Hallo Taralyn,
so ein bissel kann ich nachvollziehen wie es bei dir ist, meine Eltern (vor allem meine Mutter) wollen absolut nicht grün werden mit meinen Tieren und ich muss mir bei jedem Telefonat dumme Sprüche anhören da schalt ich aber ganz schnell auf stur und wechsel das Thema ^^
Bei deinem Vater ist das allerdings schwierig wenn er gleichzeitig dein Vermieter ist. Kannst du echt nicht noch mal ein vernünftiges Gespräch mit ihm führen, unter erwachsenen Menschen? Schließlich hält er dich dazu imstande einen Haushalt zu führen, warum sollte er dich nicht fähig halten vernünftig mit den Mäusen umzugehen? *rätsel*
Allerdings finde ich es auch seltsam dass er nun darauf pocht dass du die Mäuse abschaffen sollst, hatte er denn vorher seine Zustimmung gegeben oder nicht? Dann hast du rechtlich gesehen ein Problem…
Jetzt mal die Vater-Tochter-Beziehung beiseite geschoben:
An sich darf ein Vermieter nicht „einfach so“ innerhalb weniger Tage den Mieter rauswerfen, schon gar nicht wegen der Haltung von i.d.R. erlaubten Kleintieren (es sei denn es ist im Mietvertrag etwas anderes geregelt). Besteht kein Vertrag wird es komplizierter, da aber unter euch wahrscheinlich ein mündlicher Vertrag geregelt wurde gilt dies auch als Einigung (=Vertrag !), steht in §§145 ff BGB (da spricht die gelernte Verwaltungsfachangestellte in mir

). Allerdings ist diese Regelung zu allgemein und du wirst bei deinem Dad der sich im Mietrecht wahrscheinlich viel besser auskennt nicht weit damit kommen.
Wieder zur Vater-Tochter-Beziehung:
Wenn Schwarz-Weiß-Denken bzw. -Handeln nichts bringt, könnt ihr euch nicht wenigstens auf eine Zwischenlösung einigen, z.B. dass du (so blöde es auch sein mag) wenigstens einen Teil deiner Tiere behältst und nur einige abgibst ? Oder du fragst im Tierheim nach ob sie den Mäuse vorübergehendes Asyl gewähren bis du eine andere Wohnung gefunden hast, die nicht allzu teuer ist und in der du nicht unter der Fittiche deines Vaters stehst ?
Mir persönlich wäre das Gezeter schon Grund genug da wieder auszuziehen, egal wie billig das Wohnen auch sein mag….
So schnell würde ich meine geliebten Tiere nicht aufgeben wollen…..*Keule*
Mach dich vielleicht noch mal schlau was du an Rechten und Pflichten hast, Mietrecht ist zwar nicht so ganz mein Fach

aber es gibt ne Menge guter Seiten im Internet wo ähnliche Fälle geschildert sind.
Hier mal ein paar gesammelte links zum Thema:
§ 543 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
BGB - Einzelnorm
(trifft auf euch eigentlich nur dann zu, wenn ein konkreter Mietvertrag vorliegt)
Der Mietvertrag verlangt die Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung:
Mietvertrag / Tierhaltung / Zustimmung des Vermieters
(Voraussetzungen, wieder nur mit entsprechendem Vertrag)
Viele Grüße und *toi toi toi*
Scotty