es muss als Klartext (bzw. HTML) verfügbar sein, ein Impressum in Bildform oder in einem anderen digitalen Format wird als nicht existierendes Impressum gewertet.
Das Auslesen verhindern bringt eh nichts, weil die kompletten Daten bei der DENIC einsehbar sind.
Die Datenbank ist ein Datendienst, und auch wenn keine Gewinnabsicht dahinter steckt, wird es als geschäftsmäßig eingestuft.
Die Impressumspflicht greift quasi ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Datenformular auf einer Seite vorhanden ist.
So lange Abmahnungen quasi das lukrative Hobby von vielen drittklassigen Anwälten sind, würde ich da kein Risiko eingehen.