rechtslage

jupp, aber es gibt halt genug menschen (meißtens arbeiten sie bei einer deutschen tageszeitung mit 4 buchstaben) die halt zeitarbeit mit sklavenarbeit vergleichen
 
Off Topic:
schlimm, wenn die einzige bildung darin besteht besagte zeitung zu lesen
 
sklaverei gibt es durchaus auch heute noch, wenn auch illegal
ich versteh nur nicht was das mit dem thema zu tun haben soll
 
Ich verstehe den Text so (und hier gehts um Heimtiere, die Maus im Keller ist ein "Schädling", da wird das anders gehandhabt): Die Schlange die nur lebende Mäuse frisst, muss diese bekommen (vorher betäuben möglich? Kenne mich da nicht aus, für Betäubungsmittel braucht man ja bestimmt auchn Schein?), die, die auch Frostfutter frisst, sollte das bekommen.
Aber: wer kontrolliert das schon und wie viele Schlangenhalter setzen sich mit dem Tierschutzgesetz in Bezug auf die Futtertiere auseinander?
Genauso sieht es aus, ja...
Wenn eine Schlange nur Lebendfutter annimmt, bleibt einem nichts anderes übrig, als sie mit lebenden Mäusen zu füttern - das ist dann m.W. auch im Sinne des Tierschutzgesetzes legitim, denn man kann die Schlange ja nicht verhungern lassen. Nimmt eine Schlange auch totes Futter, ist man gehalten, ebendieses zu verfüttern, denn die meisten "domestizierten" (Würge-)Schlangen können nicht mehr so schnell und effektiv töten wie ihr wilden Verwandten. Da würde die Beute ggf. unnötig leiden.
Kontrolliert wird das aber nicht, da man für die meisten Schlangen ja keine Haltungsgenehmigung braucht - nirgendwo ist verzeichnet, wer ein solches Tier hält...

Das Problem beim TierSchG ist m.E. die Formulierung
Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
Es gibt (zumindest meinem Wissensstand nach) keine genauere Definition, wie denn "die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten" aussehen. Reicht es, wenn mir mein Vater zeigt, wie ich bei einem Fisch das Herz treffe, oder muss ich dazu den Angelschein machen? Darf ich ein Huhn köpfen, weil mir meine Großeltern erklärt haben, worauf ich dabei achten muss? Fragen über Fragen...

LiGrü,
Mooni
 
Moonshadow, genau meine Meinung! Diese "notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten" kann sich jeder nach eigenem Ermessen zusprechen, kontrollieren tut das keiner und einen Nachweis bringen muss auch keiner.. sehr fragwürdig wenn ihr mich fragt..
 
Da geb ich Detwaxy recht.

Ein Privathalter der seine Kaninchen schlachtet,wird wohl kaum Sachkenntnisse haben,sondern eignet sich das in der Regel selber an.

Es gab auch schon das Argument,das im Zoo nur tote Tiere verfüttert werden,allerdings haben die Pfleger dort gelernt Futtertiere zu töten.Viele Privathalter von Schlangen möchten das sicher nicht machen und verfüttern daher Frostmäuse oder lebendige.
 
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