Diskussionsthread zum Thread 'Sagt mir bitte einmal was das ist'

Das heißt aber nicht, dass es sich hierbei um ein empfehlenswertes Vorgehen handelt. In die Richtung, in der sich die Diskussion gerade entwickelt, ist es für mich nicht mehr fern im Vermittlungsbereich Ratschläge zu erteilen ála: "Du bekommst deine unkastrierten/schnupfenden (was auch immer) Böcke nicht vermittelt? Ich kenne da einen Schlangenhalter". Das ist die Mausebande einfach nicht und ich hoffe inständig, dass das auch so bleiben wird.

Um Himmels willen, nein! Ich würde ja auch nie jemandem konkret empfehlen so zu handeln, auf garkeinen Fall!

Ich will auch ncoh einmal klarstellen, dass es für mich zwar so gesehen "ok" war das zu tun, aber ich wenn möglich auch lieber einen anderen Weg gegangen wäre.
Bei jeder Maus aus dem Tierschutz hätte ich ja auch im Zweifelsfall die Möglcihkeit gehabt zu sagen "sorry, aber das klappt so nicht und ich habe gerade nciht die Zeit und Energie mich drum zu kümmern, nimm die Maus bitte zurück und vermittel die anderweitig". Das wäre wohl in 99% der Fälle gegangen und dann hätte ich das natürlich so gemacht.
Hier wollte cih die Maus auch zurück geben. Das hätte aber in dem Falle auch geheißen, dass sie als Futtermaus weitergegeben wird. Da die Züchterin relativ weit weg wohnt, haben wir uns im Sinne des Tiers geeinigt, dass ich sie hier in der Nähe abgebe, damit die Maus wenigstens nicht noch ewig rumfahren muss und hin und her gereicht wird.

Außerdem will ich auch noch klarstellen: Ich würde auf garkeinen Fall eine meiner Mäuse... die ich über Monate kennengelernt habe, die nach Charakter/Eigenheiten ausgewählte Namen haben, die Käfigeinrichtung nach ihren Vorlieben bekommen... verfüttern, weil sie krank sind. (Dürfte ich ja auch in dem Falle garnciht, weil ich für diese alle auch einen Schutzvertrag unterschrieben habe, der das ausschliesst.... )
Das ist halt etwas (für mich) völlig anderes.
 
hierzu kurz:
Die Maus guckt uns an, deswegen Leiden viele beim Gedanken das Mäuschen zu verfüttern. Aber der Mehlwurm ist für uns nie mehr als Futter und wir haben keine Probleme damit einen lebenden (!) Mehlwurm zu verfüttern und gucken zu wie das Mäuschen genüsslich dem Mehlwurm den Kopf abknabbert.

es gibt sehr viele User, die verfüttern nur tote Mehlwürmer.
Ich persönlich mache da auch wenig Unterschied zwischen Mehlwurm und Maus.

Ich könnte keiner Maus einen Wurm lebendig vor die Nase halten. Und zugucken, wie der dann verspeist wird, könnte ich gleich zweimal nicht.

Und dann gibt es noch die User (teilweise nicht mehr aktiv), die haben sich hingebungsvoll um die Mehlwurmzucht - ergo mit der Mehlkäferhaltung - beschäftigt.
Vindoatus hatte damals sogar ein Tagebuch geführt von Mehlkäfer Heinz.

http://mausebande.com/forum/farbmaeuse/gesundheit-fm/ernaehrung-fm/13348-leben-heinz-mehlkaefer.html

Der grundsätzliche Gedanke, der im verlinkten Thread bemerkbar ist: Jedes Lebewesen ist wertvoll und ein Wunder. Man sollte jedes Lebewesen schätzen und entsprechend behandeln.

Egal, ob nun Maus, Ente, Zebra oder Mehlkäfer.
 
Gut, ich bin halt auch, obwohl ich bewusst wenig Fleisch esse, kein Vegetarier. Das ist nun wirklcih eine Grundsatzdiskussion, ob man überhaupt Tiere verfüttert.

Ich denke wir können unumstritten festhalten, dass ein Verfüttern von Tierschutztieren absolut indiskutabel ist. Das wäre ja am Sinn der Sache vorbei.

Hier handelte es sich nicht um ein Tierschutztier. Wie jemand mit einem Tier aus Privathand umgeht, ist denke ich dann dem Wissen und Gewissen des Halters überlassen. Dennoch sollte so ein Handeln hier nicht "propagiert" werden, da es ein tierschutzorientiertes Forum ist. Ich persönlich finde es aber widerum in Ordnung, das zu thematisieren oder zumindest zu äußern, da es jedem selbst überlassen ist.

Ich verstehe halt beide Seiten. Ich finde das Züchten von Tieren (bei Mäusen halt auch alles was dazu gehört) völlig in Ordnung und legitim, bin aber auch ein Freund des Tierschutzes. Die Sache mit dem Verfüttern ist jetzt ein ganz spezielles Thema, aber grundsätzlich sind Zucht und Tierschutz ja auch keine absoluten Gegensätze.
Ich habe mir dieses Tier (bewusst) vom Züchter geholt und mir auch etliche Tiere (bewusst) aus dem Tierschutz geholt um ihnen ein schönes Zuhause zu bieten, habe auch selbst Tiere als Pflegetiere gehabt und weitervermittelt.

Ich habe in diesem Falle den Vertrag des Züchters respektiert und werde auch jederzeit genauso den Vertrag für ein Tierschutztier respektieren.
Ich will mich hier nicht "rausreden". Wäre es für mich moralisch absolut unvertretbar eine Maus zu verfüttern, hätte ich das nicht getan, klar.
 
Ich denke wir können unumstritten festhalten, dass ein Verfüttern von Tierschutztieren absolut indiskutabel ist. Das wäre ja am Sinn der Sache vorbei.

Hier handelte es sich nicht um ein Tierschutztier. Wie jemand mit einem Tier aus Privathand umgeht, ist denke ich dann dem Wissen und Gewissen des Halters überlassen. ... Ich habe in diesem Falle den Vertrag des Züchters respektiert und werde auch jederzeit genauso den Vertrag für ein Tierschutztier respektieren.

Also jetzt bin ich irgendwie platt und weitgehend verwirrt:

Eine Tierschutztiermaus darf auf keinen Fall verfüttert werden, eine Nichttierschutztiermaus aber schon?

Was ist eine Nichttierschutztiermaus?
 
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(wollte mich eigentlich raushalten, aber die letzten Beiträge bringen mich dann doch noch dazu was dazu zu sagen)

Ich finde den Vertrag äußerst fragwürdig: Du darfst das Tier nicht weitergeben, damit es eine Chance zu leben hat, aber verfüttern darfst Du es? Ich halte sowas - auch wenn es gängige Praxis sein mag - für seeeehr fragwürdig. Fufus Beitrag unterschreibe ich. DAS TIER macht für sein Leben keinen Unterschied ob es ein Tierschutzlabel hat oder nicht. Es will verdammt noch mal Leben!
 
Ich wollte mich eigentlich nicht einmischen, aber ein Sache will ich dann doch nicht so stehen lassen, weil ich das sehr grenzwertig finde.

Und ich würde gerne den Vertrag sehen, der sagt ein eigentliches Liebhabertier darf zur Verfütterung weggegeben werden, aber nicht zur Vermittlung. Und selbst wenn: was hat dich davon abgehalten so zu tun, als währe der arme Kerl verfüttert worden? Es gibt immer einen Weg, wenn man wirklich will.

Durch den Schutzvertrag war Moth an bestimmte Handlungsweisungen gebunden. Ein Vertragsbruch, wie er hier angedeutet wird, wäre keinesfalls ein möglicher Weg gewesen. Ungeachtet der "Lösung" von Moth, egal ob man diesen nun negativ oder positiv entgegensteht, sollte man doch die Realität nicht außer Acht lassen. Ungeachtet anderer Möglichkeiten, ist diese auf jedenfall keine gewesen.
 
es gibt sehr viele User, die verfüttern nur tote Mehlwürmer.

Das macht es aber auch nicht besser. In kochendem Wasser gegart zu werden oder im Ofen getrocknet zu werden (keine Ahnung, wie getrocknete Mehlwürmern hergestellt werden - auf jeden Fall aber wird der Wurm dafür getötet), stelle ich mir jetzt auch nicht wirklich angenehm vor. Ich habe meinen Mäusen den Wurm immer mit dem Kopf zuerst gereicht, sodass dieser sofort abgebissen wurde und damit müsste der Wurm eigentlich auch tot sein, wenngleich er häufig noch weiter zappelt.

Durch den Schutzvertrag war Moth an bestimmte Handlungsweisungen gebunden.

Das sicherlich. Ich kann mir aber vorstellen, dass die Züchterin auch zugestimmt hätte, wenn es für die Maus eine kleine Kastratengruppe als Gesellschaft gegeben hätte. Es ging ihr ja sicherlich nur um Vermehrung bzw. das Risiko der Bockhaltung, was damit umgangen worden wäre. Einfach nur aus Prinzip, ich denke nicht, dass das ihr Ziel war. Im Grunde genommen war ihr Fehler schon, einen unkastrierten Bock überhaupt abzugeben. Es kommt immer mal wieder vor, dass Böcke nicht oder z. B. nur halb kastriert werden, damit hätte sie rechnen müssen (insbesondere wenn es sich um einen Mickerling handelt, dessen Geschlecht noch nichtmals eindeutig bestimmt werden konnte. Damit hatten anscheinend so viele Mauskenner Probleme wie Moth berichtet hat, sie nicht? Schon merkwürdig.). Daher liegt meiner Meinung nach der Fehler in der Vermittlung eines unkastrierten Bockes und nicht am Vertrag.
 
Ich habe das nur nochmal betont, da ich den Eindruck hatte, dass man hier der Meinung ist, dass ich auch jedes andere meiner Tiere verfüttern würde, wenn es mal niest.

Und ja, ich finde da besteht ein Unterschied. Ein Tierschutztier ist in dem Fall einfach ein Tier, dass einmal in den "Tierschutzkreislauf" gelangt ist und dadurch unter Schutz eines Schutzvertrages steht. Wohingegen eine Maus aus Privathand halt einfach auch als Futtermaus gehandelt werden kann, was sich für den Tierschutz ausschließt... geht da jetzt in meinem Kopf was quer, oder habe ich mich doof ausgedrückt?
 
Ich verstehe was Du sagen willst, aber diesr Unterschied ist meiner ganz persönlichen Meinung sinnfrei. Aus Sicht der Maus sowieso.

Wenn Du aber einen Schutzvertrag hattest dann wäre das nach Deiner eigenen Definition ein Tiershutztier gewesen.

Und nochmal. Diese Klausel im Schutzvertrag, ganz unabhängig von diesem Fall, was soll der Müll? Wir haben ja gesehen wozu das führen kann. Kann so was rechtens sein?
 
Und ja, ich finde da besteht ein Unterschied. Ein Tierschutztier ist in dem Fall einfach ein Tier, dass einmal in den "Tierschutzkreislauf" gelangt ist und dadurch unter Schutz eines Schutzvertrages steht. Wohingegen eine Maus aus Privathand halt einfach auch als Futtermaus gehandelt werden kann, was sich für den Tierschutz ausschließt... geht da jetzt in meinem Kopf was quer, oder habe ich mich doof ausgedrückt?

Du hast Dich ganz klar und eindeutig ausgedrückt. So wie Du das sagst, ist es eine Frage des jeweiligen Vertrages, ob eine Maus eine Tierschutzmaus ist oder eine Maus, deren weitere Verwendung durch einen Kaufvertrag eingeschränkt ist. Du drückst ganz klar aus, daß Du Dich an die jeweiligen Vertragsbedingungen gebunden fühlst.

Es geht demnach nicht um die jeweilige Maus, sondern um die Art des Vertragsabschlusses. Die Absurdität dieser Aussage entsteht im Gehirn des Betrachters, nicht in Deinem.
 
Last edited:
So wie ich das verstanden habe stand im Vertrag, dass das Tier ohne Zustimmung des Züchters nicht weitervermittelt werden darf. Dies steht genauso auch in jedem Vertrag von Tierheimen und ist vollkommen legitim.
 
Bei einem Tierheim steht der Tierschutz klar im Vordergrund. Bei einem Züchter nicht. Was hat das den Züchter also zu interessieren? Meiner Meinung nach ist das schon allein deswegen verwerflich, weil es immer Situationen geben kann, in dem die Maus nicht mehr gehalten werden kann. Nehmen wir nur den Klassiker: Mäusehaltung wird aufgegeben. Was dann? Das Tierheim nimmt die Maus/die Mäuse u.U. wieder, den Züchter geht das nichts an.
 
Der Züchter hätte es von mir auch gar nicht erfahren. Wenn der nicht weiß, welches Geschlecht seine Tieren haben, soll der mir erst mal was beweisen!
 
So wie ich das verstanden habe stand im Vertrag, dass das Tier ohne Zustimmung des Züchters nicht weitervermittelt werden darf. Dies steht genauso auch in jedem Vertrag von Tierheimen und ist vollkommen legitim.

Vermutlich ist das nach Recht und Gesetz korrekt. (Leider fehlt jaw, der dazu bestimmt noch eine kompetente Aussage machen könnte. Möglicherweise könnte auf dem Hintergrund des Tierschutzgesetzes, das besagt, daß keinem Wirbeltier ohne vernünftigen Grund (?) Schmerzen zugefügt werden darf, inzwischen die Rechtmäßigkeit eines solchen Vertragsabschlusses in Frage gestellt werden). Das beantwortet aber nicht die Frage, ob alles was rein rechtlich gesehen nicht beanstandet werden kann, auch Recht im Sinne von "richtig" oder "gerecht" ist.
 
Letztlich müssten solche Klauseln im Zuge eines Gerichtsverfahrens geprüft und im Einzelfall entschieden werden, wenn der Züchter das will kann er also vor Gericht gehen. Vielleicht würde das ganze auch wegen Geringfügigkeit eingestellt, wäre sicher spannend.
 
Steht nicht in so ziemlich jedem Schutzvertrag, dass das Tier nicht ohne Zustimmung des Vermittlers/vorherigen Halters weiter gegeben werden darf? *grübel*

Wenn ich meine Mäuse - aus welchen Gründen auch immer - weiter vermitteln wollen würde, dann müsste ich den vorherigen Besitzer/Pflegestelle fragen, ob das okay ist.
Und Moth musste eben die Züchterin fragen. Und diese war gegen eine Weitervermittlung.
Wenn man so einen Vertrag unterschreibt, dann gilt der auch. Sonst könnte man ja gleich auf Vertrauensbasis Tiere hin und her tauschen.
 
Nicht alles was in Verträgen steht, gilt auch.
Off Topic:
das hat mir meine Autoversicherung heute auch klargemacht
Nur muss das meist wirklich erst gerichtlich ausgefochten werden.

Meine Frage bleibt aber: Was geht es (im Gegensatz zum Tierheim) den Züchter an?
 
Vermute mal, dass der Züchter u.a. 'seine Zuchtlinie' nicht weitergegeben sehen will, wegen Konkurrenz oder was auch immer. Copyright auf Lebewesen könnte man das dann nennen.

Und die Schutzverträge geben tatsächlich nur eine Scheinsicherheit, wer überprüft schon regelmäßig die Haltungsbedingungen beim Übernehmer?!
Ich hatte schon Besuch vom TH, aber das machen die wenigsten, wenn es um Mäuse geht. Da war ich positiv überrascht.
 
skadio hat das denke ich ganz gut erläutert: Um den TuerSCHUTZ sicherzustellen hat das Tierheim ein berechtigtes Interesse, dass das Tier bis zu seinem natürlichen Lebensende geschützt bleibt. Ein Züchter hat das sicherlich nicht.
 
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