nach Kastrationsfehler: Viele Jungtiere in Köln

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ist der kastra-preis ihr letztes wort? auch wenn es wirklich günstig ist... trotzdem... ich bin total negativ überrascht. da hatte ich den betreffenden doc anders eingeschätzt
 
Konnte nach der Kastra nicht mehr persönlich mit ihr sprechen, da sie schon bei einem anderen Termin war. Auch nachmittags konnte ich wegen Behandlungen nicht sprechen - habe im Prinzip nur mit der Tierarzthelferin sprechen können. Bin mit dieser so verblieben, dass ich mich nach der Geschlechtertrennung melde. Alles andere wird sich dann vermutlich erst zeigen ...
 
als ich gerade gelesen habe, was inzwischen passiert ist, dachte ich beim 10.7.:
Aha - den mal als Tag 14 ansetzen (bzw: das Rauskommen mit Fell und Augen) - falls Du das nicht soweiso genauer weißt ;-)

und ich wünsche alles Gute!!

(und brüte noch: wenn das so eine gute TÄ ist, wie viele sagen, was sind dann "Resthoden"? Eine körperliche ANomalie womöglich?)
 
Also man sagt ja ab dem 3. Tag kommen Fellspitzchen raus, ab dem 10. Tag ist das Fell komplett ausgebildet und die Augen öffnen sich.
Am 10.7. waren sie noch nicht soweit, der Geburtstermin müsste demnach ja ca. der 27.6. gewesen sein. Schätze aber, dass sie eher um den 29./30.6 rum geboren wurden.

Unter Resthoden kann ich mir auch nicht so viel vorstellen - hat da jemand Ahnung von? Im Prinzip stell ich mir darunter halt - wortwörtlich - den Rest des Hodens vor. Das müsste aber doch dann eigtl aufgefallen sein. Von daher: gibts sowas als körperliche Annomalie?
 
den Rest des Hodens
Hm manchmal passierts dass die bei der Kastra zerquetscht werden, die sind ganz weich und gehen schnell kaputt. Aber rein theoretisch müsste ein beschädigter Hoden absterben *grübel*
Vll meint sie mit Resthoden auch einen ganzen der einfach vergessen wurde?
 
vieleicht lag einer, wie bei meinem Flecky, so ungünstig das sie nicht gescheit rankam. Und sie dachte dann das sie ihn komplett erwischt hätte, war aber nicht so? *grübel*
 
Ich konnte ja nach der Kastra wie gesagt leider nur mit der Tierarzthelferin sprechen, aber Anfang August muss ich eh nochmal hin anrufen und frage nochmal nach...
 
kurzer rat: lass dir ALLES schriftlich geben

am besten jetzt noch mal anrufen und schriftlich geben lassen das sie linus kastriert hat, und jetzt eine nachbehandlung nötig war, und das sie das alles ausführen soll...
 
Ansonsten halte ich mich ja zurück, aber hier möchte ich mal zu bedenken geben, dass das eine super TA ist. Ich lasse seit über 10 Jahren meine Jungs bei ihr kastrieren und nie ist was passiert. Und ich kenne mindestens eine weitere Userin dieses Forums, die noch mehr Buben bei ihr zur Kastra hatte und genauso zufrieden ist. Mit Linus ist eine absolute Ausnahme passiert.
 
Schon klar, aber die "Ausnahme" stürtzt Berber jetzt in ungeplante Kosten in ernormer Höhe!

Selbst wenn die Tierärtzin nur 10 € für eine Kastra nehmen würde (den Preis hab ich mir ausgedacht! Ist nur ein Beispiel!), wären das bei circa 20 Jungs, mit denen man bei 4 großen Würfen sicher rechnen muss, 200 €, die sie jetzt berappen muss, weil die Tierärtzin einen Fehler gemacht hat. Man kann das hochrechnen, wenn es mehr kostet, was ich mal denke...
 
Eigentlich müßte die TÄ doch für alle Folgekosten, die aus dem von ihr verursachten Fehler entstanden sind haften oder?
Wie Beere schon ausgeführt hat, kann da immerhin einiges zusammenkommen.

Soweit ich weiß zählen Haustiere im Rechtssinne ja nur als Gegenstand.
Wenn ich mir einen Installateur beauftrage, meine Waschmaschine anzuschließen, dann muss dieser Anschluss auch so dicht sein, wie es technisch möglich ist.
Ist das nicht der Fall, dann muß der Installateur
1) kostenlos nachbessern
2) für Folgeschäden durch den Mangel aufkommen (bzw. seine Haftpflichtversicherung)

Das ist doch hier nicht anders:
- Fachmann (TÄ) wurde beauftragt Arbeiten an einem "Gegenstand" (Maus) auszuführen.
- Arbeit war mangelhaft (Kastra nicht vollständig und soweit ich das rausgelesen habe, gabs keinen med. Grund, der eine unvollständige Kastra gerechtfertigt hätte)
- Mangel führte zu Folgeschaden (viele kleine Mäusebabies, die Kosten verursachen, weil sie erstens versorgt werden müssen und zweitens die Männchen kastriert, damit sie artgerecht leben können)
Ergo müßte die TÄ für den Schaden haften.

Haben wir hier im Forum zufällig einen Juristen, der mal was dazu sagen könnte?

PS.
Und bevor hier wieder was kommt, niemand will die Kompetenz der TÄ anzweifeln. Fehler passieren nunmal, die sind selbst bei den Besten nicht 100% auszuschließen. Das ist ja auch nicht unbedingt tragisch.
Wenn einem anderen dadurch jedoch ein Schaden entstanden ist, dann muß man dafür grade stehen.
 
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Im Grunde seh ich das wie bei Menschenärzten: Fehler kommen natürlich vor, aber man muss dann auch dafür geradestehen. Ein Menschenarzt muss ja auch Schmerzensgeld zahlen, wenn er bei ner OP versehentlich was im Körper vergisst oder das falsche Bein amputiert. Dafür isses doch völlig egal, ob das menschlich ist und ob der sonst 99% Erfolg hat, der eine Fehler ist trotzdem ein Schaden.
 
Richtig, genauso sehe ich das auch. Die Kompetenz hat auch niemand angezweifelt, nur: ich muss jetzt für Kosten aufkommen, die ich sonst nicht gehabt hätte.
Meiner Meinung nach müsste sie auch für die Folgekastrationen aufkommen, bin mir aber nicht sicher, ob das nicht ne Kulanzsache ist. Dafür müsste mal wer mit Ahnung ran :)
 
ich mein, der TA muss nicht für die folge-kastras aufkommen, sondern nur für den unterhalt der ungewollten nachkommen.
dann wären die vergünstigten kastra-kosten ne kulanz-leistung.
 
vor gericht wäre sowas nicht verfechtbar, weil die gegenseite argumentieren würde, dass man das "problem" (mäusebabys) auch anders lösen kann und nicht dazu verpflichtet ist (ausser durch seine eigene moral) die Jungs zu kastrieren, statt sie zu verfüttern ....

ich spiel hier mal advocatus diaboli ...
 
Ich kann das nicht nachvollziehen, kann man da nicht gegenargumentieren? Muss doch schonmal sowas gegeben haben, vllt bei anderen Kleinnagern.
Da gibts bestimmt was, ich mach mich mal kundig.
 
naja, damit hast du ja im prinzip recht! wobei man dann auch wieder mit dem tierschutzgesetz usw argumentieren könnte.

ich denke auch, dass die behebung des kastrationsfehlers zur "pflicht" gehörte und alles weitere zur kulanz zählt. aber das ist nur spekulation meinerseits.
 
vor gericht wäre sowas nicht verfechtbar, weil die gegenseite argumentieren würde, dass man das "problem" (mäusebabys) auch anders lösen kann und nicht dazu verpflichtet ist (ausser durch seine eigene moral) die Jungs zu kastrieren, statt sie zu verfüttern ....

Zu einer gerichtlichen Einigung muss es ja gar nicht erst kommen.
Aber genau gesagt, wenn es so wäre würde der TA garantiert verlieren, denn die Maus wurde nicht in dem Zustand übergeben, in dem sie sich hätte befinden müssen (nämlich kastriert). Das war ja auch der Grund für die Kastra. Somit war die Maus gewissermaßen "beschädigt" und das hatte Folgen. Kostspielige und hungrige, flauschige Folgen.

Tiere werden im BGB immernoch als Sache angesehen und somit geht es um den reinen Geldwert bzw. Schaden, der durch einen Fehler am Tier sowie durch das Tier verursacht wurde. Nicht um die Maus als solche. Da fruchtet leider kein Tierschutzgesetz. Das wird nur benutzt, wenn dem Tier Leid und Schmerzen bewusst zugefügt wurden.

Frag mal einen Rassehundzüchter, deren Hündin von einer Promenadenmischung gedeckt wurde. Der Ausgleich für den Zuchtausfall und die Verletzung der Aufsichtspflicht des Rüdenhalters wird dafür geahndet. Ob die Hundemama glücklich ist mit ihren Welpen interessiert niemanden. Und da wird auch keiner sagen "man kann die Welpen doch trotzdem billiger verkaufen oder auf dem Polenmarkt verscherbeln".

/Klugscheißmodus aus
 
Also ein bekannter Anwalt meinte, dass bei den Kleinnagern zu 99% keine gerichtliche Einigung nötig wäre, da die meisten TÄ kulant dem "Geschädigten" entgegenkommen.

Demnach rät er Berber21 persönlich hinzufahren und um ein Gespräch zu bitten in dem die Folgekosten des Kastrationsfehlers besprochen werden und Berber21 sich genau überlegt, was sie zahlen kann bzw bereit ist zu zahlen. Daraufhin sollte ein sachliches "Kompromissgespräch" stattfinden.
Es ist ganz klar ein Fehler der TÄ und nicht von Berber21! Das sollte sie betonen und daraufhinweisen, dass es ebenso gefährlich war, da die aggressivitätssteigernen Hormone ja noch in der Maus waren, auf viele kleine Aspekte soll Berber21 genauso zurückgreifen, wie auf den Kostenpunkt. Es ist ihr nicht möglich die Kastrationen mit Spenden zu bezahlen.
Ein Kompromiss wäre hier zB. das Berber21 keine einzelnen Behandlungskosten, etc zahlt, sondern ein möglichst geringer Gesamtpreis vereinbart wird.

Er verglich es mit einer verpatzten Kastration eines außerhalb lebenden Katers, in solchen Fällen kommt es ab und zu vor Gericht und die TÄ müssen auch zu großen Teilen für die Schäden haften. Oft werden die Kastrationen der Babykater dann preislich geviertelt um den Katzenhaltern entgegenzukommen.
Bei einer Maus handelt es sich allerdings um viel mehr Jungtiere, somit auch um mehr Kerlchen, die kastriert werden müssen.

Scotchbrides Beitrag ist aber auch gut. Bei Hunden ist es genauso, bei Pferden glaub ich auch!

Sprech ruhig auch an, wie wenig Tierheime kastrieren lassen oder erkundige dich wie viel Tierheime, die kastrieren lassen bei so großen Mengen "zahlen". In deiner Situation ist es ja schließlich vergleichbar.


Bin noch etwas konfus und hab versucht alles so wiederzugeben, wie er es mir beschrieben hat.
Hoffe es hilft etwas.
 
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