nein, man muss sie nicht angeben - aber wenn man danach gefragt wird und nicht wahrheitsgemäß antwortet, kommt der Mietvertrag unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zustande, und kann deswegen fristlos gekündigt werden.
Zu den 'Kleintieren' sei auch noch erwähnt, dass sie nur in 'üblichen Mengen' erlaubt sind (bzw. nicht verboten werden können) - eine Katze kann man als Vermieter nicht verbieten, aber 100 Katzen sehr wohl. Wo genau die Grenzen liegen, ist leider individuelle Ermessenssache.
soweit ich weiß, ist die Rechtslage da nicht eindeutig... Katzen können massive Schäden an den Wohnungen hinterlassen... Hunde auch... mein Vater verwaltet einige Häuser in Leipzig,... und nachdem da Hund/Katze wohnung zerlegt haben, ist in diesen Häusern auch Hund-/Katzenhaltungsverbot,...
Beschwerden von Nachbarn gab es natürlich zudem....
ja, glaube ich dir ja,... ich kenns halt anders *schulterzuck*
ist doch in Ordnung... ich bin soweit informiert, dass es da unterchiedliche urteile gibt...
Off Topic:
und da steht auch noch was dazu:Rattenhaltung, so wird's gemacht |