(Ausgesetzte?) Albino-Farbmaus gefunden! Unglaublich...

und, wie gesagt, das ist (Du bist *drück*) nicht gewissenlos, aber es ist ein moralisches Dilemma, und da kommt man nie mit der ganz reinen Weste raus, sondern muss das geringste Übel wählen.
Hier auch für die Maus - womit wir wieder bei deren sagenhaftem Glück wären ;-
 
Okay, vielen Dank nochmal für die lieben Hinweise von allen und ja, ihr habt alle Recht, ich werde keine Zettel aushängen. Wie es der Maus ergeht, ist das wichtigste, und dem Glück sollte man nicht im Wege stehen. Selbst wenn jemand Zettel aufhängt wäre ich mir niht sicher, ob ich die Maus zurückgeben würde, wenn jemand so mit der umgeht....


So, und klein Clara war eben auch beim Tierarzt. =)
Der hat mir ein Mittel gegen Milben gegeben, das ich in 14 Tagen nochmal drauf machen muss. Solange muss sie leider in Einzelhaft verweilen... Da muss ich leider jetzt den kleinen Käfig, in dem die Jungs vor der Kastra saßen, nochmal rauskramen. :/
Der Tierarzt hat gesagt nach zwei Wochen kann ich sie dann vergesellschaften.
Ach ja und sie ist auch ganz sicher eine Clara und nicht etwa ein Claro. :D
 
Leider werden Fundtiere nach dem BGB immer noch zum Teil als "Sache" behandelt, es gibt zwar 90a BGB, aber es gelten zusätzlich die Paragraphen des Fundrechts und schlechtestenfalls ist man dann bei Fundunterschlagung.

§ 90 a BGB:
Tiere sind keine Sachen, aber für Sachen geltenden Vorschriften (z.B. Fundrecht) sind entsprechend für sie anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

Fundtiere unterliegen den fundrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches nach §§ 965 bis §§ 984 BGB. Hier wird unter anderem die unverzügliche Anzeigepflicht des Finders gegenüber der Behörde geregelt, die Ablieferungspflicht bei der Behörde, der Ersatzanspruch des Finders für notwendige Aufwendungen, die Regelung des Eigentumserwerbs des Finders 6 Monate nach der Fundanzeige und die Möglichkeiten zum vorzeitigen Eigentumserwerb des Finders.

Du bewegst Dich also in einer rechtlichen Grauzone. Andererseits übersteigen die aufgewendeten Tierarztkosten vermutlich bereits jetzt die Kosten für den handelsüblichen Neuerwerb einer Maus, Du hättest zumindest gegenüber der Ordnungsbehörde gute Karten, denn der Finder hat Anspruch auf Erstattung der Fütterungs- und Tierarztkosten durch die Gemeinde, für die Zeit von sechs Monaten (falls Du den Fund meldest). Zu den Tierarztkosten gehören auch die Kosten der Kastration nach § 6, Abs. 1,Nr. 5 Tierschutzgesetz. - Das ist vielleicht irgendwann wichtig zu wissen für den Fund von mehreren Mäusen inklusive Böcken...

Da es sich nicht um eine "besondere Superzuchtmaus" handelt, kannst Du davon ausgehen, dass bereits der Aufwand, Zettel zu drucken und in der Gegend auszuhängen unzumutbar ist. Selbst wenn die Maus zufällig entschlüpft ist, wäre der Eigentumsnachweis durch den Vorbesitzer schwerlich zu erbringen.
 
Prinzipiell schon richtig, aber es gibt auch bestimmte Wertgrenzen ;-) wenn ich z. B. 2 € auf der Straße finde, muss ich das nicht anzeigen. Die Albinomäuse werden für gewöhnlich für sogar noch weniger "gehandelt". Vergleicht man das, ist das dann doch keine "Fundunterschlagung" *heilig*

Off Topic:
Gesetzliche Grundlagen hab ich jetzt grad nicht im FF, dazu bräuchte ich mindestens meinen Laptop...

So oder so, rechtliche Konsequenzen bei einer Maus braucht man nicht befürchten und/oder ein schlechtes Gewissen hätte ich in diesem Fall auch auf keinen Fall. *heilig*
 
Ja, eben, ich meine, wer soll denn nachweisen können, dass er genau diese weiße Maus verloren hat? Das kann man doch gar nicht nachweisen, selbst, wenn man andere Mäuse oder einen Käfig hat. Wie will man denn nachprüfen, dass genau diese Maus fehlt?

Also streng genommen hast du Recht mit der Fundsache... aber wenn wir doch mal ganz ehrlich sind.. wen interessiert denn das?
Es schert sich doch sowieso keiner um Mäuse, wenn wir mal ehrlich sind - leider!!! Wenn ich da im Fundbüro ankäme, wäre das zwar formgerecht, aber ich glaube kaum, dass frühere Besitzer überhaupt auf die Idee kommen würden, zum Fundamt zu gehen - ich wusste es selbst bis heute noch nicht mal, dass man da zum Fundamt muss, das ist mir völlig neu.

Wie ist denn das, wenn ich da anrufe? Ich muss doch die Maus da nicht abgeben??? *Angst*
Also wenn ja, dann lasse ich das lieber, da ist es mir auch ehrlich gesagt ziemlich egal, wenn ich damit gegen das Gesetz verstoße...

Aber mal abgesehen davon... wer interessiert sich denn schon dafür. Es wird wohl kaum jemand mich wegen sowas nun anzeigen, oder?

Oder was würdest du sagen? Würdest du denn zum Fundamt gehen?
 
Ich würde maximal eine Email schicken wo drin steht Maus am... um... gefunden, Ecke ...Straße, sieht xxx aus, Alter unbekannt. (ohne Foto). Wurde in artgerechte Pflege übernommen, da Maushalter, Maus kann ggf. gegen Kostenerstattung abgeholt werden, Tierarztkosten in Höhe von xxx am xxx bei Tierarzt yyy sind bisher angefallen. Für den Fall, dass sich der Besitzer nicht meldet, meldest Du für die Maus Besitzübernahme an. Fertig. Damit wärst Du rechtlich sauber und die Behörde dürfte froh sein, wenn die Tierheimkosten nicht anfallen.

Edit: damit bist Du für die nächsten 6 Monate private Pflegestelle und danach geht die Maus ohnehin gesetzlich in Deinen Besitz über.
 
Ich würde gar nichts machen und schon gar nicht bei irgendwelchen Behörden. Die Maus kann niemals wieder zugeordnet werden, zudem hat sie offenbar Flöhe oder andere Parasiten, damit kommt sie aus schlechter Haltung. Das Beste, was der Maus passieren konnte, ist gefunden zu werden. Fertig.
 
Der rechtliche Unterschied besteht darin, ob das Tier ausgesetzt wurde (=herrenlos) oder aber entlaufen ist, das wäre dann nicht herrenlos. Demgegenüber steht außerdem das Tierschutzgesetz, dass es verbietet, ein Tier auszusetzen, so dass im Grunde auch das ausgesetzte Tier nicht herrenlos ist, obwohl der Vorbesitzer sein Eigentum aufgegeben hat.

Wie sagt der Volksmund so schön: wo kein Kläger, da kein Richter, der Maus kommt das zugute, denn die private Haltung ist im Normalfall besser als die Unterbringung im Tierheim. Hier ist der Glücksfall eingetreten, dass die Maus an jemand geraten ist, der sich damit auskennt.

Fufu, wie würdest Du entscheiden, wenn es jemand wäre, der Null Ahnung von Maushaltung hat, sie in eine kleine Kiste gibt und vielleicht dazu noch 2 Katzen im Haus hält =)? Da würde hier in diesem Fall vermutlich jeder empfehlen: Tierheim, Vermittlung, Pflegestelle...

Wenn Dir eine Maus entfleucht und beispielsweise ins Treppenhaus flüchtet und ein Nachbar die Maus einsammelt, Du aber alles daran setzt, sie wieder zu bekommen, wie würdest Du Dich fühlen und reagieren, wenn Du später herausbekommen würdest, dass ein Nachbar sie "adoptiert" hat und sie einfach behält?
 
Ich versteh das momentane "Palaver" ehrlich gesagt nicht... Hier waren schon soooo viele Fundmäuschen in den Threads, und ich kann mich nicht erinnern, dass jemals auf die "rechtliche Seite" hingewiesen wurde... *grübel* (...zumal die ja auch gar nicht so 100%ig eindeutig zu sein scheint...).

Und ich würd' da auch genau rein gar nix tun - ausser das Tierchen zu behalten und ihm'n schönes Leben zu bieten! ;-) So viel Zivilcourage muss sein...
 
*edit*: weitergegangen, ich reagiere auf die Frage "Was würdest Du tun, wär's Deine Maus?":

ich würd mich zuallererst mal auf alle erdenkliche Weise drum kümmern, meine Maus zurückzubekommen!!!
Und wenn das so ein zahmes Tier ist und keins, das sofort weiß-wo-hin rennt, halte ich es nach wie vor für nicht wahrscheinlich, dass die entfleucht ist. Die hätte man einfach schnell wieder einsammeln können.

Die Behörden würden vermutlich vorschlagen "Können Sie die Maus nicht einfach behalten (und uns in Ruhe lassen)?" ;-)

abermals: Wenn nicht bald ein Zettel hängt oder anderweitig gesucht wird, würd ich mir keinerlei Kopf machen.

In Botnag wurden auch schon etliche Binchen abgeliefert, unerwegs eingesammelt, nach denen hat NIE jemand gefragt. NIE.
 
Wenn Dir eine Maus entfleucht und beispielsweise ins Treppenhaus flüchtet und ein Nachbar die Maus einsammelt, Du aber alles daran setzt, sie wieder zu bekommen, wie würdest Du Dich fühlen und reagieren, wenn Du später herausbekommen würdest, dass ein Nachbar sie "adoptiert" hat und sie einfach behält?

Wie soll denn eine Maus entfleuchen, dann ins Treppenhaus flüchten UND dann noch nach draußen? Wie soll denn das passieren, ohne, dass man davon was merkt? Wie unaufmerksam und unverantwortungsvoll muss man denn sein, dass einem so etwas passiert?
Wenn so etwas passiert, dann muss man entweder den Käfig offen stehen haben, ihn dann auch noch wo stehen haben, wo die Maus nach unten klettern kann und dann nicht mal irgendwie dabei sein, während das passiert.

Wie sollte die Maus von der Wohnung nach draußen DANN ins Treppenhaus UND DANN noch nach draußen mitten auf die Straße kommen? Meinst du nicht, vorher hätte sie jemand wohl gesehen, wenn nicht sogar der Besitzer selbst?

Das alles lässt für mich, falls nicht ausgesetzt, den wahrscheinlicheren Schluss zu, dass, falls die Maus entfleucht ist, jemand von vornherein die Maus absichtlich mit nach draußen genommen hat, weil er dachte, man kann eine Maus einfach so draußen rumtragen. *böse*
Und sorry, aber zu so jemandem gebe ich die Maus ganz sicherlich nicht zurück, da ist es mir ehrlich gesagt ziemlich egal, wie derjenige sich dann fühlt, weil kein Gefühl eines beleidigten Menschen, der sein "Spielzeug" verloren hat, rechtfertigt es, dass man eine Maus einfach so in eine Haltung zurück gibt, wo sie leiden wird.


Noch dazu kommt wie gesat: wenn jemand mit der Maus draußen gespielt hat, warum hat er sie dann nicht einfach gleich versucht einzufangen? Offensichtlich konnte mein Freund sie ja problemlos hochnehmen.


Und dann: warum kümmert sich der Besitzer nicht selbst drum? Wie viel liegt wohl einem Besitzer an einer Maus, wenn er sich nicht mal bemüht, sie wiederzufinden? Und er sie quasi nur nimmt, wenn sich zufällig jemand Fremdes dazu bequemt, IHN darauf aufmerksam zu machen? Nein, ich gebe keinesfalls eine Maus zurück in die Hände einer Person, die nur ein Tier zurücknimmt, falls sich zufällig jemand anderes dazu bequemt, es aufzusammeln...


Und nochmal eine Frage: Wie ist das jetzt mit dem Fundamt? Muss die Maus dann ins Tierheim? Was ist, wenn ja? Wie kann man das verhindern?
Wie kann nachgeprüft werden, wem die Maus gehört? Wie will man das denn machen??
 
Nur mal ein Beispiel: Maus wird in Offenhaltung in einer Mäuseburg gehalten, ist neugierig, rutscht vom Plexirand ab und ist damit in der Wohnung. Maushalter stellt Lebendfallen auf, Maus hat Hunger und findet dass der Mülleimer lecker riecht und klettert hinein, Maus gelangt so nach draußen, während der Halter umsonst seine Fallen kontrolliert. Das ist dann keineswegs verantwortungslos im Sinne des Halters. Oder die Maus gelangt über einen Kabelschacht oder Rohrdurchlässe aus der Wohnung hinaus, passen fast überall durch.

Es muß nicht jede Maus ins Tierheim, wenn die artgerechte Unterbringung und Versorgung gewährleistet ist.

Wenn ein kleines Mädchen vor Dir stehen würde, das mit Tränen in den Augen fragt, ob Du ihre Maus wieder gefunden hast, dann möchte ich sehen, wie Du nach einem Nachweis fragst... Du würdest vermutlich den Eltern den Kopf waschen, aber die Maus zurückgeben.
 
Eben.
Noch steht keins da ;-)

Fundamt ist gldfroh, das nicht auf dem hals zu haben mitsamt Orga, das beträfe dannd as näxte TH.
Hat mp ja schon aufgedröselt: Dann darfst Du herzlich gern Pflegestelle sein, die freuen sich nur darüber.

Tja, ichhab auch schon Tiere ins Suboptimale zurückgeben müssen. Aber man kann dann ja heftig beraten.

Also warten wir, bis die klingeln ;-)
 
Ich hab jetzt genau nachgeguckt ;-)

Bei Tieren muss man bei solchen Sachen eigentlich unterscheiden, ob es ein Fundtier oder ein ausgesetztes Tier ist.

Ich fasse es mal kurz so zusammen:
Ein Fund ist nur an verlorenen (= besitzlosen) Tieren möglich (und dann grds. anzuzeigen), nicht aber an herrenlosen (z. B. Wildtiere), die in niemandes Eigentum stehen. Die meisten aufgefundenen Haustiere sind nicht besitz- oder herrenlos, weil sie entweder (wie z. B. Katzen) immer wieder zum Eigentümer zurückkehren oder die äußeren Umstände (wie in diesem Fall) darauf hinweisen, dass der Eigentümer sich der Tiere entledigen wollte (= aussetzen).

Dazu gibt es keine Paragraphen, aber jede Menge Urteile von Verwaltungsgerichten, die sich danach richten bzw. dies so anwenden. Natürlich bisher - und auch in Zukunft nicht - bei Farbmäusen :D


Bleiben wir jetzt aber rein im "Fundbereich", dann gilt als erstes § 965 BGB:
§ 965 Anzeigepflicht des Finders

(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.

(2) 1Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittelung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. 2Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.
Ich hab jetzt mal den 2. Satz fett markiert. Ich denke, wir stimmen alle überein, dass eine stinknormale Albinomaus (auch bekannt zu 99% als Futtermaus, die es zwischen 0,50 € und 2 € zu kaufen gibt) wie in diesem Fall unter diese Grenze fällt. Mach dich nicht so verrückt bzw. lass dich nicht verrückt machen ;-)
 
Hi J-ule
Ich denke Nagerchen und Stefanie haben da wirklich Recht.
Mach Dich jetzt nicht Verrück. Dein Freund hat eine Maus, die gestorben wäre, gefunden und jetzt darf sie bei Dir super weiterleben. Alles gut.

@ mousyperson.
Bei eine Katze oder Hund wäre das anderes aber es geht hier um eine Albino Maus.
Als Sachgegenstand Fast Wertlos aber davon will mann als Tierliebhaber weg. Ihr fröhliches Leben ist für die Maus selber sehr sehr Wertvoll,.
Wie wäre es denn, wenn wir ihr es einfach gönnen.
 
Oh fast Zeitgleich wie Scrabble geschrieben.

L Mousyperson .
Ich finde es gibt auch noch einen Unterschied ob die Maus im Treppenhaus oder Draußen gefunden wurde in Wirklichkeit.
Im Treppenhaus ist sie wahrscheinlich entkommen und unwahrscheinlich ausgesetzt also nicht wirklich passend zu dieser Situation und anders zu erwägen.
Bei Treppenhaus klingelt man einfach mal bei den Nachbarn würde Ich sagen. Und wenn man weis das sie schlangen halten oder wilde Kinder haben vielleicht auch nicht.
 
ALSO, liebe Leute...

ich denke, ich habe jetzt eine Entscheidung getroffen.

Unter 10 Euro Wert: trifft auf klein Clara natürlich zu (auch, wenn sie unendlich viel wert ist,aber nicht in Geld gemessen) *Herz*
Deswegen mache ich mich auch nicht strafbar, wenn ich das nicht melde... also werde ich es auch nicht melden. Und wer fragt überhaupt beim Fundamt nach, wenn er ein Tier verloren hat? Das macht doch kein Mensch...

Bleiben also nur Zettel...
1. Entweder ich hänge Zettel aus
2. Oder der Besitzer hängt Zettel aus.
Beides würde vom Effekt her ungefähr auf dasselbe hinauslaufen.
Wenn der Besitzer seine Maus zurück haben will, wird er selbst Zettel aushängen, ganz einfach. Also warte ich auf Zettel, und wenn keine kommen, dann behalte ich Clara.
So wäre auch das Problem "Nachweis des Besitzes" geklärt.. wenn jemand wirklich eine Maus verloren hat, dann fragt er selbst danach und so viele entflohene weiße Mäuse wird es nicht geben. Aber wenn ich Zettel schreibe, kann sich ja jeder Depp melden und ich könnte nie nachprüfen, ob die Maus denen wirklich gehört. Nein. Das mach ich nicht.

Wenn ein kleines Kind weint, dann wird die Mutter alles daran setzen, die kleine Maus wiederzufinden, ganz einfach! Und wenn nicht,dann ist das die Entscheidung der Eltern oder des Kindes selbst, so sehe ich das.
 
Wenn Dir eine Maus entfleucht und beispielsweise ins Treppenhaus flüchtet und ein Nachbar die Maus einsammelt, Du aber alles daran setzt, sie wieder zu bekommen, wie würdest Du Dich fühlen und reagieren (...)

Was hat das damit zu tun, wie ich mich fühle? Es geht hier nicht um Gefühle und schon gar nicht um meine. Da wurde eine parasitenbefalle Maus auf der Straße (wie kommst Du auf Treppenhaus? *grübel*) aufgefunden, ehe sie überfahren oder von der nächsten Katze gefressen werden konnte. Das ist der Fakt. Mäuse "entlaufen" nicht wie Hunde oder Katzen. Sie werden ausgesetzt.

Ehrlich gesagt, gefällt mir Deine Argumentationstrategie hier nicht. Erst werden rechtliche Aspekte ventilliert und dann "bedienst" Du die "Gefühlsschiene". Einen Zusammenhang zu dem Fall der hier aufgefundenen Maus kann ich nicht herstellen.
 
Last edited:
Danke Brokat *heilig*


Ich würde gerne lieber hier folgende Sachen fragen:

1. Mir tut es furchtbar Leid, dass klein Clara so alleine ist. Es ist richtig schmerzhaft, das mit anzusehen. Aber der Tierarzt hat gesagt, ich kann sie erst in zwei Wochen vergesellschaften, denn anscheinend braucht das Mittel gegen die Milben so lange um zu wirken??
Kann ich irgendetwas Bestimmtes tun, um der Maus die Einsamkeit irgendwie teilweise zu erleichtern? Kann ich ganz sicher erst nach zwei Wochen vergesellschaften?


2. Was soll ich tun, wenn sie trächtig ist? *Angst* Ihr Bäuchlein sieht nämlich schon etwas dicklich aus, um ehrlich zu sein. Vielleicht war auch das genau der Grund, dass sie ausgesetzt wurde. Ich hab KEIIIINE Ahnung, was man macht, wenn man Babymäuse hat. Aber ich nehme an, dafür gibt es bestimmt auch eine Info irgendwo, oder?
 
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