die üblichen Schutzgebühren liegen für Weibchen um die 5 €, für Kastraten meist um die 15 € - aber kann natürlich auch abweichen.
Wie bindend so ein Vertrag ist, ist umstritten, da ein Vertrag eine beidseitige Übereinkunft ist, der Schutzvertrag aber idR. sehr einseitig ist, und der Schutzvertrag in den meisten Fällen juristisch eher als Kaufvertrag gewertet werden dürfte, womit sämtliche Auflagen an den neuen Besitzer nichtig wären. Das Eigentumsvorbehalt und somit die Auflagen würde mit einem Kauf abgetreten.
Da wäre es eher möglich, den Schutzvertrag in eine art 'Lizensierung der "Nutzung"' hin zu stricken. Irgend welche großartigen Befugnisse dürften sich aber auch damit nicht durchsetzen lassen.
Du kannst zwar in einen Vertrag rein schreiben, dass jederzeit unangekündigt Platzkontrollen durchgeführt werden dürfen, aber daraus leitet sich z.B. kein durchsetzbares Recht auf die Verpflichtung, hereingelassen zu werden, da der Schutz der eigenen Wohnung nach dem Grundgesetz das weitaus höhere Rechtsgut hat, das dadurch nicht ausgehebelt werden kann.
Ein sehr komplexes Thema, zu dem mir auch keinerlei Präzedenzfälle o.Ä. bekannt sind.
Einen Schutzvertrag kannst du IMHO abschließen, aber zur Haltung der Tiere brauchst du ggf. die Erlaubnis deiner Eltern. Zur Sicherheit würde ich die aber auf jeden Fall so oder so mal drüber schauen lassen.