@ jojo
Dann sind es (so gesehen)nicht deine MÄuse, denn der Vertrag ist nichtig (ungültig) (jaaa ich mach mein Fachabi im Bereich Wirtschaft und VErwaltung und da ist Vertragsrecht enthalten

).
Du bist Minderjährig (aber zwischen 7 und 18 Jahre alt und somit beschränkt geschäftsfähig), d.h. du darfst von deinem Taschengeld holen was du willst, solange du keine Ratenzahlung vereinbarst oder sonstige Verträge unterschreibst. Einen Vertrag musstest du ja denke ich nicht unterschreiben (Zoohandlung?) , aber Tiere dürfen NICHT an unter 18 JÄhrige abgegeben werden, EIGENTLICH, Zoohandlungen geben aber oft schon an 16 JÄhrige ab.
Trotzdem ist der Vertrag nichtig, da du eben und 16 unter erst Recht unter 18 bist und der Verkäufer einen Ausweis hätte verlangen müssen.
Außerdem ist es, wie meine Vorschreiber schon schrieben, nicht ratsam so etwas öffnetlich zu posten da so andere Leute der unter 16/unter 18 Fraktion tatsächlich denken könnten

robier ich auch mal aus , scheint ja nichts zu passieren.
Also in Zukunft schön brav Mami und Papi fragen ud bitten mitzukommen. Denn so Verkäufer können auch mal versuchen Leute zu verschaukeln, wenn diese sich dann nicht über ihre Lage bewusst sind (was auch Erwachsenen passieren kann) gibts vllt. en böses Erwachen.