@Kesha die Anwohner der Straße hörten ein Jaulen und ein wegfahrendes Auto und fanden den Hund daraufhin. Ob dieser nun aus dem fahrendem Auto geworfen wurde oderkurz angehalten wurde, kann man ohne Geständnis wohl kaum mehr nachvollziehen.
Was nützt einem ein Tierhalteverbot, dass a) nicht kontrolliert wird und b) kein Tierumgangsverbot beinhaltet. Holt sich z.B. die Frau des Täters jetzt einen Hund kann dasselbe wieder passieren. Oder ei ner Kontrolle wird dann eben mal auf den Hund eines Bekannten aufgepasst etc.... Lediglich ein Tierhalteverbot bringt in den meisten Fällen gar nix, we erst kürzlich wieder bei uns zu sehen war.
Ein halbes Jahr nachdem mehrere Hunde beschlagnahmt wurden (ein halbes Jahr vorher wurden schon mal 6 Dackel beschlagnahmt), jetzt handelte es sich um 2 Bernhardiner und 7 Dackel, das waren dann aber auch alle Hunde, die in der Wohnung waren, rief die Schwester der ehemaligen Besitzerin an, fragte, ob die Bernhardiner noch da seien, sie würde sie gern nehmen und nach Ablauf des auf 2 Jahre begrenzten (!) Tierhalteverbotes die Tiere wieder ihrer Schwester überlassen wollen, da diese ja so an den Tieren hängt...
Die Hunde lebten ausschließlich in einer Wohnung, kannten weder Halsband noch Leine noch sonstiges und waren teilweise trächtig. Alle waren in schlechtem Zustand... Wenn ich mir überlege, dass das Halteverbot dann auch schon in einem Jahr ausläuft....Was soll man dazu noch sagen.