Eine ganz ähnliche Situation finden wir im Hinblick auf den Fuchsbandwurm vor, einen Tierparasit, dessen Endwirt der Fuchs ist, und dessen Eier bei Aufnahme durch den Menschen zu einer lebensbedrohlichen Erkrankung, der alveolären Echinokokkose, führen können. Die Echinokokkose wurde mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes am 1. Januar 2001 in Deutschland meldepflichtig; daher liegen seitdem akkurate Zahlen über die Anzahl an Infektionen vor. Das dafür zuständige Robert-Koch-Institut in Berlin veröffentlicht die ausgewerteten und bestätigten Meldungen in den jeweiligen infektionsepidemiologischen Jahrbüchern. Demnach wurden im Jahr 2001 bundesweit zwölf Erkrankungsfälle an alveolärer Echinokokkose gemeldet; 2002 waren es sechs, 2003 insgesamt 21, 2004 16 und 2005 15 Meldungen (PEG, 2006). Europaweit nahmen die Infektionsfälle trotz in den 1990er Jahren steigender Fuchsdichten und wachsender Befallsraten nicht zu (SRETER et al., 2004). Das Erkrankungsrisiko ist in Deutschland also vergleichsweise gering und betrifft vornehmliche Angehörige von Risikogruppen wie Jäger, Bauern oder Förster (KERN, 2003), weswegen man davon ausgeht, dass erst eine Dauerexposition und nicht bereits die einmalige Aufnahme von Bandwurmeiern zur Erkrankung führt.