Neue Verordnung- stärkere Kontrolle bei Abgabe von Tierarzneien?

joppet

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Hallo,
ich wusste jetzt nicht, wo ich es hinpacke, also falls das hier die falsche Stelle ist, bitte verschieben. ;-)

Ich war am Sonntag bei der Notfallsprechstunde. Als es um die Weiterversorgung der Maus zu Hause mit Baytril ging, sagte die TÄ mir, dass sie keine Kleinmengen mehr abfüllen dürfe, bzw. nur Dosierungen für Katzen da hätte und sie diese nicht mehr anbrechen darf.
Ich sollte dann bei meinem anderen TA nachfragen, bei dem ich vorher mit der Maus in Behandlung war, ob er mir Baytril abfüllt.
Der andere TA bestätigte mir gestern, dass die Tierarztpraxen deutlich stärker bei der Abgabe von Kleinmengen kontrolliert würden. Dem entsprechend musste tatsächlich ein Fax von der einen Praxis zur anderen geschickt werden als Beweis für die Anbehandlung, damit er mir das Baytril abfüllen kann, obwohl ich ja vorher bei ihm schon mit der Maus vorstellig war.
Letztendlich habe ich es dann ja leider nicht mehr gebraucht.
Grundsätzlich würde mich aber interessieren, wie das jetzt zukünftig abläuft.
Hat einer von euch in den letzten Wochen etwas Ähnliches gehört?
Ich habe mir das einfach erstmal angehört, jetzt im Nachhinein kann ich dass aber nicht ganz nachvollziehen. Heißt das jetzt, dass man zukünftig Kleinmengen von Tierarzneien nicht mehr abgefüllt und nur noch als Dosierung für Katzen oder Hunde bekommt? Das wäre ja völlig unverhältnismäßig und entsprechend teuer für den Halter.

Danke im Voraus!
 
Hallo Joppet,
ja, meine TÄ hat mir das schon vor längerem erzählt. Als "Dauerkunde" habe ich das Baytril aber trotzdem noch abgefüllt bekommen. Aber da scheint sich tatsächlich was geändert zu haben. *grübel*
Viele Grüße
Fufu
 
Es geht dabei um zwei verschiede Paar Schuhe, einerseits um die Verordnung von Antibiotika mit dem Ziel Antibiotikaresistenzen zu vermindern und andererseits um das Dispensierrecht von Tierärzten (Abfüllen und Herstellen).

zu den Antibiotika: es gibt die "Deutschen Antibiotikaresistenzstrategie DART 2020", Ziel ist es, den Einsatz von Antibiotika zu reduzieren, damit zusammen hängt ein Antibiotika-Monitoring, wo auch Tierärzte ihre Abgabemengen melden müssen. Die Erstdiagnose wurde von Deinem Haustierarzt gestellt, nur er kannte die Diagnose und den Grund für das AB. Du hättest ja auch quasi zu dem 2. TA gehen können und ein anderes AB verlangen, weil Du der Meinung wärst, dass das 1. AB nicht wirkt. Genau das wilde wechseln von AB verursacht ja die Resistenzen. Hierzu gibt es "Antibiotika-Leitlinien", darin steht sinngemäß, dass nur der TA, der die Diagnose gestellt hat, d.h., der die Maus zuerst untersucht hat, das Medi verordnen darf. Die Dokumentationspflicht für die TÄe gilt insbesondere bei Antibiotika.
Leitlinien:
http://www.bundestieraerztekammer.de/downloads/btk/leitlinien/Antibiotika-Leitlinien_01-2015.pdf

Edit: hier noch der Link zum Eckpunktepapier des Ministeriums
http://www.wir-sind-tierarzt.de/download/BMEL_Eckpunktepapier_Antibiotikaeinsatz_bei_Tieren.pdf

Das Dispensierrecht ist eine Ausnahme vom Apothekenmonopol in Deutschland und im Arzneimittelgesetz geregelt, der Tierarzt muss für seine Hausapotheke Buch führen. Er darf Arzneimittel umwidmen, abfüllen und selbst herstellen, das ist in Deutschland eigentlich nur Apotheken erlaubt. TÄe dürfen Großmengen von Medikamenten kaufen und abfüllen und mit Gewinn verkaufen. Das ist der Pharmalobby und den Apotheken schon lange ein Dorn im Auge. Bisher gibt es noch das Dispensierrecht, die Entwicklung geht allerdings in Richtung Abschaffung. Das würde für die Zukunft bedeuten: TA macht Notfallbehandlung aus seiner Hausapo, dann bekommst Du für die Weiterbehandlung ein Rezept ausgestellt (Achtung Gebühr!), damit mußt Du zur nächsten Apo, die haben das nicht da, Bestellung, Lieferung, dann füllt Apo ab (kassiert extra fürs Abfüllen plus fürs Medi plus Apothekenaufschlag) und Du hast endlich Dein Medi. Du also doppelte Lauferei und zwei Leute statt einem haben daran verdient und zwar viiiieeel mehr als früher. *böse*

Das Bundesministerium überprüft das Dispersionsrecht seit 2014
BMEL - Tierarzneimittel - Überprüfung des tierärztlichen Dispensierrechts
 
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Das Dispensierrecht ist eine Ausnahme vom Apothekenmonopol in Deutschland und im Arzneimittelgesetz geregelt, der Tierarzt muss für seine Hausapotheke Buch führen. Er darf Arzneimittel umwidmen, abfüllen und selbst herstellen, das ist in Deutschland eigentlich nur Apotheken erlaubt. TÄe dürfen Großmengen von Medikamenten kaufen und abfüllen und mit Gewinn verkaufen. Das ist der Pharmalobby und den Apotheken schon lange ein Dorn im Auge. Bisher gibt es noch das Dispensierrecht, die Entwicklung geht allerdings in Richtung Abschaffung. Das würde für die Zukunft bedeuten: TA macht Notfallbehandlung aus seiner Hausapo, dann bekommst Du für die Weiterbehandlung ein Rezept ausgestellt (Achtung Gebühr!), damit mußt Du zur nächsten Apo, die haben das nicht da, Bestellung, Lieferung, dann füllt Apo ab (kassiert extra fürs Abfüllen plus fürs Medi plus Apothekenaufschlag) und Du hast endlich Dein Medi. Du also doppelte Lauferei und zwei Leute statt einem haben daran verdient und zwar viiiieeel mehr als früher. *böse*

erstmal *drück* für Deine Auffassung wer gegen das tierärztliche Dispensierrecht ist und wer es abschaffen möchte. Ein kleines "aber" hab ich dennoch - sollten die Tierärzte das Dispensierrecht verlieren, verdienen sie deutlich weniger (ein Rezept auszustellen bringt unterm Strich fast nix). Das heißt die Behandlungen bzw die Leistungen müssten verteuert werden, damit der TA überleben kann. Und dann hat der Kunde die Lauferei und die doppelten Kosten. Aber es ist nicht so dass der TA irgendwas davon hat das Dispensierrecht zu verlieren, ganz im Gegenteil; und er verdient unterm Strich deutlich weniger bzw evtl irgendwann dann mal wieder annähernd dasselbe wenn er seine Leistungen weit genug verteuert hat (und damit Kunden ohne Ende vergrault...).

Mit dem Baytril wird es eh gerade kompliziert; es gibt ein neues Produkt auf dem Markt welches explizit für Heimtiere, Ziervögel und Reptilien zugelassen ist. Wenn es ein in der Indikation für die Zieltierart zugelassenes Medikament gibt, muss das erstmal genommen werden (es sei denn es gibt einen medizinischen Grund ein anderes zu nehmen). Heißt, der TA kann nicht wie bisher wunderbar aus seiner Baytril-Pulle Einzelportionen aufziehen und in Tagesdosen mitgeben, sondern er muss dieses neue Präparat nehmen wenn er Kaninchen, Meerschweinchen, Mäuse etc behandeln will. Allerdings soll dieses Medikament weil es stark alkalisch ist erstens verdünnt werden (das geht aber nicht vorab weil es dann nicht mehr stabil ist - der Tierbesitzer müsste also selber die Verdünnung vor jeder Anwendung vornehmen) und zweitens soll es wohl per Schlundsonde eingegeben werden - spätestens da hörts dann langsam auf; das kann ein Patientenbesitzer nicht selber, und 2x täglich zum TA laufen damit der ne Schlundsonde legt kanns irgendwie auch nicht sein. Da bleibt also noch abzuwarten wie sich das entwickelt.
 
Allerdings soll dieses Medikament weil es stark alkalisch ist erstens verdünnt werden (das geht aber nicht vorab weil es dann nicht mehr stabil ist - der Tierbesitzer müsste also selber die Verdünnung vor jeder Anwendung vornehmen) und zweitens soll es wohl per Schlundsonde eingegeben werden - spätestens da hörts dann langsam auf; das kann ein Patientenbesitzer nicht selber, und 2x täglich zum TA laufen damit der ne Schlundsonde legt kanns irgendwie auch nicht sein. Da bleibt also noch abzuwarten wie sich das entwickelt.

Danke für die aufschlußreichen Infos, Delany. Hast Du für uns eventuell schon Namen und Hersteller des neuen Präparates, damit wir uns mal belesen können über Risiken und Nebenwirkungen?
 
Allerdings soll dieses Medikament weil es stark alkalisch ist erstens verdünnt werden (das geht aber nicht vorab weil es dann nicht mehr stabil ist - der Tierbesitzer müsste also selber die Verdünnung vor jeder Anwendung vornehmen) und zweitens soll es wohl per Schlundsonde eingegeben werden - spätestens da hörts dann langsam auf; das kann ein Patientenbesitzer nicht selber, und 2x täglich zum TA laufen damit der ne Schlundsonde legt kanns irgendwie auch nicht sein. Da bleibt also noch abzuwarten wie sich das entwickelt.

Sollte das allein nicht schon eine medizinische Indikation gegen das neue Medikament sein, wenn es so unpraktikabel anzuwenden ist?*grübel*
 
Danke für die aufschlußreichen Infos, Delany. Hast Du für uns eventuell schon Namen und Hersteller des neuen Präparates, damit wir uns mal belesen können über Risiken und Nebenwirkungen?

Fliegt in der Praxis rum. Such ich nächste Woche ;-)

@skadio; nicht unbedingt, denn man köööönnte das ja alles so machen :rolleyes:
 
Passenderweise war dazu gerade Werbung im Tierärzteblatt. Das neue Zeug heißt Enrobactin von cp-Pharma.
 
Danke für die Infos, Delany, der Beipackzettel meint, dass es ein Enrofloxacin-Wirkstoff ist und dass möglichst ein Erregertest vorausgehen soll. Für 2 tägliche Schlundsonden müßte die Maus bei 7 Tagen Behandlungszeit eine Woche beim TA einziehen. Anders sehe ich da keine Möglichkeit. Das Medikament scheinen mehrere Hersteller im Programm zu haben (oder sind verbandelt)

Wer Details lesen mag:
www.pharmazie.com/graphic/A/90/8-36590.pdf

edit: warst fixer skadio >:)
edit 2: Alkalisch wg. Kaliumhydroxid, wird für pH-Wert benötigt?
 
Last edited:
Der Wirkstoff (Enrofloxacin) ist nicht neu; ist auch zB in Baytril ;-)

nur die "Zubereitung" scheint neu und eben dass dieses Medikament die Zulassung für Heimtiere und Exoten hat (Baytril zB ist ja eigentlich "nur" für Hund, Katze, Rind etc zu gelassen und muss fürs Heimtier umgewidmet werden).
 
ich frag mich schon, wie das ne Kleinnager-Zulassung kriegt bei dem miserablen handling.....
Gedmacherei mal wieder ??
 
Dann habe ich jetzt ein Rind.

Diese Idee kam mir auch schon, wobei ich da je nach Medikament auch durchaus flexibel wäre und sogar 'ne Katze in Kauf nehmen würde... :D

Auf einen Punkt wollte ich aber noch mal zurück kommen. Hier wurde erwähnt, dass vom TA verschriebenen Medikamente dann vom Apotheker in entsprechender Menge abgefüllt würden. - Aber ist es nicht gerade das Argument der Gegner, also auch von mir, dass eben dies in Zukunft NICHT geschehen würde und somit die Menge zu entsorgender Tier-Arzneien noch steigt, weil eben für Kleinviecher nicht unbedingt 'ne 50 ml-Packung verbraucht wird...? *grübel*

Ausserdem kann ich mir nicht vorstellen, dass Apotheker sich - angebrochene - Medikamentenpackungen dann qausi auf Halde legen würden und es letztendlich doch entsorgen (müssen), weil es sonst keine Abnehmer gibt und vieles ja auch nur gekühlt, tiefgekühlt oder ohnehin nur kurz haltbar ist, wenn einmal geöffnet...
 
Ich frage mich nur, was meine TÄ gemacht hätte, wenn ich nicht zufällig vorher bei einem anderen TA gewesen wäre, der mir Baytril noch abgefüllt hätte. Hätte ich dann die ganze Flasche für Katzen kaufen müssen? Oder hätte sie mich ohne Weiterbehandlungsmöglichkeit nach Hause geschickt? *grübel* Das kann es ja auch nicht sein...
Nagerchen, du bist doch auch aus dem Raum Köln, oder? Ich meine, ich hätte zwischendurch mal irgendwo gelesen, dass du bei derselben Gemeinschaftspraxis mit deinen Mäusen bist wie ich....
 
Nagerchen: Ich glaub kaum, dass es daran scheitert.

Möglicher Ablauf:
Zuerst ist der Pharmaindustrie sicher herzlich egal, ob die Packung aufgebraucht wird, sie haben es verkauft, egal welche Größe, je größer desto besser. Die Apo wird sich am Endverbraucher schadlos halten, der bezahlt dann indirekt den Rest, der übrig bleibt und evtl. "abläuft" plus Entsorgung gleich mit, wenn er mit dem Rezept für 10 Milliliter kommt, zahlt er die 40 ml Rest gleich mit, weil da ja nicht sicher ist, ob verkaufbar, Kunde bekommt aber nur 10 (weils so auf dem Rezept steht). Alles was zusätzlich innerhalb der Verbrauchsfrist von der Packung verkauft wird, wäre dann Gewinn, die Entsorgung ist auch schon im Apothekenaufschlag einkalkuliert. Und in Deutschland sind Arzneimittel mit 19 % Mehrwertsteuer beaufschlagt... keiner kommt da zu kurz *Ironie*
 
Ich hab schon mal so eine Fertig-Baytril-Flasche für die Mäuse bekommen. Das haben die gar nicht gefressen, da waren irgendwelche Geschmacksstoffe drin, die meine Mäuse nicht mochten. Ich mußte dann noch mal zu meiner Dorf-TÄ gehen, die mir wieder die Infusionslösung abgefüllt hat. Die scheint recht geschmacksneutral zu sein und wurde dann problemlos von den Mäusen genommen.
 
Zu dem Baytril habe ich eine Frage, wie lange hält sich Baytril im Kühlschrank, denn ich habe noch eine kleine Flasche davon.

Ich bin seit einer Woche am Vergesellschaften und eine der Mäuse beginnt zu schnattern. Beim TA würde sie sicherlich auch erst mal Baytril bekommen.

Liebe Grüße
Moni
 
ich frag mich schon, wie das ne Kleinnager-Zulassung kriegt bei dem miserablen handling.....
Gedmacherei mal wieder ??

Vermutlich verdient der Hersteller des Baytrils genug an Rindern und anderen Großtieren, und scheut die Kosten für die Zulassung für Nager und Co..
Da kommt dann irgendein anderes Unternehmen, sieht die Marktlücke, und panscht sich schnell was zusammen, das keine Patente verletzt, und dabei kommt dann so ein Schrott bei heraus.

@ Moni:
Baytril sollte man bei Zimmertemperatur bis max. 25°C aufbewahren.
Solange die Flüssigkeit klar und ohne sichtbare Schlieren ist, kann es noch verwendet werden. Sagt zumindest meine TÄ.
Allerdings sollte eine Gabe immer vorher mit dem TA abgesprochen werden.
 
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