden das tun. Aber Läden dürfen das einfach vom Gesetz her nicht. Daher wäre noch die Möglichkeit bestanden die Tiere zurückzubrignen mit dem Argument, dass man die eh nicht hätte verkaufen dürfen. Denn es ist einfach so: Diese 3 Mäusels hätten nicht zu Notfällen werden müssen.... |
äh, nödas problem man darf auch erst am 14 einen nebenjob annehmen und solange will ich die jetzt nicht in notunterbringung halten
BDZV: 13-Jährige dürfen weiterhin Zeitungen austragenTrotz des Verbots der Kinderarbeit dürfen 13-Jährige weiterhin Zeitungen austragen oder in der Landwirtschaft helfen. Darauf hat die Bundesregierung in ihrem am 11. Juni 2000 beschlossenen Bericht zur Kinderarbeit hingewiesen. Zwar sei die Arbeit von Kindern unter 15 Jahren in Deutschland grundsätzlich verboten. Jedoch mindestens 13 Jahre alte Jungen und Mädchen sowie Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, dürften nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz stundenweise erwerbstätig sein, sofern die Arbeit "leicht und für sei geeignet" ist. Dazu zählen unter anderem bestimmte Beschäftigungen in privaten Haushalten sowie das Austragen von Zeitungen oder Werbeprospekten