Zur Aktualisierung: Die TÄ bestellt das Isofluran nicht, weil es unter das BTM (Betäubungsmittelgesetz) fällt und das Handling dieser Substanzen mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden ist. Es müssen millilitergenau Verwendungszweck, tierischer Patient etc. angegeben werden und das Veterinäramt kontrolliert die verwendeten Mengen äußerst streng.
Aus dem gleichen Grunde geben andere TÄ auch kleine Mengen des Mittels nur unter der Bedingung ab, daß die TÄ das Isofluran persönlich (!) dort abholen würde und dabei die abgegebene Menge mit Unterschrift quittiert.
Das Isofluran scheint auch leicht flüchtig zu sein, weswegen eine Abgabe ohne die Originalflasche schwierig sein soll.
Meine TÄ hat sich dann noch in der Apotheke erkundigt, ob sie dort Chloroform (zum selben Zwecke) bestellen kann. Das ist zwar prinzipiell möglich, sie brächte dazu aber auch irgendeinen Schein/Berechtigung

, weswegen diese Idee ebenfalls verworfen wurde. Nur als Ergänzung: Bei Verwendung des T61 ist das alles offenbar nicht notwendig, was neben dem günstigen Preis die Beliebtheit dieser Substanz für die Euthanasie erklären könnte. Es wird anscheinend auch nicht kontrolliert, ob die euthanasierten Tiere die vorgeschriebene Betäubung vor Einsatz des Mittels erhalten haben.
Wenigstens habe ich nun eine TÄ in der weiteren Umgebung gefunden, die Isoflurannarkosen fährt und sich bereit erklärt hat, falls es denn mein Wunsch wäre, die Maus vor der eigentlichen Euthanasie zu narkotisieren. Die Maus wird daher hochwahrscheinlich irgendwann mit dem Taxi zur Euthanasie befördert werden, da die öffentlichen Verkehrsmittel eine schnelle Beförderung nicht garantieren können. Momentan hat sich das Mäuschen wieder stabiliesiert, warum auch immer, es geht ihr scheinbar wieder besser im Augenblick. Das ist der momentane Stand der Dinge. *seufz*