darf ein vermieter einem verbieten viele mäuse zu halten?

Sicherlich würde es auch mehr Vermieter geben, die nichts gegen Tierhaltung hätten, wenn Sie nicht schon oft schlechte Erfahrung damit gemacht hätten. Mein Hund hat zum Beispiel als er klein war hier in der Wohnung ne Tür zerkratzt. Es ist für mich daher selbstverständlich, daß ich die bei einem Auszug ersetze.
Meine Schwester hat jetzt ne Wohnung frei bekommen, wo sämtliche Türen durch die Katze zerkratzt sind. Der Mieter bestreitet alles und hat auch kein Geld. Daher kann sie sich die Kosten für die Türen nun selbst ans Bein binden, denn neue Mieter für so eine Wohnung bekommt sie nicht.Kosten, alleine für Türen und kaputtes Laminat ca. 3000 Euro.
 
... ich bin sehr froh, daß in meinem Mietvertrag Kleintierhaltung ausdrücklich erlaubt ist:

"Der Mieter ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters berechtigt, Kleintiere (z.B. Zierfische in Aquarien, Vögel, 1 Katze) zu halten unter der Voraussetzung, daß keine Zucht betrieben wird und die Tiere so gehalten werden, daß weder das Eigentum des Vermieters beschädigt noch Dritte durch Lärm, Geruch, Verschmutzung u.a. unzumutbar beeinträchtigt werden können."

Durch diesen Satz fühle ich mich abgesichert, auch wenn Kleintierhaltung generell nicht verboten werden darf.
Die Tiere leben in Gehegen und beschädigen nix an der Wohnung.
Da ich nur Weibchen und Kastraten halte, keine unkastrierten Böcke, wird auch derjenige, der meine Ansicht zum Thema Zucht nicht kennt ;-) , mich nicht der Züchterei verdächtigen können.
Damit entfällt auch das Problem einer eventuell auftretenden Geruchsbelastung, denn im Tierzimmer riecht es vor allem nach Streu und Heu und kaum nach Maus (Weibchen und Kastraten riechen weitaus weniger als unkastrierte Böcke).
Ich habe zur Zeit drei große Eigenbauten in einem separaten Zimmer stehen --- im Moment 5 Mausgruppen plus 1 Hamsterchen, die Mausgruppen werden wahrscheinlich noch vor Neujahr auf 3 zusammenschrumpfen (Altersschwäche).
Allerdings --- wie/wo ich nach dem Ausmisten das Streu entsorge, weiß ich auch noch nicht (gerade erst umgezogen) *grübel* , gut, daß du mich auf dieses Problem aufmerksam gemacht hast, Yvonne... früher kam es teils auf einen Kompost, teils in den Hausmüll.
 
Als ich letztens Entmilben mußte, hab ich 8 Säcke mit Streu und sowas voll gehabt. Die mußten alle raus in dem Müll... Da hatte ich auch weng Angst, dass ich Stress krieg, hat aber keiner was gesagt. =) Sonst wenn ich sauber mach, kommt nur ein Beutel zusammen, da ich ja immer nur teilweise säuber.
Mein Vermieter hat mir damals gesagt, Hamster, Fisch und sowas kann ich halten, bei nem Hund würden wir nochmal quatschen müßen, auch wegen Dreck im Hausflur, der dann wohl öfter geputzt werden müßte (bei uns im Haus kommt eine Putzfrau, Kosten teilen wir Mieter). Dann würde ich wohl diese "Zusatzkosten" übernehmen müssen. So in etwa hab ich das in Erinnerung (hab mich nicht weiter drum gekümmert, weil mir klar ist, dass ich mir keinen Hund in der kleinen Bude mitten in der Stadt anschaff).
Ich kann mir aber bei einer "Massenkleintierhaltung" und einer "Massenstreuabfallproduktion" vorstellen, dass man das dann auch so regelt, das der Tierhalter dann extra Kosten tragen muß die aufkommen, für eine weitere Mülltonne etwa...
 
Das mit dem Müll ist sone Sache. Als ich neulich komplett ausmisten musste hatte ich auch 3 Säcke voll. Ich hab die aber einfach neben die Tonne gestellt, weil ich kann die ja nicht einfach mal so komplett in Beschlag nehmen. Nächsten Tag standen sie nicht mehr- war wohl grad geleert worden.

Aber ich finds etwas merkwürdig, dass der Vermieter Kleintierhaltung nicht vermieten darf. Denn die Haare sind ja nunmal trotzdem noch ewig in der Wohnung, und das genauso wie bei Katzten oder Hunden, nur in etwas kleiner. Für den Allergiker spielt das doch aber keine Rolle oder? Und wenn ich dann ne schlechtvermietbare Wohnung an der Backe hab, das würd mich aber schon nerven, zumal ne kleintierhaltung nun nicht wirklich lebenswichtig ist. Ich würd denen eher Vorschreiben, dass sie Angaben zu Nebenkosten machen müssen, also Heizleistung, Dämmung Müll etc. und nicht erst wenn die Nebenkostenabrechnung dann irgendwann eventuell da ist...
 
ich finds ehrlich gesagt ziemlich gut dass das nicht verbietbar wär, weil meine vermieter so ziemlich alles verbieten was sie verbieten können...

und diese korinthenkackerei geht mir ziemlich auf den senkel...

vorallem was macht bei ottonormalverbraucher n hamster shcon fürn müll oder ne gruppe mäuse.

bei uns hier im forum isses vllt was anderes, weil wir doch nen tacken mehr tiere haben, aber ich fahr das notfalls zur deponie und gebs dort ab...
 
Also ich weiß nicht ob es da regionale Unterschiede gibt, ansonsten kann man sich doch auch ne Biotonne holen. Dann kann keiner was sagen.ODer zur Not eben wie Princi schon schrieb direkt zur Deponie fahren.
 
Bei mir sind auch nur meine Wellensittiche beim Vermieter gemeldet.
Da guckte sie auch erst als ich sagte ich hab zwei.Doch als ich sagte die müssen wenigstens zu zweit sein war es ok.Ging halt um die Lautstärke,aber die hält sich in Grenzen,beschwert hat sich noch keiner und vor der Tür sind ja auch Vögel.
Die drei Mäuse nicht.Aber bei uns haben viele Tiere und auch etliche Hunde in der Umgebung.Ist halt kein Privatvermieter,sondern Wohnungsgesellschaft.
Streu hab ich bei drei Mäusen ja ganz selten.Und unsere Tonnen sind groß.
Aber meine Schwester hat 4 Meerschweinchen,da hat sie pro Woche ca.4 60l Säcke,da sagt auch keiner was.Zudem manche Mieter ja ihren halben Hausrat neben den Tonnen entsorgen.Da sollte sie so ein bißchen Streu in Säcken nicht aufregen.
 
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in manchen Gemeinden gibt es auch diese grauen Müllsäcke, die man extra kaufen kann ;) dort ist die Müllgebühr schon drauf und man kann sie unbesorgt zu den Mülleimern stellen
 
Der Bundesgerichtshof hat im übrigen diesen Monat entschieden, dass Klauseln, die die Haltung von Kleintieren ohne wichtigen Grund generell ausschließen oder von einer Genehmigung abhängig machen, nichtig sind.

Bundesgerichtshof

Demnach hängt die Erlaubnis der Kleintierhaltung von der Frage nach dem vertragsmäßigem gebrauch des Mietobjekts ab. Und wenn ein Aquarium / Vogelkäfig, die ja auch gerne mal größer ausfallen, erlaubt ist, sollte ein Käfig mit Mäusen auch erlaubt sein, solange Du z. B. nicht züchtest. Hierbei muss zwischen den Interessen der Parteien abgewogen werden, und wenn Deine Mäuse wirklich keine Geruchsbelästigung verursachen und auch nicht dauernd an die Wände piseln o. ä. dürftest Du mit der Anzahl auf der sicheren Seite sein.
 
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