Blubby
Mäusologie-Meister*in
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Du bist noch nicht geschäftsfähig. Das heißt, dir darf die Cheffin vom Tiergarten keine Maus aushändigen. Auch nicht, wenn es mal deine waren. Außerdem darfst du beim Tierarzt keine Kastration alleine ausmachen, denn das ist ein bindender Vertrag, der zwischen dir und dem TA zu Stande kommt. Desweitern gibt es den Taschengeld-Paragraphen, das bedeutet, dass du im kleineren Rahmen über dein Geld selbst verfügen darfst, aber die Kastration wird darüber liegen. Du bist also definitiv auf Mutter und/oder Vater angewiesen.