Wo kommst du denn her?
Vielleicht wohnt ja hier jemand wirklich um die Ecke - da wäre es eine
Kleinigkeit... So eine Maus findet sicher schnell ein neues GUTES Zuhause!
aber was soll ich tun, wenn sich daraufhin niemand meldet? ich würde sie ja unheimlich gerne abgeben und ihr ein schönes neues zuhause mit vielen anderen Mäusels gönnen allerdings fahren wir morgen in den Urlaub und ich kann mich erstmal nicht so gut darum kümmern...
Doch sie wird bestimmt ziemlich lange alleine sitzen bleiben müssen wenn sich so schnell niemand findet...
Wo kommst du denn her?
Vielleicht wohnt ja hier jemand wirklich um die Ecke - da wäre es eine
Kleinigkeit... So eine Maus findet sicher schnell ein neues GUTES Zuhause!
Da kann ich wobsi zustimmen.
Das Forum hier ist ja sowieso Tierschutz orientiert, da wird die Maus sicher in ein super Zuhause kommen.
Wenn du unsicher bist, eröffne doch den Vermittlungsthread zusammen mit deinen Eltern.. setzte zusammen mit deinen Eltern einen Schutzvertrag für die Maus auf.. vileicht wohnt jemand so nah das ihr das Zukünftige Zuhause anschauen könnt.. usw.. das kan einem sehr beruhigen..
Nun, in einem Schutzvertrag kannst du z.b festhalten, dass die Maus nicht als Futtertier abgegeben wird, nur als Liebhabertier, man kann auch die Grösse des Käfigs festhalten, also z.b dass sie auf mind 100x50 lebt..
immer Artgenossen hat.. einfach die Haltungsbedingungen usw.
habe da leider auch nicht so viel erfahrung, da wird dir sicher jemand anders noch mehr dazu erklären können.
Im Einzelfall können Verträge wie auch die Zielsetzung des Vertrags abweichen. Sinn und Zweck ist aber eigentlich immer, zu vermeiden, dass mit dem entsprechenden Tier irgend was passiert, wsa nicht im Sinne des Tierschutzes ist. So ist z.B. idR Vermehrung mit Tierschutztieren nach Schutzverträgen generell untersagt.
U.U. kann ein Schutzvertrag auch ein Überlassungsvertrag mit Eigentumsvorbehalt sein, bei dem dem zukünftigen Halter das Tier lediglich zur Haltung unter bestimmten Konditionen zugesichert wird. Der ursprüngliche Eigentümer bleibt dabei entweder alleiniger Eigentümer (inkl. Weisungsberechtigung), oder hat ein bestimmtes Mitspracherecht. Das sind allerdings eher unübliche Sonderformen.
Ziel ist es aber immer, dass das Tier bestmöglich artgerecht gehalten und in jeder Hinsicht versorgt wird.