Euthanasie bei Mäusen - in Isoflurannarkose?

Wenn das Zeugs in der Praxis bleibt, dann gibt's evtl. nur ein bürokratisches Problem - allerdings wäre das ja durchaus lösbar, wenn die Praxis will.
 
Das denke ich wird sie tun. Ich fürchte eher, daß die mich da für etwas verrückt halten werden, wenn ich sage, sie sollen es bestellen und ich bezahle das Isofluran. Aber was solls. Es ist die einzige TA Praxis, die wirklich kaum etwas für die Behandlung der Mäuse verlangt.
 
Hier wird mit Ketamin/Xylazin eingeschläfert und anschließend T61.. Von letzterem bekommen die Mäuse nix mit.
KX wird mit einer feinen Infusionsnadel injiziert. Da hat bisher keine Maus auch nur einen Pieps oder eine Abwehrbewegung gezeigt..

Da ich jetzt wegen der Euthanasie sehr viel gegoogelt habe, bin ich auch auf unterschiedliche Berichte über die Medikamente gestoßen, die bei der Euthanasie verwendet werden. Es kommen in den TA-Praxen im wesentlichen zwei Medikamente zum Einsatz:

Das Pentobarbital ist ein Narkotikum und führt in Überdosierung erst zu tiefer Bewußtlosigkeit und dann zu zentraler Atemlähmung (Atemzentrum im Hirn setzt aus) und Herzstillstand. Man kann also davon ausgehen, daß bei richtiger Anwendung die Maus den Herz-Kreislaufstillstand bzw. Atemstillstand nicht mitbekommt.

T 61 ist eine Mischung aus verschiedenen Substanzen, die eine Atemlähmung und Herzstillstand verursachen, ehe eine tiefe Bewußtlosigkeit einsetzt. Für T 61 ist eine Narkose vor der eigentlichen Euthanasie daher inzwischen zwingend vorgeschrieben. Wenn vorher keine Narkose gegeben wird, erlebt die Maus den Atemstillstand, sie erstickt also, kann sich aber nicht bewegen, weil in der Mischung ein Muskelrelaxans (lähmt die Skelettmuskulatur) enthalten ist. Es muß also gewährleistet sein, daß die Maus, z.B. mit Ketamin, vorher sicher narkotisiert wurde.
 
Last edited:
Ja T61 ohne eine Narkose vorher ist ganz schrecklich. Ich hoffe dass dies mittlerweile kein TA mehr so handhabt.
Ich glaube deshalb ist das Medikament auch so verschrien weil viele TA damit Schindluder betrieben haben.

Ich bin beim Einschläfern auch immer dabei (nicht weil ich meinem Tierarzt nicht vertraue,sondern weil ich es meinem Tier schuldig bin).
Und da wird vorher immer narkotisiert. Allerdings ist bei einigen Tieren auch T61 nicht mehr zum Einsatz gekommen weil die Narkose schon gereicht hat.
 
Ich war gerade mit meiner Tumorpatientin zum Erlösen und habe genau gefragt.
Das Narkosemittel wurde tatsächlich i.m. gespritzt, aber die Maus war schon nach der Hälfte der Spritze bewusstlos.

Das belastendste für Maus finde ich immer den Weg zum TA, aber leider macht hier niemand Hausbesuche.*seufz*
 
Es ist wirklich traurig, daß man die Mäuse zum Sterben aus ihrer vertrauten Umgebung reißen muß. *traurig*
Wenn das Mäuschen so schnell bewußtlos wurde, dann war sie dem Tod sicher schon nah und und ist schnell hinüber geglitten.
Sie wachsen einem ans Herz, ja. *drück*
 
Zur Aktualisierung: Die TÄ bestellt das Isofluran nicht, weil es unter das BTM (Betäubungsmittelgesetz) fällt und das Handling dieser Substanzen mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden ist. Es müssen millilitergenau Verwendungszweck, tierischer Patient etc. angegeben werden und das Veterinäramt kontrolliert die verwendeten Mengen äußerst streng.

Aus dem gleichen Grunde geben andere TÄ auch kleine Mengen des Mittels nur unter der Bedingung ab, daß die TÄ das Isofluran persönlich (!) dort abholen würde und dabei die abgegebene Menge mit Unterschrift quittiert.

Das Isofluran scheint auch leicht flüchtig zu sein, weswegen eine Abgabe ohne die Originalflasche schwierig sein soll.

Meine TÄ hat sich dann noch in der Apotheke erkundigt, ob sie dort Chloroform (zum selben Zwecke) bestellen kann. Das ist zwar prinzipiell möglich, sie brächte dazu aber auch irgendeinen Schein/Berechtigung *grübel*, weswegen diese Idee ebenfalls verworfen wurde. Nur als Ergänzung: Bei Verwendung des T61 ist das alles offenbar nicht notwendig, was neben dem günstigen Preis die Beliebtheit dieser Substanz für die Euthanasie erklären könnte. Es wird anscheinend auch nicht kontrolliert, ob die euthanasierten Tiere die vorgeschriebene Betäubung vor Einsatz des Mittels erhalten haben.

Wenigstens habe ich nun eine TÄ in der weiteren Umgebung gefunden, die Isoflurannarkosen fährt und sich bereit erklärt hat, falls es denn mein Wunsch wäre, die Maus vor der eigentlichen Euthanasie zu narkotisieren. Die Maus wird daher hochwahrscheinlich irgendwann mit dem Taxi zur Euthanasie befördert werden, da die öffentlichen Verkehrsmittel eine schnelle Beförderung nicht garantieren können. Momentan hat sich das Mäuschen wieder stabiliesiert, warum auch immer, es geht ihr scheinbar wieder besser im Augenblick. Das ist der momentane Stand der Dinge. *seufz*
 
Huhu,

mit dem BTM ist das immer schwer, das hatte ich mir schon fast gedacht... *seufz*

Aber wenn du jetzt einen anderen TA gefunden hat, der das im Zweifelsfall machen würde, ist es ja immerhin schon etwas Gutes, selbst wenn die Fahrt dahin dann umständlicher ist. =)
 
Huhu,

du musst als Mensch ja schon quasi kurz vorm Exitus durch Schmerzen sein, bevor dir jemand BTM verschreibt... *seufz*

Das Problem ist wohl eher, dass die ganz genau Buch drüber führen müssen und nicht jeder sie ausgeben bzw. benutzen darf. Hier in der Apotheke darf z.B. auch nur eine einzige Mitarbeiter die BTM herausgeben.

Das ist dann in Praxen wieder schwer, da haben die sicher Angst, dass das nicht richtig kontrolliert wird oder so. *grübel*
 
Jein. Es ist ja nicht explizit vorgeschrieben, daß die Maus vor einer Euthanasie mit Pentobarbital noch mal extra betäubt werden muß, weil es sich bei Pentobarbital um ein Betäubungsmittel handelt, das in Überdosierung verabreicht tödlich ist. Ich habe aber auch gelesen, daß sich die Mäuse innerlich gegen die sofortige Wirkung wehren sollen, aber das ist eben schwer zu verifizieren.

Mein "persönlicher" Wunsch ist, daß der Maus sowenig Angst wie möglich bei der Euthanasie zugefügt werden soll. Darunter fällt auch das notwendige Festhalten, um die Spritze in den Bauchraum setzen zu können. Ich will ihr und allen weiteren Mäusen einfach ersparen, das mitbekommen zu müssen.

Das Vorgehen, Pentobarbital ohne weitere vorherige Sedierung in die Bauchhöhle zu spritzen ist vom TSG abgedeckt. Nur bei T61 nicht, weil da Atemnot und Herzstillstand einsetzen, ehe das Tier bewußtlos wird. Da ist dann eine vorherige Narkose vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
 
So wie ich das verstanden habe, wird bei den BTM´s die Buchführung vom Veterinäramt strengstens überprüft. Außerdem werden die Restmengen gesichtet und mit dem Eintragungen abgeglichen. Bei Unstimmigkeiten muß die TÄ eine Geldstrafe bezahlen.
 
Das BTM ist mMn auch richtig, aber die Frage ist, wenn das der Grund ist warum TÄs diese Methode dann nicht anwenden, wie kann es dann lt. TSG zulässig sein eine Maus so festzuhalten dass ich ihr etwas in den Bauch sritzen kann? Allein das Festhalten ist ja bereits übelster Stress...
 
Huhu,

vermutlich weil es (wenn eine Inhalationsnarkose nicht möglich ist) keine Alternative gibt... du musst die Maus zum Spritzen ja irgendwie fixieren, sonst ist die Gefahr von Verletzungen ja noch größer...
 
... es sieht so aus *grübel* als würde das TSG sogar Euthanasie mit CO2 noch zulassen, obwohl die Tiere dann eigentlich ersticken. *traurig*
Das Spritzen in den Bauch, manche TÄ können das ziemlich gut, dann geht es schnell. Andere sind nicht so geübt, da kann das auch mit Komplikationen einher gehen.

Aber mich macht schon allein der Gedanke traurig, daß das Letzte, was die Maus vor ihrem Tod empfindet, Angst ist. *traurig* Am besten wäre es, wenn man der Maus ein Beruhigungsmittel geben könnte, ehe man sie zum TA bringt. Aber mein mäusekundiger TA meint, Beruhigungsmittel bewirken bei Mäusen manchmal auch das Gegenteil, also ist das auch keine Lösung.
 
Huhu,

ja, das ist traurig... das geht dann nach dem Motto "Ende mit Schrecken, statt Schrecken ohne Ende", aber schön ist natürlich was anderes...
 
ja, für seine eigenen Mäuse kann man nur versuchen, einen TA zu finden, der z.B. sowieso Isoflurannarkosen macht. Die unzähligen anderen Versuchs-Mäuse - da darf man gar nicht daran denken. *traurig*
 
... es sieht so aus *grübel* als würde das TSG sogar Euthanasie mit CO2 noch zulassen, obwohl die Tiere dann eigentlich

Ja, damit man ohne Konsequenzen alle Versuchsmäuse und männlichen Küken in der Industrie kostengünstig vergasen kann.

Das Tierschutzgesetz ist sowieso ziemlich schwammig und es wimmelt von Ausnahmen.

Ich werde wohl bei der Methode von meinem TA bleiben, auch wenn es nicht optimal ist, es mangelt einfach an guten Alternativen.*seufz*
 
ich denke mal, die TÄe, die eh mit Isofluran arbeiten, haben damit auch gar kein Problem.
 
Die TÄ, die jetzt einigermaßen erreichbar ist (Taxi) und Isoflurannarkosen macht, hat sich trotzdem sichtlich gewundert, warum ich die Maus vor der Euthanasie (Pentobarbital in den Bauchraum) noch betäubt haben will.
 
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