stitch
Wusel-Experte*in
- Messages
- 430
- Reaction score
- 0
Hallo,
bei uns in der Nachbarschaft streunt seit einiger Zeit ein ziemlich verwahrloster Kater herum. Er ist stark abgemagert, sitzt voller Zecken und hat offensichtlich Ohrmilben.
Natürlich konnten wir nicht anders als dem armen Kerl etwas Futter hinzustellen und er hat sich schon ganzschön in unsere Herzen geschlichen. Da er extrem scheu ist (er lässt wenn kein Futter im Spiel ist niemanden näher als auf zwei Meter an sich heran), ist ein Tierarztbesuch ohne Fangen mit ner Falle wohl nicht möglich. Da er trotz allem recht fit wirkt, wollen wir ihm das dann erst antuen, wenn er auch gleich kastriert werden könnte.
Weiß jemand von euch, wie das rechtlich genau aussieht, wenn wir den Kerl behalten wollen und kastrieren lassen würden?
Dass wir das nicht einfach so machen dürfen, ohne zu klären ob er jemandem gehört ist klar, aber wie genau muss man da vorgehen?
Tierheim kontaktieren ist klar, Zettel ausgehängt haben wir auch schon und so in der Nachbarschaft rumgehört und auch im Internet einige Seiten durchstöbert, auf denen es Anzeigen über vermisste Tiere gibt.
Wegen konkretem rechtlichen konnte ich im Netz aber nichts finden, da kam ich nur auf Seiten zum Recht in der Schweiz.
Die TÄ hat nur gesagt, dass es ganz so klingt als würde er niemandem gehören, wir aber Probleme bekommen könnten, falls dann doch noch ein Besitzer auftaucht.
Unser Plan wäre jetzt erstmal noch zwei Wochen abzuwarten, ob sich jemand meldet und in der Zeit zu schauen, dass er möglichst viel auf die Rippen bekommt, damit er die Narkose gut übersteht.
LG
stitch
bei uns in der Nachbarschaft streunt seit einiger Zeit ein ziemlich verwahrloster Kater herum. Er ist stark abgemagert, sitzt voller Zecken und hat offensichtlich Ohrmilben.
Natürlich konnten wir nicht anders als dem armen Kerl etwas Futter hinzustellen und er hat sich schon ganzschön in unsere Herzen geschlichen. Da er extrem scheu ist (er lässt wenn kein Futter im Spiel ist niemanden näher als auf zwei Meter an sich heran), ist ein Tierarztbesuch ohne Fangen mit ner Falle wohl nicht möglich. Da er trotz allem recht fit wirkt, wollen wir ihm das dann erst antuen, wenn er auch gleich kastriert werden könnte.
Weiß jemand von euch, wie das rechtlich genau aussieht, wenn wir den Kerl behalten wollen und kastrieren lassen würden?
Dass wir das nicht einfach so machen dürfen, ohne zu klären ob er jemandem gehört ist klar, aber wie genau muss man da vorgehen?
Tierheim kontaktieren ist klar, Zettel ausgehängt haben wir auch schon und so in der Nachbarschaft rumgehört und auch im Internet einige Seiten durchstöbert, auf denen es Anzeigen über vermisste Tiere gibt.
Wegen konkretem rechtlichen konnte ich im Netz aber nichts finden, da kam ich nur auf Seiten zum Recht in der Schweiz.
Die TÄ hat nur gesagt, dass es ganz so klingt als würde er niemandem gehören, wir aber Probleme bekommen könnten, falls dann doch noch ein Besitzer auftaucht.
Unser Plan wäre jetzt erstmal noch zwei Wochen abzuwarten, ob sich jemand meldet und in der Zeit zu schauen, dass er möglichst viel auf die Rippen bekommt, damit er die Narkose gut übersteht.
LG
stitch