Original von Avinja
Habe gerade ein furchtbar aussehendes Mäuseböckchen bekommen (na mehr oder weniger...), ziemlich groß, ein verklebtes Auge, mager (man sieht jeden einzelnen Wirbel), eingefallene Flanken, dazu ein kugelrunder Bauch. Könnte das ein Tumor sein?
In Anbetracht massiver Verdauungsprobleme würde ich eher hier den Zusammenhang sehen, aber natürlich ist auch etwas anderes denkbar, Ferndiagnosen sind nicht möglich...
Darmverschluß ist zB sehr schmezhaft und tödlich.
Original von Avinja
Da ich aber keine Verkrüppeltenbabys (oder überhaupt welche!) riskieren wollte hat er ein weiteres, halbwegs gesundes (ist zerbissen) Böckchen zur Gesellschaft. Wird der den kranken jagen? Oder kann es sein dass er ihn akzeptiert (da er ja kein vollständig entwickeltes Böckchen zu sein scheint)?... Die beiden müssen zudem noch in einem recht großen Käfig hausen...
;-(
Ich persönlich würde nicht zwei Böcke vergesellschaften. Wahrscheinlich werden sie sich fetzen, den beiden, die ja schon geschwächt sind, wirst du damit keinen Gefallen tun. Allenfalls 4 Wochen alte babyböcke werden manchmal vom vater akzeptiert (aber keinesfalls immer, manchmal werden auch Babyböcke ernsthaft gebissen und müssen wieder4 von erwachsenen Böcken getrennt werden).
Insgesamt sehe ich bei vergesellschaftungsversuchen erwachsener Böcke sehr schlechte Chancen. Weil ich den Tieren den Stress und die gesundheitlichen Folgen der Wunden nicht antun will, vergesellschafte ich keine Böcke miteinander.
In einem großen Käfig erhöht sich zudem die Gefahr, daß sie sich streiten. Bei Böckchen kann es tödlich endende Beißereien geben (einer verblutet). Da die ernsten Beißereien lautlos sind (keiner quietscht), hört man es eher nicht und bemerkt es zu spät.
Zwei kranke Tiere sollte man sowieso nicht vergesellschaften, sondern erst mal gesund pflegen. ;-(
Der zerbissene Bock kann zB durchaus in ein paar tagen an Sepsis sterben --- bei zerbissenen Böcken keinesfalls selten. Er sollte daher mit AB behandelt werden. ;-(
Ob der andere eine Überlebenschance hat, muß der TA entscheiden.