Kater zugelaufen

stitch

Wusel-Experte*in
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Hallo,
bei uns in der Nachbarschaft streunt seit einiger Zeit ein ziemlich verwahrloster Kater herum. Er ist stark abgemagert, sitzt voller Zecken und hat offensichtlich Ohrmilben.
Natürlich konnten wir nicht anders als dem armen Kerl etwas Futter hinzustellen und er hat sich schon ganzschön in unsere Herzen geschlichen. Da er extrem scheu ist (er lässt wenn kein Futter im Spiel ist niemanden näher als auf zwei Meter an sich heran), ist ein Tierarztbesuch ohne Fangen mit ner Falle wohl nicht möglich. Da er trotz allem recht fit wirkt, wollen wir ihm das dann erst antuen, wenn er auch gleich kastriert werden könnte.
Weiß jemand von euch, wie das rechtlich genau aussieht, wenn wir den Kerl behalten wollen und kastrieren lassen würden?
Dass wir das nicht einfach so machen dürfen, ohne zu klären ob er jemandem gehört ist klar, aber wie genau muss man da vorgehen?
Tierheim kontaktieren ist klar, Zettel ausgehängt haben wir auch schon und so in der Nachbarschaft rumgehört und auch im Internet einige Seiten durchstöbert, auf denen es Anzeigen über vermisste Tiere gibt.
Wegen konkretem rechtlichen konnte ich im Netz aber nichts finden, da kam ich nur auf Seiten zum Recht in der Schweiz.
Die TÄ hat nur gesagt, dass es ganz so klingt als würde er niemandem gehören, wir aber Probleme bekommen könnten, falls dann doch noch ein Besitzer auftaucht.

Unser Plan wäre jetzt erstmal noch zwei Wochen abzuwarten, ob sich jemand meldet und in der Zeit zu schauen, dass er möglichst viel auf die Rippen bekommt, damit er die Narkose gut übersteht.

LG
stitch
 
Hmmm, schwierig zu sagen... ich würde vielleicht doch versuchen, ihn irgendwie zu fangen, solche Fallen kann man sich ausleihen. Der TA könnte dann zumindest gucken, ob er gechipt ist (wovon ich dann jedoch nicht ausgehe).

Fremde Katzen füttern, kann immer riskant sein: Hab neulich erst wieder einen Artikel gelesen, wo eine Katze ne Futterallergie hatte, von den Nachbarn unwissentlich gefüttert wurde und daran gestorben ist... Ist vermutlich die Ausnahmen, aber schon schwer zu sagen...

Frag doch mal im Tierheim nach. Angenommen, ihr würdet ihn einfangen und hinbringen. Wie lange würden die dann warten, dass sich der Besitzer melden, bevor sie ihn wieder vermitteln?
 
Hallo Beere,
gucken lassen ob er gechipt ist, würden wir wenn wir ihn zum TA bringen auf alle Fälle machen. Nur wollen wir ihn nicht extra dafür einfangen, sondern dass dann in eins machen lassen, damit er nicht mehrfach gefangen werden muss. Ist ja auch die Frage, ob er überhaupt noch ein zweites Mal in die Falle tapsen würde. Zumindest unsere beiden würden das glaub ich nicht machen.

An so ne Geschichten mit Futterallergie, haben wir garnicht gedacht, als wir angefangen haben ihn zu füttern. Er scheints aber zum Glück gut zu vertragen. Er steht jetzt schon mindestens einmal täglich auf der Terasse und maunzt, damit er seine Portion Futter bekommt und sieht nicht mehr ganz so schrecklich dürr aus.

Im Tierheim hier bei uns vermitteln se Katzen, mit der Bemerkung im Vertrag, dass man sie bis zu nem halben Jahr nach Aufnahme im Tierheim evtl. noch an den ursprünglichen Besitzer zurück geben muss. Hatte ich garnicht mehr dran gedacht.
Aber kastriert werden die im Tierheim ja auch direkt. Uns gahts ja hauptsächlich erstmal darum, dass uns keiner was vonwegen Sachbeschädigung oder sowas kann.

LG stitch
 
Hat er eine Tätowierung? Das ist ja die Alternative vom Chip. (evtl mit Fernglas schaun).
Bei Tasso würd ich fragen, da werden die meisten Tiere gemeldet.
 
Tätowiert ist er nicht, so nah können wir denn doch schon ran wenns Futter gibt.
Tasso ist nochmal ne gute Idee, da guck ich gleich mal.
 
Hi du

Ansonsten ruf doch mal bei Tasso an oder schick ne Mail, schilder den Fall und frag die mal, die sollten solche Fälle kennen und sich auch rechtlich auskennen..

Grüssels

BinE
 
Hallo,
da ich heute mit den Mäuschen zum TA musste und mein Nager-TA (mit den Katzen sind wir bei ner anderen TÄ, weil näher dran, die hat aber leider keine Ahnung von Mäusen) auch der Tierheim-Tierarzt hier in der Stadt ist und sowas dann ja auch wissen müsste, habe ich dem den Fall mal geschildert.
Der meint da das Tier offensichtlich nicht vermisst wird und sich in relativ schlechtem Zustand befindet, könnte uns da keiner was, wenn wir den behandeln und kastrieren lassen. Wenn sich dann dochnoch ein Besitzer fände, müssten wir den Kater im Zweifelsfall wieder rausgeben und würden schlimmstenfalls auf den Kosten sitzen bleiben.

Ich überleg noch, ob ich bei Tasso auch nochmal nachfrage, aber im Prinzip ist die Sache für mich damit klar.
Sollte da noch irgendwann wer auftauchen, der meint dass das sein Kater ist, soll der mir aber erstmal erklären, wie es sein kann, dass der arme Kerl in diesen Zustand kam.
Konnte mir den kleinen Mann als er heute am Futtern war, ganz gut von nahem ansehen. Um die Ohren hat er sich total wund gekratzt und diverse kleine kahle Stellen hat er überall. Zecken hab ich auch gleich mehrere gesehen.
Und er war heut gaaaanz mutig, hat an meiner Hand geschnuppert und meinen Zeigefinger dabei ganz leicht mit der Nase angestuppst *Herz*
 
Hallo,
ich habs heute mal geschafft ein paar Fotos vom Kater zu machen, als er zum Fressen da war.
Auf dem ersten Bild sieht er verhältnismäßig gut aus, auf dem zweiten sieht man wie struppig er eigentlich aussieht und auf den letzten beiden kann man erahnen, wie er sich um die Ohren zerkratzt hat.

Was meint ihr? Weiterhin warten, ob sich ein Besitzer findet oder zusehen, dass er sobald wie möglich zum TA kommt?

LG
stitch
 

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Hallo,
Was meint ihr? Weiterhin warten, ob sich ein Besitzer findet oder zusehen, dass er sobald wie möglich zum TA kommt?
LG
stitch
Also ich würde zusehen, das er so bald als möglich zum TA kommt. Sollte sich dann doch noch ein Besitzer finden, dann muss man sich halt irgendwie über die Kosten einig werden.
Bitte auch unbedingt ans Entwurmen denken (Bandwurm ectr.pp.), auf dem 2.Foto sieht der Bauch ein wenig gebläht aus.
 
Ich versuch mal die Rechtslage darzulegen (bin Jura-Studentin :D; aber alle Angaben ohne Gewähr!)

Erstmal stellt der Kater eine Fundsache dar. Hier ist zuerst § 965 BGB zu beachten:
§ 965 Anzeigepflicht des Finders
(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittelung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.

Hast du ja schon gemacht.

Desweiteren ist § 970 BGB interessant:
§ 970 Ersatz von Aufwendungen
Macht der Finder zum Zwecke der Verwahrung oder Erhaltung der Sache oder zum Zwecke der Ermittelung eines Empfangsberechtigten Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so kann er von dem Empfangsberechtigten Ersatz verlangen.

Du könntest somit auf jeden Fall Futterkosten und Tierarztkosten erstattet verlangen; wie es mit Kastrationskosten aussieht, weiß ich aber nicht sicher. Ich denke aber schon, dass Kastrationskosten auch dem "Erhalt der Sache" dienen, da kastrierte Kater ja doch eine sehr viel bessere Lebensprognose haben als unkastrierte.

Weiter gehts mit
§ 972 Zurückbehaltungsrecht des Finders
Dieser § bestimmt, dass du den Kater nicht eher zurück geben musst, als sein Eigentümer dir die entstandenen Kosten erstattet hat. Weigert er sich, diese zu zahlen, bleibst du Besitzer des Katers und musst ihn nicht zurück geben.

Und zu guter letzt:
§ 973 Eigentumserwerb des Finders
Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.

Ich fasse mal zusammen:
Möglichkeit 1: es meldet sich kein Eigentümer des Katers -> du wirst nach 6 Monaten neuer Eigentümer des Katers, sollte jetzt noch der alte Eigentümer des Katers auftauchen, hat er keinerlei Rechte mehr an diesem.

Möglichkeit 2: du lässt den Kater kastrieren und der alte Eigentümer taucht auf und will ihn zurück -> du müsstest den Kater zurückgeben, kannst aber im Gegenzug Ersatz der bisherigen Kosten verlangen. Wenn der alte Eigentümer die nicht zahlen will, musst du den Kater auch nicht zurückgeben.

Sollte der alte Eigentümer wegen der Kastration Schadensersatz verlangen wollen, müsste er erst konkret darlegen, dass er überhaupt einen Schaden erlitten hat. Dies wird ihm nur schwer gelingen; ein kastrierter Kater ist ja regelmäßig mehr wert als ein unkastrierter. Ausnahme wäre vielleicht, wenn der alte Eigentümer den Kater als Zuchttier benutzen wollte; dies ist aber kaum vorstellbar, da er ihn ja sonst kaum so hätte verwahrlosen lassen.

Zivilrechtlich gesehen kann dir also eigentlich nichts passieren.

Kommen wir zum Strafrecht:

Theoretisch könnte die Kastration eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB darstellen:
"Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Erstmal müsste die Sache fremd sein; das ist sie, wenn sie nicht dein Eigentum ist und auch nicht herrenlos ist. Herrenlos ist eine Sache z.B. wenn der ursprüngliche Eigentümer das Eigentum an der Sache aufgegeben hat (ihm die Sache also egal geworden ist und er sie einfach sich selbst überlassen hat)
Vorliegend ist sehr wahrscheinlich, dass der Kater herrenlos ist.
Aber selbst wenn er es nicht ist, kämest du (für den sehr unwahrscheinlichen Fall, dass sich der alte Eigentümer meldet und dann tatsächlich Strafanzeige erstattet) so um eine Strafe herum, wenn du angibst, dass du davon ausgegangen bist, dass der Kater herrenlos ist. Damit fehlt dir nämlich der Vorsatz und ohne Vorsatz keine Straftat. Ganz einfach ;-) (es gibt ein paar Delikte, die man auch fahrlässig begehen kann, aber Sachbeschädigung zählt nicht dazu).

Also: Strafrechtlich kann dir auch nichts passieren

Endergebnis:
Was meint ihr? Weiterhin warten, ob sich ein Besitzer findet oder zusehen, dass er sobald wie möglich zum TA kommt?

Ich würde mit dem Kater zügig einen TA aufsuchen.

lg und alles Gute für das Käterchen!
 
Hallo nochmal und lieben Dank für die Antworten, besonders an Dich Merlchen für die ganzen konkreten Paragraphen. Das klingt doch eigentlich mal richtig gut.
Dann werde ich nach dem Wochenende nochmal mit meiner TÄ telefonieren und zusehen, dass wir ne Falle bekommen. Evtl können wir ihn sogar mit Futter in eine Transportbox locken, der wird von Tag zu Tag deutlich mutiger. Müssen wir mal ausprobieren.

Komplettes Programm gegen Parasiten aller Art steht schon ganz oben auf unserer Liste. Müssen wir nur mal schauen, wie das alles klappt. Alles auf einmal dürfte wohl ein bisschen sehr viel Chemie sein.

LG stitch
 
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