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detwaxy
Gast
jupp, aber es gibt halt genug menschen (meißtens arbeiten sie bei einer deutschen tageszeitung mit 4 buchstaben) die halt zeitarbeit mit sklavenarbeit vergleichen
Genauso sieht es aus, ja...Ich verstehe den Text so (und hier gehts um Heimtiere, die Maus im Keller ist ein "Schädling", da wird das anders gehandhabt): Die Schlange die nur lebende Mäuse frisst, muss diese bekommen (vorher betäuben möglich? Kenne mich da nicht aus, für Betäubungsmittel braucht man ja bestimmt auchn Schein?), die, die auch Frostfutter frisst, sollte das bekommen.
Aber: wer kontrolliert das schon und wie viele Schlangenhalter setzen sich mit dem Tierschutzgesetz in Bezug auf die Futtertiere auseinander?
Es gibt (zumindest meinem Wissensstand nach) keine genauere Definition, wie denn "die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten" aussehen. Reicht es, wenn mir mein Vater zeigt, wie ich bei einem Fisch das Herz treffe, oder muss ich dazu den Angelschein machen? Darf ich ein Huhn köpfen, weil mir meine Großeltern erklärt haben, worauf ich dabei achten muss? Fragen über Fragen...Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.