Gegenfrage: Wieso?: Ein Züchter hat entweder kommerzielle Interesse oder verfolgt irgendwelche genetisdhen Ziele. Beides typisch Mensch, aber fragt man die Maus hat die da sicher andere Ansichten. Der Fall um den es in diesem Thread geht zeigt das ja.Würde es um echten Tierschutz gehen wäre so eine Klausel nicht drin.
Ich würde auch einfach mal unterstellen, dass jemand der Mäuse züchtet, die Tiere auch gerne hat und faszinierend findet.
Wer Hunde oder Katzen oder Kaninchen züchtet, macht das ja auch, weil er die Tiere mag.
Mit dem Unterschied, dass kein solcher Züchter eines seiner Nachzuchten als Futtertier an einen Löwenhalter abgeben würde... Somit würde es diese Diskussion nicht geben.
Ich denke es gibt da zwei Möglichkeiten: Entweder der Züchter will - wie das Tierheim - verhindern, daß die Mäuse in schlechte Hände geraten. Die Klausel im Schutzvertrag der Tierheime soll im Grunde verhindern, daß die Mäuse z.B. als Futtermäuse weiter gegeben werden. Dieses Interesse traue ich prinzipiell auch einem Züchter zu, der sicher gehen will, daß es "seinen" Mäusen gut geht.
Die andere Möglichkeit ist, daß ein Interesse besteht zu verhindern, daß die weiter gegebenen Mäuse zu Zuchtzwecken verwendet werden, da ja dann die "Zuchterfolge" der Züchterin unerlaubterweise von einer anderen Person "genutzt" werden. In dem Fall macht es "Sinn", wenn die Züchterin einer Verfütterung zustimmt, einer Weitervermittlung aber nicht. Vor allem, da die Maus ein Bock und momentan nicht kastrabel war.
Und selbst jetzt Monate später fragt sie regelmäßig nach wie es ihnen geht, möchte Fotos sehen und meldet sich von sich aus wenn wir uns ne Weile mal nicht gemeldet haben.
dort verbleiben die Eigentumsrechte oft beim Übergeber
Off Topic:
ich stelle allerdings auch fest, dass sich seit dem jetzt dreiviertel Jahr, in dem ich meine Mädels beherrberge, meine Einstellung zu diesem Thema sehr gewandelt hat. Vor nem Jahr hätte ich da noch ganz anders reagiert
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Woher weißt du das?
Zoos arbeiten doch sicher auch mit Züchtern zusammen, von denen sie Kaninchen oder so für die Löwen beziehen. Da würde ich dem Kaninchenzüchter nun auch nicht unterstellen, dass er nur den Kommerz sieht.
Mal ganz davon abgesehen - Moths Fall war ein ganz spezieller Einzelfall! So eine Konstellation kommt sicher sehr sehr selten vor.
Von meiner Seite mal ein Statement zur rein rechtlichen Seite...
(Zum Rest äußer ich mich hier und jetzt besser grad mal nicht...)
Wenn ich ein Tier KAUFE, hat ein Vertrag über die Verwendung desselbigen keinerlei rechtlichen Bestand! Wäre ungefähr so, als hätte ich im Kaufvertrag für ein Auto stehen, ich dürfte es nur auf Landstraßen und nicht auf Autobahnen fahren oder eben nicht weiter veräußern. Kauf ist Kauf, der Kaufgegenstand wechselt den rechtlichen Eigentümer, womit auch das Recht am Eigentum und dessen Verwendung auf den Käufer übergeht. (Ich formulier das bewusst mal so drastisch, weil mich "Lebewesen als Ware" generell an*kotz*...).
Bei einem KAUFVERTRAG, und ein solcher ist es, wenn man "etwas" gegen Bezahlung erwirbt, hat der ursprüngliche Eigentümer keinerlei Handhabe, da das Eigentum an den Käufer übergeht! Also kein Züchter, der ein Tier verkauft, kann vorschreiben, was damit in Zukunft geschieht oder nicht geschieht! Da kann im Vertag noch so viel stehen und unterschrieben werden, es hat keinen rechtlichen Bestand!