Tierquälerei

Rala

Mäuseflüsterer*in
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Hallo,

gestern war ich bei ********, weil ich gucken wollte, ob sie dort Heimchen verkaufen, und als ich erst mal da war, wollte ich den Farbmäusen dort einen Besuch abstatten. Vorgefunden habe ich 4 winzige Aquas mit je etwa 30 Mäusen; Albinos waren getrennt in den zwei rechten Aquas, Geschlechter waren gemischt, Preis 1,25 (!). In den beiden linken Aquas (keine Albinos, Preis 4,50 bis 5 Euro) war eines für Weibchen, in dem Aqua links außen waren unkastrierte Böckchen. Was ich speziell in diesem Aqua zu sehen bekam, hat mir die Tränen in die Augen getrieben; mein Freund musste mich halb aus dem Laden schleppen... Die Böckchen waren blutig zerbissen, das Fell sah zerzaust und räudig aus, eine Maus hatte einen etwa in der Mitte rechtwinklig abgeknickten Schwanz, der blutete. Ich habe so etwas noch nie zuvor gesehen und mir ist in dem Moment erst klar geworden, wie vital und kräftig unsere eigenen Mausels eigentlich aussehen.

Nun meine Frage: Was kann man da tun? Ist das denn nicht ein massiver Verstoß gegen das Tierschutzgesetz? Bringt es etwas, den Leuten dort zu sagen, dass man unkastrierte Böckchen nicht zusammen halten darf? Kann man den Tierschutzbund o.ä. verständigen? Was hat Aussicht auf Erfolg? Ich kann den Gedanken nicht ertragen, dass die Tiere dort derartig gequält werden.

Rala
 
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Oh Gott!
Melde sie beim Tierschutz! So darf man nicht mit Tieren umgehen, auch nicht mit "Futtermäusen"! Leider wissen wir ja nicht, was woanders im Hinterzimmer läuft, aber das so offen zur Schau zu stellen, schreit nach Anzeige!

Geh mal hier hin, da kannst du schauen, wo ein Tierschutzbund in deiner Nähe ist und was du sonst noch tun kannst!

Deutscher Tierschutzbund e.V. - FAQ Allgemeine und rechtliche Fragen

Viel Glück!*drück*
 
hey
das ist leider-mehr oder weniger in dem Ausmaß- der Zooladen Alltag.
Bringt es etwas, den Leuten dort zu sagen, dass man unkastrierte Böckchen nicht zusammen halten darf?
Eher nein.
Sowas ist eher ein ungeschriebenes Gesetz.
wenn man gegen sowas vorgehen möchte, braucht man was, was offensichtlich gegen das Tierschutzgesetz verstößt.
Angebracht wäre es, das zuständige Veterinär Amt zu informieren.
Es ist zwar klar, dass ein Zooladen seine Tiere nicht so halten kann, wie es ein Liebhaber tut.
Dennoch müssen auch Läden sich an bestimmte Richtlinien halten.

Melde das ganze dem veterinär-Amt- soweit ich weiß dürfen Zooläden keine verletzten oder kranken Tiere in verkaufsaquas haben...
Es kommt auf das Vet-amt an, ob sie dagegen was unternehmen oder nicht. Das ist von Region zu Region unterschiedlich.
 
Auch wenn das der Zooladen Alltag ist: Die Augen darf man davor nicht verschließen.
Viel zu oft wird weggeschaut, deswegen haben wir doch diesen furchtbaren Zustand in den Läden.
Solange alle sich damit abgeben, daß "das nun mal leider so ist", passiert nie Etwas.
Melde die Schweinerei. Selbst wenn der Amtstierarzt da nix macht. Wenn mehr Leute sich darum scheren, findet vielleicht auch mal eine Veränderung in den Köpfen statt.*böse*
 
Vielen Dank für eure Antworten; ich werde morgen beim Veterinäramt anrufen.

Grundsätzlich stellt sich mir aber die Frage, wie es möglich ist, dass so ein Zustand in vielen Zooläden "normal" ist. Ich habe vorhin das Tierschutzgesetz gelesen und da gibt es doch ganz eindeutige Aussagen, die das Vorgehen der Zooläden verbieten dürften, z.B.

§ 1
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

§ 11
(1) Wer
3. gewerbsmäßig
a) Wirbeltiere, außer landwirtschaftliche Nutztiere und Gehegewild, züchten oder halten,
b) mit Wirbeltieren handeln,
will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. In dem Antrag auf Erteilung derErlaubnis sind anzugeben:
1. die Art der betroffenen Tiere,
2. die für die Tätigkeit verantwortliche Person,
3. die Räume und Einrichtungen

Dem Antrag sind Nachweise über die Sachkunde im Sinne des Absatzes 2 Nr. 1 beizufügen.
(2) Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn
1. mit Ausnahme der Fälle des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2c, die für die Tätigkeit
verantwortliche Person auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat; der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen,
2. die für die Tätigkeit verantwortliche Person die erforderliche Zuverlässigkeit hat,
3. die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen eine den Anforderungen des § 2 entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen [...]

§ 17
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

§ 18
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. einem Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat, ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt. [...]
 
ich bin mir nicht sicher, ob diese "wer ein Wirbeltier hält, betreut oder zu betreuen hat" bei Zooläden gilt....
halten: Liebhaberhaltung
betreuen: private Tierpensionen z.B,.
zu betreuen hat: Tierheime...

Zooläden fallen meinem Verständnis nach nicht dfa drunter... die sind halt gewerbsmäßig.,..
 
Deshalb ja der § 11, in welchem ausdrücklich auf § 2 verwiesen wird.
 
Selbstverständlich gilt das vorhalten von Tieren in der Zoohandlung als Haltung - gewerbsmäßige Haltung von Tieren. Der Zooladen ist entweder als juristische Person Eigentümer, oder andernfalls der Eigentümer des Ladens. Somit ist der Besitzer immer entweder direkt oder indirekt Halter aller seiner Tiere.

Darüber hinaus dürfte man sich fragen, ob jemandem, der seine Tiere so hält, nicht die Eignung, die er ja nachweisen muss, nicht abgesprochen werden kann.

Da es sich hier um Straftaten handelt, wäre es auch zu überlegen, ob man nicht statt beim Vet-Amt bei der zuständigen Polizeibehörde Anzeige erstattet. Die schalten den Amtsvet dann auc hselber ein, denke ich mal. Ich könnte mir aber vorstellen, dass die schneller handeln, und auch der Amtsvet auf Anfragen der Polizeibehörde schneller reagiert als auf Nachfragen von Zivilpersonen.
Hat dazu evtl. schon jemand Erfahrung?

Ich würde auf jeden Fall mal im Beisein von Zeugen Fotos von der Haltung machen.
 
Ich würde in jedem Fall empfehlen, sowohl hier im Thread als auch an Ort und Stelle vorsichtig vorzugehen. Man kann davon ausgehen, dass entsprechende größere Unternehmen fähige Anwälte im Rücken haben, die die Paragraphen bestens kennen und anzuwenden wissen. Bei unvorsichtigem Vorgehen mag das Ergebnis darin bestehen, dass der Betreffende sich sehr schnell selbst in der Rolle des Beklagten wieder findet.

Die Bezichtigung, eine Straftat begangen zu haben, könnte beispielsweise bereits als Verleumdung gewertet werden. Also nochmal die Bitte - vorsichtig vorgehen und auch an die eigene Person (und das Forum hier) denken.

[Edit]
Eine weitere Möglichkeit, die mir gerade einfällt, wäre es, sich an eine größere Tierschutzorganisation zu wenden. Die können am ehesten Auskunft darüber geben, wie man sinnvoll und erfolgversprechend vorgehen kann. Evtl. werden sie das auch selbst übernehmen.
 
Wenn man generell nicht so genau weiß an wen man sich da am besten wendet und wie man es machen sollte: Ordnungsamt anrufen! Gegebenenfalls können die einen auch mit einer zuständigen Person im Vetamt verbinden, aber sowas ist nunmal im ersten Fall eine Ordnungswidrigkeit.
Und wenn dem so sein sollte, wird das von hoheitsrechtlicher Seite überprüft und geklärt.
Hat bei mir schon desöfteren geklappt; vor allem - die eigene Person bleibt anonym und somit sicher.
LG
Cori
 
Ich habe mich dafür entschieden, Schattenschwinges Vorschlag mit der Tierschutzorganisation zu versuchen... Habe dort gestern angerufen und mein Anliegen geschildert. Erstmal großes Rätselraten, wer dafür denn intern bloß zuständig sein könnte; dann wurde ich nach Namen und Telefonnummer gefragt und mir wurde versprochen, mich sofort anzurufen, sobald geklärt ist, wer mir dort weiterhelfen könnte. Noch warte ich...
Aber die Idee mit dem Ordnungsamt klingt auch sehr gut. Ich geb denen vom Tierschutzverein mal noch nen Tag und dann ruf ich beim OA an.

Danke für den Hinweis auf eine eventuelle Gefährdung dieses Forums oder auch meiner eigenen Person. Ich werde hier solche Dinge in Zukunft sehr vorsichtig und anonymisiert schreiben und nun selbst auch erstmal die Kanäle über Tierschutz und Ordnungsamt abklopfen; trotzdem bin ich nicht willens, das Ganze auf sich beruhen zu lassen; und wenn nichts anderes fruchtet, werde ich Anzeige erstatten.

Rala
 
§ 11
(1) Wer
3. gewerbsmäßig
a) Wirbeltiere, außer landwirtschaftliche Nutztiere und Gehegewild, züchten oder halten,
b) mit Wirbeltieren handeln,
will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. In dem Antrag auf Erteilung derErlaubnis sind anzugeben:
1. die Art der betroffenen Tiere,
2. die für die Tätigkeit verantwortliche Person,
3. die Räume und Einrichtungen

Dem Antrag sind Nachweise über die Sachkunde im Sinne des Absatzes 2 Nr. 1 beizufügen.
(2) Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn
1. mit Ausnahme der Fälle des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2c, die für die Tätigkeit
verantwortliche Person auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat; der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen,[...]

Hallo? Dann könnte ja kein Zooladen Tiere verkaufen. Diese dämlichen Behörden! Denen ist auch nur piepegal, was da läuft: maus hat 4 Beine und nen Schwanz reicht denen sicher als Sachkunde!

Selbst bei Wikipedia wurde mein leicht kritischer Artikel aus der Mittagspause sofort gelöscht.

Hier in KL gibt es nämlich einen sch* Laden, da hatte ich damals für gesorgt, dass die Geschlechter trennen. Jetzt komm ich da hin, wieder dasselbe!
"Wir haben nicht genug Platz" (Das war ein Verbund zweier Käfige!!!)
"Dann müssten wir die Mäuse aus dem Sortiment nehmen"
"Wir können nicht nur Mädchen geliefert bekommen"

Eine Frau hatte dort ein Meerli gekauft und wollte Tierarztkosten übernommen bekommen. Die Antwort:
"Gegen den Pilz machen Sie doch Fußpilzsalbe drauf aus der Apotheke. Das ist ja so eine kleine Stelle, die konnten wir gar nicht sehen."
"Ja, die erkälten sich bei uns halt. Wissen sie, die kommen aus der Wüste und da bekommt ihnen eben das Klima in den Verkaufsräumen nicht"

Grrr - ich könnt so Leut echt...

Und damals wurd ich von Veterinär zu Tierschutz, dann wieder zum Ordnungsamt und zurück geschickt. Jedem war es egal.
Bleibt wohl wieder nur ein böser Brief.

Ich frag mich echt, was wir hier tun mit unserem Idealismus, räumen Tierheime leer, kümmern uns um jede Maus und wegen solchen Idioten wandern wieder Schwangere in die Kinderzimmer... Es ist doch echt zum Verzweifeln *traurig*

Warum hat unser doofes Land keine besseren Gesetze?

Seufz... Isa
 
Deutschland hat mit die fortschrittlichsten Gesetze, was den Tierschutz angeht. Schau Dich mal in anderen Ländern um, was da abgeht - wie Tiere gehalten und verkauft werden. Wie gering, wenn überhaupt, Tiere geschätzt werden. Vernünftiger, konsequenter Tierschutz steckt leider noch in den Kinderschuhen, Gesetze entwickeln sich langsam, und ihre Durchsetzung ist allzu oft schwierig, weil den entsprechenden Behörden schlicht personelle Mittel fehlen (was aber nicht die Schuld dieser Behörden ist).

Abgesehen davon steht der Schutz von Tieren notwendigerweise in seiner Priorität unter dem Schutz von Menschen. Verfügbare Mittel und Kräfte werden also zuerst mal ins Rechtswesen zum Schutz von Menschen investiert, Tiere müssen ggf. zurückstecken. Und wer jetzt schreit - wir leben hier in einem im weltweiten Vergleich ziemlich gut funktionierenden Staat. Mal ganz ehrlich - was würde es bringen, ein supertolles Tierschutzsystem zu haben, wenn dabei der Schutz der Menschen nicht gegeben wäre?

Natürlich ist der Tierschutz seitens der Behörden noch reichlich lückenhaft, ebenso wie das Tierschutzgesetz sehr viele Grauzonen aufweist. Gleichzeitig können wir uns aber in einem vergleichweise gut funktionierenden Staatssystem bewegen, in dem es uns so gut geht, dass wir uns neben unserem eigenen Wohl auch noch für das von Tieren einsetzen können. Ich finde, wenn man das mal im weltweiten Vergleich sieht und sich anschaut, in wie vielen Ländern die Menschen mit allen verfügbaren Mitteln nur ums eigene Überleben kämpfen müssen, können wir uns (und unsere Tiere, die davon profitieren dürfen) verdammt glücklich schätzen.
 
Ach Schattenschwinge, ich ziehe mal wieder den Hut vor dir! *anbet*
Deine Antworten sind immer so durchdacht und aus einer oft völlig überraschenden Perspektive geschrieben... einfach toll, dass jemand wie du in diesem Forum regelmäßig für so fruchtbare Diskussionen sorgt oder sie manchmal auch wieder in vernünftige Relationen zum restlichen Weltgeschehen setzt.

Nichtsdestotrotz werden diese Zooladenmäuschen nun in den Genuss der Luxusgesetze der BRD und der (leider viel zu wenigen) erübrigten Zeit einer Tierliebhaberin kommen! *box*
 
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