Wohnungssuche mit Mäusen

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Nervkeks

Gast
Nabend,

Ich plane demnächst mit meinen Mäusedamen umzuziehen und habe an euch ne Frage, wie das mit dem Mietvertrag ausschaut. Google meint dass Kleintiere erlaubt sind, solange sie keinen Geruch absondern und dass es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Ich selbst werde von Hessen nach Hessen ziehen.

Gelten Mäuse als Geruchstiere? Und sollte/muss man sie beim Abschließen des Mietvertrages erwähnen oder geht das den Vermieter gar nichts an? Ist es vll sogar schlauer sie nicht zu erwähnen weil manche Menschen bei "Mäuse" Ekelgefühle entwickeln?

Danke schonmal für die Antworten =)
 
Also erwähnen mußt Du sie rechtlich denke ich nicht, bin kein Anwalt. Aber wir haben es dem Vermieter von Anfang an gesagt, auch unseren neuen Nachbarn. Sie waren etwas skeptisch und eine Mitarbeiterin des Vermieters ekelt sich auch ganz fürchterlich, aber die Wohnung haben wir trotzdem bekommen. Hatten auch angeboten, sie könnten sich die Kleinen vorher in unserer alten Wohnung anschauen, falls sie doch noch bedenken hätten, aber das war dann wohl doch nicht nötig. Vom Vermieter her gibt es keine Probleme und die Kinder der Nachbarin wissen jetzt ganz viel über Artgerechte Haltung von Tieren und dürfen manchmal schauen kommen und helfen :-)
 
Rechtlich kann ich dir da auch nicht helfen, aber unter Geruchstieren verstehe ich ehrlich gesagt solche Tiere wie Frettchen oder Nerze. Eben ein Tier, was du gleich riechst, wenn du die Wohnung betrittst.
Unser Vermieter hat damals nur geschmunzelt, als wir ihm gesagt haben, ja wir hätten Haustiere, und zwar Mäuse.
Ich glaube, solange du denen nicht erzählst, dass die frei rumlaufen und sich munter vermehren dürfen, sollte das kein Problem darstellen. Da kann sich doch niemand ernsthaft belästigt fühlen.
Aber das ist nur meine subjektive, unprofessionelle Meinung!
Und Kleintiere muss man meine ich gar nicht erwähnen...
 
Meines Wissens ist es so dass die Kleintierhaltung zur bestimmungsgemäßen Nutzung einer Wohnung gehört und daher nicht untersagt werden kann, so lange durch die Haltung keine Gefahr für das Eigentum des Vermieters ausgeht und die Nachbarschaft nicht belästigt wird.
 
Hi,

also mein Vater vermietet Wohnungen und Kleintiere darfst du in Maßen halten, sofern sie nicht die Wohnung zerstören können oder extremen Geruch entwickeln. Falls im Mietvertrag stehen sollte, dass die Haltung von Tieren dem Vermieter mitzuteilen ist, oder komplett verboten, so bezieht sich das auf Katzen, Hunde usw. die Haltung von Kleintieren kann dir rechtlich der Vermieter nicht verbieten, außer wie gesagt sie beschädigen sein Eigentum.
Ich würde allerdings ganz offen mit den Vermietern darüber reden. Ich denke nicht, dass da jemand was dagegen hast, wenn sonst alles dafür spricht, dass du die Wohnung bekommst. Wir hatten es allerdings so gemacht, dass wir erst als wir den Mietvertrag unterschrieben hatten gesagt haben, dass wir eine Zwergbartagame haben, weil wir es einfach vergessen haben. Mittlerweile sind noch 2 Hamster dazu gekommen und das haben unsere Vermieter nur durch Zufall erfahren, aber sie haben nichts dagegen und es geht sie ja so gesehen auch nichts an.
Und kündigen kann dir aus diesem Grund auch niemand!
 
Kündigen ist auch eher nicht das Problem sondern ob man die Wohnung damit überhaupt bekommt *g* als Studentin ist das ja generell nie so einfach... :/
 
Hmm, hast du vielleicht Eltern/Großeltern/Tante/Onkel die dir eine Bürgschaft unterschreiben?
Das haben meine gemacht. Ich bin auch Studentin und wir haben von uns aus angeboten, dass meine Eltern eine Bürgschaft unterschreiben, dass sie, in dem Fall, dass ich die Miete nicht zahlen kann, diese übernehmen.
So etwas ist rechtskräftig und beruhigt viele Vermieter. Vorausgesetzt natürlich deine Eltern würden so etwas machen und natürlich auch ihr Einkommen dem Vermieter gegenüber offen legen...

Falls du wirklich Probleme hast eine Wohnung zu finde, dann würde ich dir raten die Mäuse zu verschweigen. Wie gesagt musst du die nicht angeben.
Wie viele hast du denn, wenn ich mal fragen darf?
 
Jop das machen meine Eltern =)

hab 7 Mädels und einen Kastraten. Wobei ich denken dass ich beim Umzug nur noch 5 Mädels haben werde... meine zwei Omis sind arg tapsig geworden die letzten paar Wochen :(
 
Na das ist doch gut. Das ist auf jeden Fall für viele Vermieter ein Grund dich jemand anderem vorzuziehen :)

Naja, das sind ja nicht massig viele, das kann dir so oder so keiner verbieten.
Ganz ehrlich, ich würde sie verschweigen. Mäuse sind genau wie Reptilien, Ratten, Spinnen usw. nicht gern gesehen, aber halt erlaubt. Und wenn dein Vermieter nicht im Haus wohnt oder beim Umzug dabei ist, wird er es vermutlich nie rausfinden ;)

Das mit deinen Omis tut mir Leid! *drück*

EDIT: Du wirst die Vermieter ja vermutlich vorher kennenlernen und wenn sie dir nett und verständnisvoll erscheinen, dann würde ich Ihnen von den Mäusen erzählen. Wenn du erläuterst, dass sie leise sind, nicht wirklich stinken und auch nichts kaputt machen sollten sie nichts dagegen haben. Eventuell kannst du es Ihnen auch erst sagen, wenn es zum Unterschreiben des Vertrages kommt, da werden sie kaum einen Rückzieher machen und du hast kein schlechtes Gefühl, weil du sie belügst.
 
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Nur ganz kurz, weil es sicham Mobiltelefon echt übel schreiben lässt:
Du kannst die Tiere verschweigen, aber wenn. Du sieverleugnest, sprich:du wirstd nach Haustieren gefragt und verneinst das ist es arglistige Täuschung, und das wäre dann ein Grund für eine Fristlose Kündigung. Wenn keiner fragt und dusagst nichts, ist es aber juristisch einwandfrei.

Ich würde es von mir aus an deiner Stelle auch nicht ansprechen.
 
Ich habe damals auch erst in meinem Mietvertrag geschaut, bevor ich mir meine Tiere angeschafft habe.
Kleintiere sind meist nicht verboten, da die ja eigentlich immer im Käfig gehalten werden und an der Wohnung nichts kaputt machen können oder zu laut sind.

Bei Katzen, Hunden und Aquarien sieht es da wieder anders aus.
 
Hallo,

gerade darüber habe ich letztens einen Bericht im Fernsehen gesehen. Demnach sind Kleintiere (Fische, Hamster usw.) in Mietwohnungen generell erlaubt. Hunde und Katzen sind vom Vermieter genehmigungspflichtig, wobei das mit den Katzen nun aber kippt: Reine Wohnungskatzen sollen auch generell erlaubt werden; bei Freiläufern sieht es anders aus - aber die Sache läuft noch und ist noch nicht entschieden.

Liebe Grüße *knuddel*
Feli

Edit: Ich würde dem Vermieter gegenüber nichts von den Mäusen erwähnen - Wohnungssuchende gibt es viele - Wohnungen aber nicht. Es könnte sein, dass er dann einen anderen Mieter per "Nasenfaktor" vorzieht.
 
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Hallo,also wir ziehen jetzt auch gerade um, in meinem MV steht:Für die Haltung von Kleintieren ist eine Erlaubnis des Vermieters nicht erforderlich,soweit sich die Anzahl der Tiere in den üblichen Grenzen hält.Hab aber keine Ahnung,was übliche Grenzen sind.*grübel*


LG Luzie
 
Bei Fischen gibt es aber eine Aushnahme... kommt immer auf die Wohnung drauf an. Meist sind Aquarien recht schwer... aber auch das kommt immer auf den Vermieter drauf an.
Bei mir in der Wohnung ist es nicht erlaubt.
 
Blümchen,
das hat aber nichts mit den Fischen/ Rechten der Kleintierhaltung zu tun, sondern mit der Bausubstanz des Hauses - also - schwacher Boden beim Altbau usw..

Edit: @ Luzie: diese Passagen von Tieren in den Mietverträgen sind überholt und somit unwirksam - da ist die Rechtsprechung nicht mehr aktuell - es sind "alte" Mietverträge von anno duzumal.
 
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Bei Fischen gibt es aber eine Aushnahme... kommt immer auf die Wohnung drauf an. Meist sind Aquarien recht schwer... aber auch das kommt immer auf den Vermieter drauf an.
Bei mir in der Wohnung ist es nicht erlaubt.

Echt? Ich dachte Aquarien gelten nur als "Deko" und sind deswegen generell erlaubt. Natürlich kommts da auch auf die Statik an.. Aber wenn man jetzt so ein Standard 60l Becken hat, sollte das jeder Boden aushalten oder? Ist es dann noch immer verboten?

Weiß jemand zufällig wie das mit Kleintieren in Österreich ausschaut?
Ich hab mir mal vor etwas über einem Jahr eine Wohnung angeschaut.. Und als ich erwähnt habe, dass ich nen Hamster hätte, wollte der Vermieter gleich 500 Euro mehr Kaution haben. Das fand ich irgendwie merkwürdig. Sein Argument war "Na, wenn der irgendwas kaputt macht.." (Der dachte wohl ich geh mit dem Hamster in der Wohnung spazieren und lass ihn alles probenagen oder so.. :D) Wir haben die Wohnung dann sowieso nicht genommen, weil dann noch einige Sachen komisch waren, aber naja.. Das ist eine andere Geschichte :D

Liebe Grüße
 
Bei mir im Mietvertrag steht es extra mit drinnen das es genemigungspflichtig ist.
Bei einem 60L Becken ist das wahrscheinlich kein Problem, aber es gibt ja auch viele große Aquarien.
Wie haben Dielenboden in der wohnung und der ist ziemlich weich und gibt viel nach... ich würde bei mir kein Aquarium stellen wollen.
 
Der Erfahrungswert ist (aus früheren Diskussionen):
"Was Kleines im Käfig, so wie Hamster" stößt eigentlich immer auf Gegenliebe ;-)
- Hamster scheint ein vertrauensbildendes Stichwort, das nicht an Schädling erinnert
 
Weiß jemand zufällig wie das mit Kleintieren in Österreich ausschaut?
Ich hab mir mal vor etwas über einem Jahr eine Wohnung angeschaut.. Und als ich erwähnt habe, dass ich nen Hamster hätte, wollte der Vermieter gleich 500 Euro mehr Kaution haben. Das fand ich irgendwie merkwürdig. Sein Argument war "Na, wenn der irgendwas kaputt macht.." (Der dachte wohl ich geh mit dem Hamster in der Wohnung spazieren und lass ihn alles probenagen oder so.. :D) Wir haben die Wohnung dann sowieso nicht genommen, weil dann noch einige Sachen komisch waren, aber naja.. Das ist eine andere Geschichte :D

Liebe Grüße

In Österreich ist wohl noch ein generelles Tierverbot in Mietverträgen zulässig, in Deutschland nicht mehr. Auch in Österreich kommt es im Einzelfall auf die Vereinbarung im Mietvertrag an. Dazu habe ich diesen link gefunden:

Regelungen von Haustieren im Mietrecht Wann sind Tiere erlaubt und wann nicht • Freizeit & Hobby

Das mit der höheren Kaution wäre nur Abzocke gewesen. Gut, daß Ihr woanders hingezogen seid. In Deutschland sind höchstens drei Kaltmieten zulässig. Da darf auch bei Tierhaltung nicht mehr verlangt werden.

Wer ganz sicher gehen will, kann auch eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, die Schäden an der Mietsache umfaßt (falls mal eine Maus stiften geht und die ganze Wohnung kurz und klein nagt :D ).
 
Last edited:
Nochmal zu den Aquarien... kann das nicht auch sein, dass die aus Angst vor Wasserschäden nicht so gern gesehen werden wie z.B. ein Hamster? Dachte ich immer.
 
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