Gegen Zooladen vorgehen?

selenbrant

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Hallo Leute,

ich habe auf die Schnelle nichts in der Suche gefunden und habe mal eine Frage bezüglich Zooläden.

Ich war heute mal wieder in einem, weil ein Freund etwas kaufen musste und ich ihn begleiten wollte.

Ich hab denn bisschen bei den Nagern geguckt, obwohl ich das immer bereue *schäm*

Da saß dann eine weiße Rennmaus ganz allein in einer Box auf der nackten Glasscheibe. In einer anderen Ecke war zwar etwas Streu aufgehäuft, aber niemals genug.
Sie hatte nicht mal ein Haus.
Ich habe eine Verkäuferin freundlich darauf angesprochen, ob sie der Maus nicht wenigstens ein Haus geben könnten. Es ist natürlich denn nichts passiert.

Danach habe ich denn gesehen, dass dort Lockenmäuse verkauft und auch extra angepriesen werden, obwohl das ja klar Qualzuchten sind.

Ist sowas nicht vielleicht ein Fall fürs Vet-Amt?
Ich kenne mich damit nicht aus und frage deshalb euch
 
In wie weit man das wegen dem kleinen Renner vorgehen kann weiß ich leider nicht :(

Aber Lockenmäuse sind Qualzuchten. Deren Zucht und Verkauf sind in Deutschland, der Schweiz und Österreich illegal. Da kann das Vet-Amt also locker rechtlich gegen vorgehen.
 
Ich möchte sowieso gegen die Haltung in Zoofachgeschäften, den einfachen Verkauf ohne gescheite und kompetente Informationen zu Haltung und natürlich gegen den verkauf von "Hamsterknästen" vorgehen. Arbeite gerade erstmal einen kleinen Brief aus, der die tage nach Stern tv gehen soll, die wirken recht gut was solche Anliegen betrifft. Sonst Bundesministerium, Vet-Amt oder irgendwas anderes hohes.
 
ich war heute auch im zooladen und es war einfach nur traurig. die haben sogar die türen so laut zugehauen, dass die renner jedes mal zusammengezuckt sind wie sonstwas. da kauf ich nie wieder irgendetwas.
 
Hey ihr lieben
Ich war gestern auch in so einem Laden. Da lagen Mäuse und Ratten da , als würden sie gleich sterben dann bin ich weiter gelaufen und hab gesehen das sie die Hasen in niedrigen engen Boxen gehalten haben weil sie ausgemistest haben ( obwohl ich glaube sie haben diese als " neue ware " bekommen haben ).echt traurig wie es dort in den zoolaeden den Tieren schlecht geht :(
 
Huhu,

schlechte Haltung kann man immer dem Vet-Amt oder auch dem Ordnungsamt melden, soweit ich weiß.

Nur den Kopf schütteln und dort nicht mehr kaufen, hilft meistens recht wenig, davon geht es den Tieren dort auch nicht besser. Wenn man helfen will, dann muss man auch aktiv werden, schreiben, telefonieren... Nicht immer passiert dann auch etwas, aber man hat es wenigstens versucht.
 
Deren Zucht und Verkauf sind in Deutschland, der Schweiz und Österreich illegal.
wie es in den zwei anderen Ländern ist weiss ich nicht, aber in der Schweiz ist der Verkauf von Qualzuchten nicht wirklich verboten.
Und wir haben ein sehr strenges Tierschutzgesetz.
Und ein Verkaufsverbot wäre sicherlich auch nicht Tierschutzgerecht (siehe meine Erklärung unten), denn was geschieht mit solchen Tieren wenn man sie nicht verkaufen darf?

Es steht in unserer Tierschutzverordnung dass man nicht bewusst mit Tieren züchten darf wenn daraus eine Beeinträchtigung der Tiere entstehen kann, sprich Qualzuchten fördern.
da gibts aber einen Haken: Es steht nirgends geschrieben was genau unter Qualzuchten geht, bei keiner Tierart. Nun ist das dann natürlich Auslegungssache des Veterinäramtes. Ihr könnt Euch sicher vorstellen wieviel Wissen es dazu benötigt bei allen Tieren zu erkennen was genau Qualzucht ist und was nicht.

Dazu kommt:
Lockenmäuse, Langhaarmäuse, Angora und ein paar andere werden nicht dominant vererbt sondern rezessiv.
das bedeutet das das Gen verdeckt weitergegeben wird. Es kann also auch in einer seriösen Zucht vorkommen das mal eine Langhaarmaus fällt ohne das man damit gerechnet hat.
Nun wird der Züchter damit sicherlich nicht weiterzüchten, doch hat nicht auch dieses Tier einen anständigen Platz verdient? Soll man das Tier töten nur weil es so geboren wurde und man es nicht verkaufen, vermitteln darf?
Ich finde Nein.

Ich hatte zb. mal Angoramäuse in einem Wurf von zwei Mäusen mit normalem Fell.
Die Tiere habe ich Leuten abgegeben denen ich vertraue und habe auch ganz genau erklärt dass es sich um Qualzuchten handelt mit denen man nicht weiterzüchten darf, diese aber unerwartet gefallen sind und deshalb nicht mehr in die Zucht kommen, wie auch die Eltern die sich so als Angoraträger zu erkennen gaben.

Es ist auch so dass Langhaar-, Locken- und Angoramäuse aus Trägertieren nie so extreme Beeinträchtigungen haben wie solche die gezielt über mehrere Generationen gezogen wurden.

Es ist natürlich auch in meinen Augen nicht in Ordnung dass diese Tierhandlung Lockenmäuse gezielt verkauft. aber es ist auch nicht auszuschliessen dass die Betreiber des Ladens nicht genügend informiert sind.
Es gibt sehr viele die nicht wissen was Qualzucht ist und weshalb.
Aus eigener Erfahrung weiss ich leider auch dass da Veterinäramt bei Tierhandlungen anders reagiert als bei privaten Haltungen.
Habe auch schon eine Tierhandlung angezeigt und passiert ist..... nichts.

Was ich aber gerne mache wenn ich solche zustände in einem Laden sehe ist besonders laut, so dass es auch alle Kunden im Laden hören, die Mitarbeiter auf die Missstände hinweise. Ware die ich eigentlich kaufen wollte auf den Tresen lege und sage dass ich hier garantiert nichts kaufe.
So getan in einer Tierhandlung in Deutschland wo ich Farbmausmännchen in einem kleinen Käfig mit Minilaufrad gesehen habe die bereits schon Kampfspuren aufwiesen.
 
Jetzt nur mal eine Frage...

Bei uns in der Zoohandlung (recht winzig) ist ein rießiger Hase mit einen Meerschweinchen zusammen in einem winzigen Knast. Der Käfig ist so ein Glas-sechseckdingsda. In anderen Zoohandelläden sind zwar Meeris und Hasen auch oft zusammen aber kann man Hasen und Meerschweinchen dauerhaft zusammenhalten? Sie können doch garnicht "miteinander reden". Auserdem kuscheln Hasen lieber und Meeris eher nicht so. Und das quieken der Meeris wird angeblich auch von den Hasen missverstanden.

LG, Yassi
 
Das ist zwar nicht meine Tierart, aber ich bin mir sicher, dass man Meerschweinchen und Hasen nicht zusammen halten soll.

Ich werde am Montag mal das Vet-Amt versuchen. Ich liege zurZeit leider noch heiser im Bett, aber dann will ich es wenigstens probieren.

Dass Tiere im Zooladen schlecht gehalten werden, ist die eine Sache. Aber Lockenmäuse zu verkaufen, finde ich doch ziemlich schlimm. Vor allem, weil es doch sehr viele waren und die gestern schon ziemlich schlimm ausgesehen haben.. :(
 
Dazu kommt:
Lockenmäuse, Langhaarmäuse, Angora und ein paar andere werden nicht dominant vererbt sondern rezessiv.
das bedeutet das das Gen verdeckt weitergegeben wird. Es kann also auch in einer seriösen Zucht vorkommen das mal eine Langhaarmaus fällt ohne das man damit gerechnet hat.
Nun wird der Züchter damit sicherlich nicht weiterzüchten, doch hat nicht auch dieses Tier einen anständigen Platz verdient? Soll man das Tier töten nur weil es so geboren wurde und man es nicht verkaufen, vermitteln darf?
Ich finde Nein.

Das sind Ausnahmen, bei denen nichts dagegen spricht die Tiere weiter zu vermitteln. Wovon ich rede sind gezielte Zuchten von solchen Tieren um sie als "besonders" oder "selten" zu verkaufen. Natürlich kann man nicht verhindern, dass solche Gene rezessiv weitergegeben werden, nur darf man mit so entstanden Qualzuchten natürlich nicht weiterzüchten, sondern muss ihnen ein artgerechtes und erfülltes Leben ermöglichen. Kein Tier, egal welche Gene es hat, hat den Tod verdient, wenn es eigentlich "problemlos" leben könnte.

wie es in den zwei anderen Ländern ist weiss ich nicht, aber in der Schweiz ist der Verkauf von Qualzuchten nicht wirklich verboten.

Habe mich da neulich mal durch google gelesen und habe die Situiation in der Schweiz dann wohl missverstanden.
Zu Deutschland steht dort: "Die Qualzucht ist für Wirbeltiere in Deutschland nach § 11b Tierschutzgesetz – außer für wissenschaftliche Zwecke – verboten. Ein Beispiel für eine Ausnahme ist die als Modellorganismus vielfach verwendete Nacktmaus (athymische Maus)."
Für Österreich: "In Österreich verbietet § 5 Abs. 2 des Bundestierschutzgesetzes Züchtungen, „die für das Tier oder dessen Nachkommen mit starken Schmerzen, Leiden, Schäden oder mit schwerer Angst verbunden sind. (Qualzüchtungen),“ Dabei ist sowohl die Zucht als auch der Import, Erwerb, die Weitergabe und die Ausstellung verboten."
Für Großbritannien steht nur ein kleiner Satz "In Großbritannien hat der Film Pedigree Dogs Exposed in der Rassehundezucht für Aufsehen gesorgt und den Beginn von Änderungen bewirkt."

Habe auch schon eine Tierhandlung angezeigt und passiert ist..... nichts.
Was ist denn wenn man nicht nur gegen eine Tierhandlung vorgeht, sondern direkt gegen eine ganze Kette?
 
Es steht in unserer Tierschutzverordnung dass man nicht bewusst mit Tieren züchten darf wenn daraus eine Beeinträchtigung der Tiere entstehen kann, sprich Qualzuchten fördern.
da gibts aber einen Haken: Es steht nirgends geschrieben was genau unter Qualzuchten geht, bei keiner Tierart. Nun ist das dann natürlich Auslegungssache des Veterinäramtes. Ihr könnt Euch sicher vorstellen wieviel Wissen es dazu benötigt bei allen Tieren zu erkennen was genau Qualzucht ist und was nicht.

Das ist in Deutschland nicht anders ;-)

Und btw: wer soll es kontrollieren, was in den zig tausend Zoohandlungen verkauft oder im Kinderzimmer vermehrt wird? Eine Tierschutzpolizei gibt es nunmal nicht, abgesehen davon wäre das ein finanziell viel zu hoher Aufwand.
Dort wo wirtschaftlich gearbeitet wird (= Zooladen als Wirtschaftsunternehmen) wird der Tierschutz leider unter den Teppich gekehrt, auch wenn wir ach-so-tolle Gesetze dafür haben.
 
Rein theoretisch müssten die Strafen für einen Verstoß wesentlich empfindlicher sein. Denn wem es bei der Tierzucht rein um die Wirtschaftlichkeit geht, den wird eine hohe Strafe eher abschrecken.
Letztlich kann niemand regelmäßig alle Zoohandlungen kontrollieren, aber auf Hinweise und Beschwerden hin wäre dies schon möglich. Nicht viel anders ist es im Gastro-Gewerbe und Jugendschutz. Ich glaube in Kombination würde dies für die Tiere eine deutliche Verbesserung bedeuten..

LG
 
Ich glaube in Kombination würde dies für die Tiere eine deutliche Verbesserung bedeuten..

Meinst du damit, dass wir zum Beispiel hier im Forum regelmäßig (so alle 4 oder 5 Wochen mal) in den Geschäften die bei uns in der Nähe sind vorbei schauen, uns die Bedingungen und die Tiere ansehen, hier in einem extra Thread sammeln und wenn nötig eine Art Sammelbeschwerde über die jeweiligen Läden einreichen?
 
Hasen & Meeris zusammen ist totaler stress für beide Tiere!
Da sie nicht miteinander kommunizieren können.... Und dann auf engstem Raum? das ist als würde man uns mit einem Affen zusammen in ein Käfig stecken...
 
Bisher still mitgelesen... Und leider hat Amidala recht... Bei uns in der Schweiz ist einfach nicht definiert, was genau als Qualzucht gilt, das wird sich dann mit der Zeit zeigen.

Was aber bei uns im Anhang zur Verordung des Gesetzes genau geregelt ist, sind die Haltungsbedingungen, da steht für Rennmäuse z.B.: Mindestens 25cm Streu, eine oder mehrere Rückzugmöglichkeiten, Nageobjekte, Sandbad und die Tiere sind in Gruppen von mindestens 2 zu halten... (Dass sich Zoohandlungen nicht daran zu halten hätten, habe ich zumindest nirgends gefunden) Gibt es solch klaren Vorgaben in Deutschland nicht? Weil dann wäre die Haltung der Rennmaus wie du sie beschrieben hast ja gegen die Vorschriften.

Zum Glück ist bei der Zoohandlung, die wir hier im Ort haben die Haltung zumindest im Verkaufsraum ok (überall viel Streu, grosse Gehege und viele Versteck- und Klettermöglichkeiten, die Tierchen sieht man darum halt selten). Würde aber trotzdem meine Mäuschen nicht dort kaufen, denn ich weiss ja nicht woher die Tierchen ursprünglich stammen.
 
Hasen und Meeris:

solange es eine Gruppe ist in der je ein Rudel Hasen und ein Rudel Meerschweinchen auf genügend grosser Fläche gehalten werden sehe ich dort kein Problem. Ein Hase mit mehreren Meeris oder umgekehrt halte ich aber für nicht gut, wegen dem bereits genannten miteinander Kommunizieren.

Das sind Ausnahmen, bei denen nichts dagegen spricht die Tiere weiter zu vermitteln. Wovon ich rede sind gezielte Zuchten von solchen Tieren um sie als "besonders" oder "selten" zu verkaufen. Natürlich kann man nicht verhindern, dass solche Gene rezessiv weitergegeben werden, nur darf man mit so entstanden Qualzuchten natürlich nicht weiterzüchten, sondern muss ihnen ein artgerechtes und erfülltes Leben ermöglichen. Kein Tier, egal welche Gene es hat, hat den Tod verdient, wenn es eigentlich "problemlos" leben könnte.
ja klar aber überleg mal was ein Verbot bewirken würde. WEnn man Qualzuchten nicht mehr verkaufen darf, dann dürfte ein Tierheim diese Tiere auch nicht mehr vermitteln und somit wäre dies ein Todesurteil für all diese Tiere die nicht gezielt gezüchtetr wurden.
Ein solches Gesetz beherbergt immer Tücken und kann auch zum grossen Nachteil diverser Tiere werden.
WEnn es so ein Gesetz geben wüde, dann würden diejenigen die das kontrollieren sich nicht dafür Interessieren ob so eine Qualzucht nun gezielt gezüchtet wurde oder ob sie unerwartet gefallen ist.
Zudem müsste das Veterinäramt von allen Tieren alle Qualzuchten gelistet haben was diese wohl niemals hinkriegen würden. Zudem wer bestimmt schlussendlich was Qualzucht ist und was nicht? Es würde wohl dazu führen das dann Tiere als Qualzuchten gelistet werden würden die eigentlich gar keine sind und umgekehrt.
Recessive Red würde wohl auch drauf landen weil es optisch nicht von dominant Red zu unterscheiden wäre, bzw. bei einer Kontrolle würde ein Veterinärler den Unterschied nicht erkennen können und womöglich auch falsch einschätzen.

Wie Du im artikel über Deutschland gelesen hast: Qualzucht verboten. Doch wo ist gelistet was genau Qualzucht ist? Das müsste alles ganz genau geregelt werden und gelistet und zwar über jedes einzelne Tier. Und das sehe ich ehrlich gesagt als ein Ding der Unmöglichkeit an und als nicht durchsetzbar.


diese besagte Tierhandlung gehört übrigens einer Kette an. Dort wurden Reptilien zusammen gehalten die sich gegenseitig als Futter anschauen. Einen Frosch mussten wir von einem Tokeeh Gecko befreien (tokees sind verdammt Bissige Viecher und wenn sie mal zubeissen lassen sie nicht einfach so wieder los, nur mit dem reinschieben einer Kreditkarte in den Mund konnten wir den Frosch befreien). Die Mitarbeiter standen völlig hilflos dort weil der zuständige Kollege in Urlaub war. traurig wenn die Kunden den Tieren helfen müssen weil die Mitarbeiter dazu unfähig sind.

man kann aber auch nicht jeden einzelnen Laden einer Kette in den gleichen Topf schmeissen. Es kommt bei jedem einzelnen auf den Geschäftsführer und die Angestellten an.
 
Ach und noch was.

Wenn die Qualzuchten definiert werden würfden dann können wir Gift drauf nehmen dass dies nicht Experten in der Haltung und Zucht dieser Tiere machen würden sondern Leute die sonst im Büro sitzen und sleber keine Ahnung vbon den TIeren haben.

so geschehen bei unserer Tierschutzverordnung, die Verordnung betreffend der Reptilien ist zum davonlaufen.
Nun gibts eine neue Revision wo sie gewisse Fehler nicht ausmerzen, nein eher noch verschlimmern.
Es kann sein das ungiftige, harmlose Schlangen auf die Liste der bewilligungspflichtigen Gitftschlangen landen.
Und obwohl sich zahlreiche Verbände dazu bereit erklärt haben und das Angebot gemacht haben bei der Verordnung zu helfen und mit Rat, Tat und Wissen zur Seite zu stehen, reagiert unser lieber Bund nicht darauf.

Von daher, ein Tierschutzgesetz ist gut und recht aber mit Vorsicht zu geniessen. Leider können dadurch auch Dinge verschlimmert werden wenn zb. Leute daran mitarbeiten die selber keine Ahnung von den Tieren haben.

Und Kontrolleure bei uns haben zb. bei Reptilien die nicht in der Verordnung einzeln aufgeführt waren absolut falsche Schlüsse gezogen. Leiteten die Haltebedingungen von anderen Tieren ab obwohl die Bedinungen absolut falsch waren und es wurden Leute gebüsst die ihre Tiere absolut korrekt gehalten haben.
Im Prinzip mussten sie die Haltungsbedingungen zu ungunsten der Tiere umändern,nur weil die Tierschutzverordnung nicht vollständige, und teilweise sogar falsche Haltebedingungen aufgeführt hat.
 
Gesetzte sind ja immer abstrakt gehalten, aus dem Grund, dass sie für möglichst viele Fälle angewandt werden können. In diesem Sinne kann "Qualzucht" nur insofern konkretisiert werden, als dass es immernoch auf alle Tierzuchten passt. Das hört sich schlechter an als es eigentlich ist, denn Gesetzte werden für den jeweiligen Anwendungsfall ausgelegt (subsumiert) und je nach Fall kann eine "Qualzucht" dann auch relativ (!!!) "klar" definiert sein.

Ja, rein theoretisch müsste man ab und zu in Zoohandlungen aufschlagen und sich die Zustände anschauen und ggf. auch anzeigen. Das Problem ist aber, dass dem entweder nicht nachgegangen wird bzw. die Strafen nicht hoch genug sind. Sonst hätten wir solche Probleme ja nicht. Wahrscheinlich ist es das Beste die Öffentlichkeit darauf aufmerksam zu machen, nur leider bin ich mir nicht sicher, ob das dann auch letztlich Erfolg verspricht. Wie viele Menschen halten sich Tiere aus rein egoistischen Gründen? Und wie viele von denen wollen mit der Nase auf ihr Problem gestoßen werden?
Mehr kann man leider nicht machen, aber ich würde dennoch jeden Versuch ausschöpfen.

LG
 
Hallo Leute,

ich hab heute also mal das Vet-Amt benachrichtigt.
Zuerst wussten die gar nicht, was ich von ihnen will.
Nachdem ich es dann ein paar mal erklärt hatte, hatten sie es wohl verstanden.
Mehr als ein "Wir werden das prüfen" habe ich dann aber nicht bekommen und nicht mal das erwarte ich eigentlich.

Ich hab den Nagel schon auf den Kopf getroffen: Was soll denn Qualzucht eigentlich sein?
Und wenn ich es richtig verstanden habe, ist auch nur die Vermehrung gesetzeswidrig, oder?
Ich glaube nicht, dass in der besagten Zoohandlung gezüchtet wird. Ich glaube, die kaufen sie nur ein, um sie dann direkt zu verkaufen.
Ist das denn theoretisch auch verboten?
 
also am ehesten könnte man da mit
TierSchG said:
§ 12
(1) Wirbeltiere, an denen Schäden feststellbar sind, von denen anzunehmen ist, dass sie durch tierschutzwidrige Handlungen verursacht worden sind, dürfen nicht gehalten oder ausgestellt werden, soweit dies durch Rechtsverordnungen nach Absatz 2 Nr. 4 oder 5 bestimmt ist.
(2) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist,

1.
das Verbringen von Tieren oder Erzeugnissen tierischer Herkunft aus einem Staat, der nicht der Europäischen Union angehört, in das Inland (Einfuhr) von der Einhaltung von Mindestanforderungen hinsichtlich der Tierhaltung oder des Tötens von Tieren und von einer entsprechenden Bescheinigung abhängig zu machen sowie deren Inhalt, Form, Ausstellung und Aufbewahrung zu regeln,
2.
die Einfuhr bestimmter Tiere von einer Genehmigung abhängig zu machen,
3.
das Verbringen bestimmter Tiere aus dem Inland in einen anderen Staat zu verbieten,
4.
das Verbringen von Wirbeltieren in das Inland oder das Halten, insbesondere das Ausstellen von Wirbeltieren im Inland zu verbieten, wenn an den Tieren zum Erreichen bestimmter Rassemerkmale tierschutzwidrige Handlungen vorgenommen worden sind oder die Tiere erblich bedingte körperliche Defekte, Verhaltensstörungen oder Aggressionssteigerungen im Sinne des § 11b Abs. 1 oder 2 Buchstabe a aufweisen oder soweit ein Tatbestand nach § 11b Abs. 2 Buchstabe b oder c erfüllt ist,
5.
das Halten von Wirbeltieren, an denen Schäden feststellbar sind, von denen anzunehmen ist, dass sie den Tieren durch tierschutzwidrige Handlungen zugefügt worden sind, zu verbieten, wenn das Weiterleben der Tiere nur unter Leiden möglich ist,

6.
vorzuschreiben, dass Tiere oder Erzeugnisse tierischer Herkunft nur über bestimmte Zollstellen mit zugeordneten Überwachungsstellen eingeführt oder ausgeführt werden dürfen, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen im Bundesanzeiger bekannt gemacht hat; das Bundesministerium der Finanzen kann die Erteilung des Einvernehmens auf Mittelbehörden seines Geschäftsbereichs übertragen.

Eine Rechtsverordnung nach Satz 1 Nr. 1 bis 5 kann nicht erlassen werden, soweit Unionsrecht oder völkerrechtliche Verpflichtungen entgegenstehen.
argumentieren.

Ich gehe mal davon aus, dass Qualzuchten als tierschutzwidrige Handlungen ausgelegt werden können.
Das im Glaskasten bereit halten erfüllt dann sowohl Haltung als auch gleich noch Ausstellung.
 
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