Ich brauche dringend Hilfe!

wenn sie den mietvertrag schon unterzeichnet hat ist das doch wurscht.
und zudem ist man nicht verpflichtet, die tiere anzugeben.
 
nein, man muss sie nicht angeben - aber wenn man danach gefragt wird und nicht wahrheitsgemäß antwortet, kommt der Mietvertrag unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zustande, und kann deswegen fristlos gekündigt werden.

Zu den 'Kleintieren' sei auch noch erwähnt, dass sie nur in 'üblichen Mengen' erlaubt sind (bzw. nicht verboten werden können) - eine Katze kann man als Vermieter nicht verbieten, aber 100 Katzen sehr wohl. Wo genau die Grenzen liegen, ist leider individuelle Ermessenssache.
 
nein, man muss sie nicht angeben - aber wenn man danach gefragt wird und nicht wahrheitsgemäß antwortet, kommt der Mietvertrag unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zustande, und kann deswegen fristlos gekündigt werden.

So einfach isses sicher nich...der Mieterbund rät auch, viele Dinge anzugeben, die der Vermieter wissen will, auch wenn sie nachher nicht zutreffen...
Sicher kann der Mietvertrag wegen Vortäuschung falscher Tatsachen gekündigt werden, aber sicher ned wegen Tierhaltung in diesem Maß (= 2 Mäuse)...

Hier nachzulesen unter Punkt IV: Juraforum - Die Selbstauskunft des Mieters – Darf der Vermieter alles fragen?- da gehts zwar nicht explizit um Tiere, aber um Folgen falscher Angaben beim Vermieter- und die sind doch sehr mieterfreundlich.;-)
Auch wenn es da um Einkommen und Beschäftigungsstatus geht- das würde ich persönlich doch zwei Mäusen voranstellen...und da die Haltung von Kleintieren im (so heißt es bei uns) "ortsüblichen Rahmen" nicht verboten werden kann, trifft in diesem Punkt erst recht zu, dass die Wohnung deswegen nicht gekündigt werden kann.
Mal ehrlich- im noch geltenden Mietrecht haben die Mieter in den meisten Punkten Narrenfreiheit, solange sie ihre Miete pünktlich zahlen.
 
Zu den 'Kleintieren' sei auch noch erwähnt, dass sie nur in 'üblichen Mengen' erlaubt sind (bzw. nicht verboten werden können) - eine Katze kann man als Vermieter nicht verbieten, aber 100 Katzen sehr wohl. Wo genau die Grenzen liegen, ist leider individuelle Ermessenssache.

nope, du kannst soviele kleintiere halten wie du willst, solange sie keinen nachbarn belästigen (geruch, geräsuche etc) und sie artgerecht gehalten werden.
und katzen dürfen sehr wohl verboten werden, da sie nicht mehr zu den kleintieren zählen. ich hab mich lange und viel mit dem mietrecht auseinandergesetzt
 
soweit ich weiß, ist die Rechtslage da nicht eindeutig... Katzen können massive Schäden an den Wohnungen hinterlassen... Hunde auch... mein Vater verwaltet einige Häuser in Leipzig,... und nachdem da Hund/Katze wohnung zerlegt haben, ist in diesen Häusern auch Hund-/Katzenhaltungsverbot,...

Beschwerden von Nachbarn gab es natürlich zudem....
 
soweit ich weiß, ist die Rechtslage da nicht eindeutig... Katzen können massive Schäden an den Wohnungen hinterlassen... Hunde auch... mein Vater verwaltet einige Häuser in Leipzig,... und nachdem da Hund/Katze wohnung zerlegt haben, ist in diesen Häusern auch Hund-/Katzenhaltungsverbot,...

Beschwerden von Nachbarn gab es natürlich zudem....

genau, deshalb ist nur die haltung von tieren erlaubt, die allgemein in käfigen, aquarien, terrarien etc (also geschlossenen behältern) gehalten werden (und somit an und für sich keine schäden an der wohnung anrichten)
 
aber selbst die nur in einem gewissen Maße.... zumindest meinte Papa das mal zu mir aus Sorge, dass ich keinen Vermieter finden würde :D
ich lobe mir meine Genossenschaft,...
 
nope, wie gesagt, sie müßen halt artgerecht gehalten werden und dürfen keine belästigung darstellen
 
gut, da bin ich offensichtlich anders informiert... und mein Vater auch, vielleicht sollte ich ihm das mal mitteilen... als Hausverwalter sollte er das ja richtig wissen.... :D
 
also ich hab mich wirklich lange informiert, bei ~50 farbis, 2 schlangen, 4 rennern, 3 ratten und 5 chins ;) und jetzt noch 2 mietzen
 
ja, glaube ich dir ja,... ich kenns halt anders *schulterzuck*
ist doch in Ordnung... ich bin soweit informiert, dass es da unterchiedliche urteile gibt...
 
ja, glaube ich dir ja,... ich kenns halt anders *schulterzuck*
ist doch in Ordnung... ich bin soweit informiert, dass es da unterchiedliche urteile gibt...

das kann gut sein. kann auch von bundesland zu bundesland nochmal anderst sein
 
Gab´s da nicht auch noch eine Klausel, die sogenannte "Ekeltiere" betrifft? Wir hatten hier im Forum doch auch schon Diskussionen darüber, und ich meine, da sei eine entsprechende Klausel genannt worden. Die Haltung von Tieren, vor denen sich (unabhängig von der Größe) viele Menschen ekeln - Mäuse, Ratten, Kakerlaken, Spinnen - kann mWn wegen genau dieses Ekelfaktors untersagt werden.

Wie steht´s damit, weiß das jemand genau? Denn das träfe ja hier bei den beiden fraglichen Mäusen auch zu.
 
Die Ekelgeschichte war mE ein Gerichtsurteil...zu dem es auch ein Gegenurteil gibt, das des AG Bückeburg...auf das berufen sich sämtliche Schlangenhalter mit Begeisterung. :D
Mittlerweile ist man davon ein wenig abgekommen...aber EINDEUTIG ist das Mietrecht definitiv nicht, was die Tierhaltung angeht.
Die Klausel "Nur Ziervögel und Fische" ist aufgehoben, das weiß ich, aber ich meine auch, dass es eine gewisse Einschränkung in der Menge der gehaltenen Kleintiere gibt...eine größere Menge Farbis kann ja durchaus den Nachbarn durch Geruch beeinträchtigen. Wirklich festlegen tun sich da die Gerichte nicht...

Zu den Ziervögeln und Zierfischen gab es folgendes Urteil des BGH:

Pressemitteilung Nr. 171/07 vom 14.11.2007
 
also ich behaupte mal, ich hab ne "Menge" Farbis etc, und auch einige Böcke, aber richen tut man davon nix. Wie gesagt, solange keine Geruchsbelästigung (und durch regelmäßiges saubermachen ja vermeidbar), ist das wurscht.

Und soviel ich weiß, gibt es ein Urteil wegen der "Ekeltiere", dass die Haltung generell nicht verboten werden kann, die die Tiere ja im allgemeinen nicht frei herumlaufen und für die Nachbarn etc nicht zugänglich sind etc

Nürnberg, 17.04.2008 (fair-NEWS) - Ziervogel: ja, Schildkröte: nein?
Eine Mietvertragsklausel, die solche Einschränkungen macht, ist ungültig,
berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.

Kleintierhaltung in der Mietwohnung ist generell erlaubt.
Eine Klausel, die die Erlaubnis zur Tierhaltung auf nur wenige Kleintierarten beschränkt,
ist ungültig, entschied nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de
der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 340/06). Im verhandelten Fall wollte der Vermieter
mit Ausnahme von Ziervögel- und Zierfischhaltung keinerlei Tierhaltung in der Mietwohnung ohne Extra-Erlaubnis dulden
- so schrieb er es in den Mietvertrag. Die Richter kippten diese Klausel, denn Kleintierhaltung sei generell erlaubt,
ganz gleich um welche Art von Kleingetier es sich handele. Voraussetzung:
Von den Tieren dürften keine Störungen und Schäden zu erwarten sein.

Wenn es keine gültige Regelung im Mietvertrag gibt,
kann auch nicht grundsätzlich die Katzenhaltung untersagt werden,
entschieden die Richter. Im verhandelten Fall wollte die Mieterin in der Wohnung zwei Rassekatzen halten.
Der Vermieter verweigerte die Zustimmung.
Die Richter stellten fest, dass die Erlaubnis zur Haltung größerer Tiere
einer umfassenden Einzelfall-Abwägung der Interessen aller Beteiligten bedürfe.
Ob die Mieterin letztlich Katzen halten darf oder nicht muss deshalb die Vorinstanz entscheiden,
an die der BGH den Fall zurückverwiesen hat, berichtet Immowelt.de.

zum thema ratten vllt hier was:
http://mitglied.multimania.de/SteffenFitz/Juristerei.html
 
Last edited:
ich hab jetzt noch mal meine Bekannte gefragt, warum sie denn GENAU die Kleinen nicht mitnehmen kann. Ich glaub, ich hab da was falsch verstanden, oder aber sie hat es mir anders erzählt. Sie zieht mit ihrem Freund zusammen und der hat rießige Angst vor Mäusen. Also hat mich meine Bekannte gefragt, ob ich die kleinen möchte, weil sie weiß, dass sie in guten Händen sind und Tom und Cherry auch noch besuchen kann, wann sie will.
Also lag es nicht an der Wohnung, sondern den Bewohnern.
Soorry... tut mir sehr Leid. *Angst*
 
Hm okay, dann sieht die Lage natürlich wesentlich anders aus.. Ich würde zwar für meinen Partner wohl nicht die Tierchen weggeben, verstehe aber natürlich das Phobieproblem (ich selbst bin Spinnenphobikerin und könnte nie z.B. mit VS in einer Wohnung leben).

Naja, wenn Tom und Jerry es bei dir gut haben, ist es auf jeden Fall besser, sie trennt sich von den Tieren, zu deren Wohl =)
 
Kleintiere fallen unter das Kleintierschutzgestz und dürfen soviele in der Wohnung gehalten werden, bis entweder das Wohnungsinventar (nicht den eigener Besitz sondern der des Vermieters) schaden nimmt, Geruchs- oder Lärmbelästigung anderer Mieter auftreten. Dann darf der Haus/Wohnungsvermieter Maßnahmen ergreifen und dich erst einmal darauf hinweisen, dass die Tiere entweder in der Anzahl verringt werden müssen, sodass keine Belästigung mehr auftritt oder ganz verschwinden. Solltest du dem nicht Folge leisten, kann ein direktes Hausverbot für die Tiere ergriffen werden.
Ab Zwergkaninchen fängt allerdings schon das normale Tierschutzgesetz an, sprich, Meerschweinchen sind noch inbegriffen, ab Hasen zählt es nicht mehr zu Kleintieren und sie können offiziell verboten werden, ohne dass du etwas machen kannst.
Aquarien, Terrarien etc. zählen da allerdings nicht dazu. Ausser es sind Gifttiere, die aber sowieso gemeldet werden müssen, da eine Gefahr für andere Mieter bei einem Ausbruch auftreten könnten. Genauso bei einem Aquarium, das eine bestimmte Größe überschreitet, denn bricht dieses mal, ist nicht nur 1 Wohnung hinüber, sondern auch meist die darunter.

lg
 
Delakai, hast du Dreams letzten post gelesen ? *grübel*

Es geht nicht um die Haltung in Wohnungen, sondern darum daß der Freund eine Mäusephobie hat ;-)
 
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